Rahmenvereinbarung Anzeigenschaltung inkl. Beratung Referenznummer der Bekanntmachung: LBD-21-15-144
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ebern
NUTS-Code: DE267 Haßberge
Postleitzahl: 96106
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]12
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Anzeigenschaltung inkl. Beratung
Externe Schaltung von Printanzeigen und Onlineanzeigen für die Behörden der bayerischen
Staatsbauverwaltung. Bei den zu veröffentlichen Anzeigen handelt es sich überwiegend um Stellenanzeigen.
Printanzeigen
Der Auftragnehmer übernimmt die externe Veröffentlichung von Anzeigen in Printmedien. Diese umfassen überwiegend Tages- und Wochenzeitungen sowie Tages- und Wochenzeitungen. Bei den Printanzeigen handelt es sich überwiegend um Stellenanzeigen.
Onlineanzeigen
Bayern
Der Auftragnehmer erbringt neben der externen Veröffentlichung von Stellenanzeigen in Onlinemedien
auch die Erstellung und Durchführung von Werbekampagnen. Darüber hinaus nimmt der Auftragnehmer
Beratungsleistungen wahr, steht für Gesprächsrunden zur Verfügung und erarbeitet in Abstimmung mit einem
verantwortlichen Bedarfsträger einen Leitfaden für Onlineanzeigen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung Printanzeigen
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung Onlineanzeigen
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ebern
Postleitzahl: 96106
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]12