BR-Trend Referenznummer der Bekanntmachung: BR-2021-0026
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.br.de
Abschnitt II: Gegenstand
BR-Trend
Der Bayerische Rundfunk beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag über die Dienstleistungen der Trendforschung für eine Mindestlaufzeit von einem Jahr mit der Option zur Verlängerung von 3 x einem Jahr extern zu vergeben. Hierbei ist der BR auf der Suche nach einem zuverlässigen Auftragnehmer, der über fundierte Erfahrungen in der repräsentativen Trendforschung verfügt.
Bayerischer Rundfunk A.d.ö.R. Rundfunkplatz 1 80335 München
Gegenstand des BR-Trends ist die Erhebung von Nutzungsdaten für die BR-Angebote in Hörfunk, Fernsehen und auf unterschiedlichen digitalen Plattformen in der bayerischen Bevölkerung. Ziel ist die Ausweisung einer Gesamtreichweite für den Bayerischen Rundfunk und die Erhebung von Reichweiten der einzelnen Angebote des BR, um möglichst frühzeitig auf die Entwicklung der aktuellen Akzeptanz in der bayerischen Bevölkerung reagieren zu können. Zudem werden einige Fragen zum Image und Ansehen des Bayerischen Rundfunks gestellt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Kantar Deutschland GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80687
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.tns-infratest.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y54YY52
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der in Kapitel 3.3.4 genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller
- den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.