Mitwirkung bei der Konzeption eines künftigen „Logistikzentrums Polizei Bayern“ der Bay. Polizei Referenznummer der Bekanntmachung: PB – 8010-0011
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96052
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mitwirkung bei der Konzeption eines künftigen „Logistikzentrums Polizei Bayern“ der Bay. Polizei
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Erbringung von Beratungsdienstleistungen bei der Konzeption eines künftigen „Logistikzentrums Polizei Bayern“ (LZPB) der Bayerischen Polizei.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Beschaffungswesen der Bayerischen Polizei ist derzeit in Form eines auf Mittelbehördenebene zentrierten, aber dislozierten Beschaffungssystems aufgebaut. Grundsätzlich werden Beschaffungen innerhalb der Bayerischen Polizei dezentral durchgeführt (dezentrale Beschaffung).Abweichend hiervon wurde teilweise ein Alleinbeschaffungsrecht vergeben (zentrale Beschaffungsfelder). Die bestehenden Beschaffungsstrukturen sollen im Zuge der Schaffung eines neuen Logistikzentrums (LZ) zentral überführt und hierbei optimiert werden. Beginnend mit dem Jahr 2017 wurden die Beamten der Bayerischen Polizei und der Bayerischen Justiz mit neuer Dienstkleidung ausgestattet. Die Umsetzung dieses Vorhabens endete planmäßig zur Jahresmitte 2018.Seitdem wurden die dazu erforderlichen logistischen Maßnahmen der Entwicklung, Weiterentwicklung, Beschaffung und Auslieferung bezüglich der Dienstkleidung auf Grundlage eines Verwaltungsabkommens mit dem Land Niedersachsen auf das Logistikzentrum Niedersachsen (LZN) übertragen.Aktuell existieren im Bereich der Bayerischen Polizei 27.500 und im Bereich der Bayerischen Justiz 5.000 Dienstkleidungsträger, die teilweise auch mit Sonderbekleidung ausgestattet werden. 1.000 Angehörigen der Bayerischen Sicherheitswacht werden ebenfalls mit Sonderbekleidung ausgestattet. Im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration (StMI) wurde eine Projektgruppe (PG) eingerichtet, die mit der Konzeptionierung und späteren Umsetzung eines neuen „Logistikzentrums Polizei Bayern“ (LZPB) beauftragt werden soll. Das Aufgabenspektrum des LZPB soll dabei folgende Bereiche umfassen:- DienstkleidungIn dem zu schaffenden LZPB sind die Aufgaben, die bislang vom LZN für Bayern erledigt werden (Bedarfserhebung, Beschaffung, Qualitätssicherung, Lagerhaltung, Verteilungsmanagement, etc. von Dienstkleidung) abzubilden. - Schutz- und SonderbekleidungFerner sollen dort auch die entsprechenden Aufgaben, die bisher vom Präsidium der Bayerischen Bereitschaftspolizei (BPP) wahrgenommen werden (Bedarfserhebung, Beschaffung, Qualitätssicherung, Lagerhaltung, Verteilungsmanagement, etc. von Schutz- und Sonderbekleidung) zentralisiert werden. - Zusammenführung aller anderen vorhandenen zentralen und dezentralen Beschaffungsfelder der Polizei in BayernDer Arbeitsauftrag der Projektgruppe umfasst das Erstellen eines schriftlich ausgearbeiteten und ausformulierten Vorschlags zur Zentralisierung des Beschaffungswesens der Bayerischen Polizei sowie zur künftigen Gestaltung der Qualitätssicherung im Bereich Beschaffung der Bayerischen Polizei. Zusammenfassung:Der Aufgabenumfang des künftigen LZPB, der zurzeit noch nicht abschließend definiert ist, soll folgende Leistungen enthalten:- Durchführung von Beschaffungsvorgängen inklusive Vergabeverfahren- Qualitätssicherung- Unterhaltung von Lagerstätten für Dienst-, Schutz und Sonderbekleidung- Unterhaltung von Lagerstätten für sonstigen Artikel (ggf. auch Desinfektionsmittel)- Disposition/ Lagerführung- Distribution/ Versand- Vertragsdurchführung inklusive Problemmanagement/ Störungsmanagement/ Umtausch und Retouren- Entwicklung sowie Weiterentwicklung (z. B. Dienstbekleidung und Einsatzmittel)inklusive aller administrativen Vorgänge. Das künftige LZPB soll einerseits die Versorgung der Bayerischen Polizeivollzugs- und Justizbeamten mit Dienst-, Schutz- und Sonderbekleidung übernehmen. Hierbei muss die nahtlose Versorgung der Bayerischen Polizei und Bayerischen Justiz mit Dienstkleidung in der Übergangsphase (LZN zu LZPB) zu jeder Zeit sichergestellt sein.Andererseits sollen dezentrale sowie zentrale Beschaffungsfelder der Bayerischen Polizei im LZPB zentralisiert werden, wobei die Vergabe von Bauleistungen ausgenommen, also nicht Bestandteil ist. Der Auftragnehmer unterstützt die PG LZPB durch die Erbringung von Beratungsleistungen bei der Erfüllung ihres o.g. Auftrages.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Fürstenfeldbruck
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Postleitzahl: 82256
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.