Generalsanierung und Erweiterung der Grund- und Mittelschule Isen; Putzarbeiten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Isen
NUTS-Code: DE21A Erding
Postleitzahl: 84424
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.markt-isen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung und Erweiterung der Grund- und Mittelschule Isen; Putzarbeiten
Die Grund- und Mittelschule Isen wird generalsaniert und erweitert. Die Ausführung erfolgt in mehreren Bauabschnitten. Im ersten Abschnitt wird der Erweiterungsbau erstellt. Der dreigeschoßige Bau ist nicht unterkellert. Das Erdgeschoß ist als Massivbau in Stahlbeton geplant, die beiden oberen Geschoße, mit Ausnahme der abschließenden Räume, in Holzständerbauweise.
Die Putzarbeiten sind im ersten Bauabschnitt auszuführen.
84424 Isen Bräuanger
Baustelleneinrichtung, Innenputz als Gipsputz einschließlich Untergrundvorbereitung auf Betonflächen ca. 1.000 m²; Innenputz als Kalkzementputz einschließlich Untergrundvorbereitung auf Betonflächen, ca. 200 m²;
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Grund- und Mittelschule Isen, Putzarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.kollmannsberger-gruppe.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de
nach GWB §160: Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.