Leasing von Kaffeevollautomaten mit Servicepaket und Verbrauchsmaterialien Referenznummer der Bekanntmachung: 21-05-NL-Leasing Kaffeevollautomaten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.fms-wm.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.fms-wm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leasing von Kaffeevollautomaten mit Servicepaket und Verbrauchsmaterialien
Leasing von Kaffeevollautomaten mit Servicepaket und Verbrauchsmaterialien. Weitere Informationen sind dem Vordruck B.1 Leistungsbeschreibung zu entnehmen
Prinzregentenstrasse 56, 80538 München
Freisingerstrasse 11, 85716 Unterschleißheim
Leasing von Kaffeevollautomaten mit Servicepaket und Verbrauchsmaterialien. Weitere Informationen sind dem Vordruck B.1 Leistungsbeschreibung sowie den Vergabenunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Leasing von Kaffeevollautomaten mit Servicepaket und Verbrauchsmaterialien
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3
Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergabeverstoß im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Auftraggeberin zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Teilt die Auftraggeberin mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer maßgeblich ist. Das Verfahren zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen das Vergabeverfahren richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. GWB. Zuständig sind die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland