Bau und Betrieb einer passiven Breitbandinfrastruktur i.R.e. Wirtschaftlichkeitslückenmodells Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/S 082-211955
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pfeffenhausen
NUTS-Code: DE227 Landshut, Landkreis
Postleitzahl: 84076
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.pfeffenhausen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bau und Betrieb einer passiven Breitbandinfrastruktur i.R.e. Wirtschaftlichkeitslückenmodells
Ziel des gegenständlichen Auswahlverfahrens war der Bau und Betrieb einer passiven Breitbandinfrastruktur im Rahmen eines Wirtschaftlichkeitslückenmodells.
Pfeffenhausen Süd
Markt Pfeffenhausen
Der Markt Pfeffenhausen beabsichtigt den Ausbau des Breitbandnetzes im Gemeindegebiet. Dabei soll der Bau und der Betrieb der passiven Breitbandinfrastruktur durch ein Netzbetreiber im sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodell durchgeführt werden.
Der Markt möchte damit den Prognosen über das jährliche Anwachsen des Datenvolumens Rechnung tragen und damit verbunden dem steigenden Bedarf an Hochgeschwindigkeitsdiensten vor Ort begegnen. Da von einer nachhaltigen Verbesserung der aktuellen Versorgungssituation mit Internetdiensten im Gemeindegebiet nach derzeitigem Kenntnisstand und aufgrund der erfolgten Markterkundung durch privatwirtschaftlichen Ausbau der vor Ort aktiven Netzbetreiber nicht auszugehen ist, wird der Ausbau der Breitbandinfrastruktur im Rahmen der Bundesförderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in Form eines Wirtschaftlichkeitslückenmodells erfolgen. Das Vorhaben wird sowohl durch Bundes- als auch durch Landesmittel gefördert.
Dabei schreibt der Markt sowohl den Auf- und Ausbau als auch den Betrieb der passiven Breitbandinfrastruktur als Dienstleistungskonzession aus.
Der Bau und der Betrieb wird in zwei Lose unterteilt: Los 1 (Pfeffenhausen Süd) und Los 2 (Pfeffenhausen Nord).
- Kriterium: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Pfeffenhausen Nord
Markt Pfeffenhausen
Der Markt Pfeffenhausen beabsichtigt den Ausbau des Breitbandnetzes im Gemeindegebiet. Dabei soll der Bau und der Betrieb der passiven Breitbandinfrastruktur durch ein Netzbetreiber im sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodell durchgeführt werden.
Der Markt möchte damit den Prognosen über das jährliche Anwachsen des Datenvolumens Rechnung tragen und damit verbunden dem steigenden Bedarf an Hochgeschwindigkeitsdiensten vor Ort begegnen. Da von einer nachhaltigen Verbesserung der aktuellen Versorgungssituation mit Internetdiensten im Gemeindegebiet nach derzeitigem Kenntnisstand und aufgrund der erfolgten Markterkundung durch privatwirtschaftlichen Ausbau der vor Ort aktiven Netzbetreiber nicht auszugehen ist, wird der Ausbau der Breitbandinfrastruktur im Rahmen der Bundesförderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in Form eines Wirtschaftlichkeitslückenmodells erfolgen. Das Vorhaben wird sowohl durch Bundes- als auch durch Landesmittel gefördert.
Dabei schreibt der Markt sowohl den Auf- und Ausbau als auch den Betrieb der passiven Breitbandinfrastruktur als Dienstleistungskonzession aus.
Der Bau und der Betrieb wird in zwei Lose unterteilt: Los 1 (Pfeffenhausen Süd) und Los 2 (Pfeffenhausen Nord).
- Kriterium: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Für die Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 155 ff. GWB verwiesen. Hinsichtlich der zu beachten Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten.
Dieser lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]