Konzession Pflegeheim
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Tölz
NUTS-Code: DE216 Bad Tölz-Wolfratshausen
Postleitzahl: 83646
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt.bad-toelz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Konzession Pflegeheim
Die Stadt Bad Tölz beabsichtigt, auf einem Grundstück, das derzeit in ihrem Eigentum steht, ein neues Alten- und Pflegeheim durch einen Investor errichten zu lassen. Die Stadt Bad Tölz wird das neue Alten- und Pflegeheim nicht aus eigenen Mitteln errichten und betreiben. Sie ist vielmehr auf der Suche nach einem künftigen Betreiber, der – gemeinsam mit einem Investor – diese Aufgaben übernimmt. Das vorgesehene Grundstück an der General-Patton-Straße soll an den Investor veräußert werden. Dieser soll das Gebäude errichten und anschließend an den späteren Betreiber verpachten. Der Betreiber des neu zu errichtenden Alten- und Pflegeheims soll zudem bereits ab 1.1.2023 die bisherige Altimmobilie pachten und den Betrieb mit 95 Plätzen (davon 26 im beschützenden Bereich) dort fortführen.
Bad Tölz
Vgl. oben Abschnitt II.1.4)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Gesamtanzahl der Mitarbeiter/-innen (Vollzeitäquivalent) des Unternehmens in den letzten drei Jahren.
2. Eigenerklärung über mindestens zwei geeignete Referenzen über den Betrieb eines Altenwohnheims, Altenheim/Seniorenheim oder Pflegeheims, untergliedert nach a) Sitz der Einrichtung, b) Erbringungszeitraum vom 14.1.2019 bis 14.1.2022, c) Leistungserbringer, d) Art der Einrichtung, e) Anzahl der Pflegeplätze, f) Kurzzeitpflege (mindestens 5 Plätze), g) Anzahl der Pflegeplätze im sog. „beschützten/geschützten Bereich“, h) Leistungsart, i) Betriebsübergang, j) Gesamtpflegenote, k) Küche und l) Laufzeit. Die Mindestreferenzen sind erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt der Ausschluss. Die Mindestreferenzen werden – soweit kein Ausschluss erfolgt – hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet. Die übrigen Referenzen werden – soweit die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt die Nichtwertung der Referenz – hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet. Es können insgesamt höchstens fünf Referenzen benannt werden. Die Referenzen 1 und 2 (Mindestreferenzen) sind erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind, d.h. a) Sitz der Einrichtung, b) Erbringungszeitraum vom 14.1.2019 bis 14.1.2022, c) Leistungserbringer, d) Art der Einrichtung, e) Anzahl der Pflegeplätze, f) Kurzzeitpflege (mindestens 5 Plätze), g) Anzahl der Pflegeplätze im sog. „beschützten/geschützten Bereich“, h) Leistungsart, i) Betriebsübergang, j) Gesamtpflegenote, k) Küche und l) Laufzeit nachgewiesen werden; andernfalls erfolgt der Ausschluss.
Die Referenzen 1 und 2 (Mindestreferenzen) sind erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind, d.h. a) Sitz der Einrichtung, b) Erbringungszeitraum vom 14.1.2019 bis 14.1.2022, c) Leistungserbringer, d) Art der Einrichtung, e) Anzahl der Pflegeplätze, f) Kurzzeitpflege (mindestens 5 Plätze), g) Anzahl der Pflegeplätze im sog. „beschützten/geschützten Bereich“, h) Leistungsart, i) Betriebsübergang, j) Gesamtpflegenote, k) Küche und l) Laufzeit nachgewiesen werden; andernfalls erfolgt der Ausschluss.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ziel des Teilnahmewettbewerbs ist es, höchstens fünf Bewerber auszuwählen. Die objektiven Kriterien für die Auswahl dieser höchstens fünf geeigneten Bewerber sind in den Abschnitten III bis V im Teilnahmeformular aufgeführt. Die unter Abschnitt III und IV im Teilnahmeformular aufgeführten Teilnahmekriterien sind als zwingende und fakultative Ausschlusskriterien formuliert. Die im Abschnitt V im Teilnahmeformular aufgeführten Eignungskriterien werden – soweit die in Abschnitt V im Teilnahmeformular genannten Mindestanforderungen erfüllt sind und kein Ausschluss erfolgt – hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet.
Ausgewählt werden höchstens fünf Bewerber, die nicht auszuschließen sind und im Vergleich zu den übrigen Bewerbern die höchste Punktzahl erzielen. Hierbei werden zunächst nur die in Abschnitt V Ziffer 1 sowie den Mindestreferenzen 1 und 2 gem. Abschnitt V Ziffer 2 im Teilnahmeformular erzielten Punkte herangezogen. Nur falls nach dieser Auswertung Punktegleichstand auf Platz fünf herrscht, werden bei den punktgleichen Bietern die in den weiteren Referenzen 3 bis 5 in Abschnitt V Ziffer 2 im Teilnahmeformular erzielten Punkte berücksichtigt. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz fünf entscheidet zunächst die gemäß Abschnitt V Ziffer 2 bei Referenz 1 im Teilnahmeformular erzielte Punktzahl über den als fünften auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz fünf entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 2 bei der Referenz 2 im Teilnahmeformular erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz fünf entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 2 bei der Referenz 3 im Teilnahmeformular erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz fünf entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 2 bei der Referenz 4 im Teilnahmeformular erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz fünf entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 2 bei der Referenz 5 im Teilnahmeformular erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz fünf entscheidet schließlich das Los über den als fünften auszuwählenden Bewerber.
Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl von fünf liegt, wird das Vergabeverfahren fortgeführt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html