Mobile Luftreinigungsgeräte für Schulen u. Kinderbetreuungseinrichtungen, Stadt Neumarkt i.d.OPf. II Referenznummer der Bekanntmachung: 20 - Amt für Finanzwesen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neumarkt i.d.OPf.
NUTS-Code: DE236 Neumarkt i. d. OPf.
Postleitzahl: 92318
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.neumarkt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Mobile Luftreinigungsgeräte für Schulen u. Kinderbetreuungseinrichtungen, Stadt Neumarkt i.d.OPf. II
Mobile Luftreinigungsgeräte für Schulen u. Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Neumarkt i.d.OPf.
Los 1 – Grund- und Mittelschulen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Mobile Luftreinigungsgeräte für Grund- und Mittelschule, Stadt Neumarkt i.d.OPf. - 190 Stück- Wartung der Geräte für 12 Monate
Los 2 – Kinderbetreuungseinrichtungen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Mobile Luftreinigungsgeräte für Kinderbetreuungseinrichtungen, Stadt Neumarkt i.d.OPf. - 258 Stück- optional für Auftraggeber: Wartung der Geräte für 12 Monate
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 – Grund- und Mittelschulen
Ort: Wien
NUTS-Code: AT130 Wien
Postleitzahl: 1050
Land: Österreich
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 – Kinderbetreuungseinrichtungen
Ort: Wien
NUTS-Code: AT130 Wien
Postleitzahl: 1050
Land: Österreich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.