Sicherungsdienstleistungen für diverse Gemeinschaftsunterkünfte der Regierung von Niederbayern Referenznummer der Bekanntmachung: 2021CAU000001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84028
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherungsdienstleistungen für diverse Gemeinschaftsunterkünfte der Regierung von Niederbayern
Sicherungsdienstleistungen für die Gemeinschaftsunterkünfte Landshut Niedermayerstraße, Geisenhausen und Bogen
Pfortendienst für die GU Landshut Niedermayerstraße
Landshut
Pfortendienst für die GU Landshut Niedermayerstraße
Pfortendienst für die GU Geisenhausen
Geisenhausen
Pfortendienst für die GU Geisenhausen
Pfortendienst für die GU Bogen
Bogen
Pfortendienst für die GU Bogen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Pfortendienst für die GU Landshut Niedermayerstraße
Ort: Neutraubling
NUTS-Code: DE238 Regensburg, Landkreis
Postleitzahl: 93073
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Pfortendienst für die GU Geisenhausen
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80835
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Pfortendienst für die GU Bogen
Ort: Neutraubling
NUTS-Code: DE238 Regensburg, Landkreis
Postleitzahl: 93073
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Auftragswerte werden aufgrund des Schutzes von Betriebsgeheimnissen nicht veröffentlicht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den
geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe.
Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang
der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.