Fachplanungsleistungen Bauphysik – Wärmeschutz und Energiebilanzierung – Bau- und Raumakustik (Leistungsphasen 1 – 8 HOAI)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Starnberg
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82319
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lk-starnberg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanungsleistungen Bauphysik – Wärmeschutz und Energiebilanzierung – Bau- und Raumakustik (Leistungsphasen 1 – 8 HOAI)
Fachplanungsleistungen Bauphysik – Wärmeschutz und Energiebilanzierung – Bau- und Raumakustik (Leistungsphasen 1 – 8 HOAI) für den Neubau einer Fachoberschule mit Tiefgarage in Starnberg.
Der Landkreis Starnberg benötigt für den Neubau der Fachoberschule (FOS) Starnberg Fachplanungsleistungen Bauphysik – Wärmeschutz und Energiebilanzierung – Bau- und Raumakustik (Leistungsphasen 1 – 8 HOAI).
Die vorliegende Bauaufgabe beinhaltet die Planung und Errichtung einer Fachoberschule auf dem Grundstück des Landkreises Starnberg am Seilerweg.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifenberg
NUTS-Code: DE21E Landsberg am Lech
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu II.1.5) Der Auftrag wird als ein Los ausgeschrieben, so dass der geschätzte Gesamtwert identisch zum geschätzten Mittelwert an Honorar 120.000 € netto beträgt.
Der Bewerber/Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber/Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz bzw.
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500,00 € belegt worden ist.
Sämtliche Vergabe- und Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform eingestellt. Der Vergabeunterlagen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf dem eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Die Einreichung von Angeboten ist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal möglich. Die Einreichung von schriftlichen
Angeboten ist nicht zulässig.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Starnberg
Postleitzahl: 82319
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: https://www.lk-starnberg.de/