Neubau Begegnungszentrum St. Michael Cham – Objektplanung Freianlagen, Leistungsphasen 5-9 gemäß §§ 38 ff. HOAI
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cham
NUTS-Code: DE235 Cham
Postleitzahl: 93413
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.cham.de
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av15a7ab
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Begegnungszentrum St. Michael Cham – Objektplanung Freianlagen, Leistungsphasen 5-9 gemäß §§ 38 ff. HOAI
Die Bauherrengemeinschaft Bürgerspitalstiftung Cham und Stadt Cham plant die freiflächenmäßige Neuordnung des Umgriffs des Begegnungszentrums St. Michael und der benachbarten Stadtparkanbindung.
Die Leistungen für die Objektplanung Freianlagen wurden im Vorfeld mit einem angenommenen Umfang des Planungsumgriffes abgefragt. Der zu beauftragende Leistungsumfang der Planungsleistung bewegte sich unterhalb des EU-Schwellenwertes. Zwischenzeitlich hat sich der Planungsumgriff flächenmäßig vergrößert, weshalb nun ein VgV-Verfahren für die Leistungen der Objektplanung Freianlagen, Leistungsphasen 5-9 erforderlich wird.
Die aktuell errechneten Gesamtkosten liegen bei 2.125.965,90 € brutto (Kgr. 500).
Terminlich sind folgende Meilensteine angedacht:
Leistungsbeginn: Dezember 2021,
Fertigstellung Außenanlagen, 2. BA: August 2027.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:
Objektplanung Freianlagen, Lph. 5 bis 9 gem. §§ 38 ff. HOAI.
Schleinkoferstraße 9
93413 Cham
Die Bauherrengemeinschaft Bürgerspitalstiftung Cham und Stadt Cham plant die freiflächenmäßige Neuordnung des Umgriffs des Begegnungszentrums St. Michael sowie der benachbarten Stadtparkanbindung.
Die Leistungen für die Objektplanung Freianlagen wurden im Vorfeld mit einem angenommenen Umfang des Planungsumgriffes abgefragt. Der zu beauftragende Leistungsumfang der Planungsleistung bewegte sich unterhalb des EU-Schwellenwertes. Zwischenzeitlich hat sich der Planungsumgriff flächenmäßig vergrößert, weshalb nun ein VgV-Verfahren für die Leistungen der Objektplanung Freianlagen, Leistungsphasen 5-9 erforderlich wird.
Die aktuell errechneten Gesamtkosten liegen bei [Betrag gelöscht] EUR brutto (Kgr. 500).
Eine Trennung der Kosten für die Objektplanung Freianlagen in die beiden Maßnahmen „Neubau Pflegeheim Begegnungszentrum Seniorenheim St. Michael“ mit Förderung aus PflegeSoNah sowie „Neuordnung Umgriff Seniorenheim & Stadtparkanbindung“ mit Förderung im Rahmen der Städtebauförderung ist notwendig.
Terminlich sind folgende Meilensteine angedacht:
Die Maßnahme ist in 2 Bauabschnitten geplant.
Leistungsbeginn: Dezember 2021,
Fertigstellung Außenanlagen, 2. BA: August 2027.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:
Objektplanung Freianlagen, Lph. 5 bis 9 gem. §§ 38 ff. HOAI.
Für die flächenmäßige Neuordnung des Umgriffs des Begegnungszentrums St. Michael sowie der benachbarten Stadtparkanbindung sind die Leistungen der Objektplanung Freianlagen gemäß §§ 38 ff. HOAI zu vergeben.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst wird in der Beauftragungsstufe 1 die Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) gemäß § 39 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 6 bis 9 werden in den weiteren Beauftragungsstufen abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
— Beauftragungsstufe 2: Leistungsphasen 6 und 7 gemäß § 39 HOAI;
— Beauftragungsstufe 3: Leistungsphasen 8 und 9 gemäß § 34 HOAI;
Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.
— Besondere Leistungen, hier insbesondere:
1. Separate Kostenverfolgung für die Anteile Bürgerspitalstiftung und Stadt Cham (leistungsphasenübergreifend);
2. Mitwirken bei der Erstellung der beiden Verwendungsnachweise für die Förderprogramme "PflegeSoNah" und "Städtebauförderung" (Lph. 8).
3. Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (Lph. 9).
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorzugsweise über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der Formblätter für den Teilnahmewettbewerb (Vergabeunterlage B) möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Begegnungszentrum St. Michael Cham – Objektplanung Freianlagen, Leistungsphasen 5-9 gemäß §§ 38 ff. HOAI
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84034
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die unter II.2.7. benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden.
Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag, je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. -angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/-angebote gelten auch mehrere Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.
Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform.
Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots.
Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfristauf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.
Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung gemäß Ziffer III.1.1. auch die weiteren gem. Ziffer III.1.1. bis III.1.3. geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittlefranken.bayern.de
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 81669
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.abz-bayern.de