Vergabeverfahren Rahmenvertrag über Lieferung von Mikrorohrverband-Systemen Referenznummer der Bekanntmachung: Vergabeverfahren Rahmenvertrag über Lieferung von Mikrorohrverband-Systemen
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Passau
NUTS-Code: DE222 Passau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94036
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-passau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabeverfahren Rahmenvertrag über Lieferung von Mikrorohrverband-Systemen
Rahmenvertrag über Lieferung von Mikrorohrverband-Systemen gemäß den technischen Spezifikationen und Anforderungen zum Farbcode
Lieferung von Mikrorohr-Verbandsystemen gemäß den technischen Spezifikationen. In der gesamten Mikrorohranlage des Auftraggebers ist ein durchgängig einheitlicher Farbcode (Gabocom) verlegt worden, der bei Ausbauten mit gleicher Farbcodierung durch entsprechende Lieferungen des Auftragnehmers fortzuführen ist. Bei Breitbandausbauprojekten des Bundes wird im Materialkonzept Anzahl, Dimension und Farbcode für Mikrorohre und Mikrorohrverbände vorgegeben. Ergänzende Ausbauten zu Breitbandprojekten des Bundes bei Ausbauten müssen mit vorgegebener Farbcodierung durch entsprechende Lieferungen des Auftragnehmers im DIN-Farbcode durchgeführt bzw. weitergeführt werden. Mengenangaben und Schätzwert sind nicht als Abnahmeverpflichtung zu verstehen. Eine zusätzliche Menge von bis zu 100 % des angebotenen fiktiven Preises kann anfallen.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende schriftlich gekündigt wird, er endet jedoch spätestens mit Ablauf des 31. März 2026.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
I. Erkl des Bieters (BI) bzw. jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft (MB): 1) BI/MB erklärt, dass keine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen (UN) zuzurechnen ist, nach den Straftatbeständen gem § 123 Abs. 1 Nr.1-10 GWB rechtskräftig verurteilt o gegen UN keine Geldbuße nach § 30 des OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist; 2) BI/MB erklärt, dass UN keine Verstöße iSv § 124 Abs. 1 o. gegen die Bestimmungen gem §124 Abs. 2 GWB vorliegen; 3) BI/MB erklärt, dass er: a) die gewerberechtl Vorauss für die Ausführung derLeistung selbst erfüllt o. durch Dritte (zu erläutern), falls er diese Vorauss nicht selbst erfüllt; b) er Mitarbeitern/Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers (AG) und der Vergabestelle (VSt) keine Vorteile angeboten,versprochen o.gewährt hat; c) bei Rückfragen/weiteren Klärungsbedarf des AG, insbes. zur Eignung, Bitte um Erläuterungeno. Nachweise (z. B. Bescheinigung Sozialversich, GZR- o HR- Auszug, Bankerkl, Personal) unverzügl weiteregewünschte Angaben machen/Nachweise vorlegen wird; d) über eine gültige Haftpflichtvers verfügt, wonachBI bzw. alle MB sowie Unterauftragnehmer (UN) in angem Höhe versichert ist/sind er hiermit verbindlichzusichert, dass er im Falle der Beauftragung ein entspr Versicherung abschließt; e) nicht zu einer Eintragungin einem Berufs- o. Handelsregister verpfl ist o. er darin eingetragen ist, Angabe von Nr/Register u.; f) AGunverzüglich informieren u ggf aktualisierte Eigenerkl. sowie ggf. Nachweise abgeben wird, falls sich währenddes weiteren Verfahrens (vor o nach Angebotsabgabe) Änderungen an den von ihm vorstehend erklärtenSachverhalten o. anderen für ihn erkennbar relevanten Vorauss für eine Zuschlagserteilung ergeben. Sofernder BI (bzw. das MB) in der Vergangenheit Verstöße gegen Vorschriften begangen hat, die
insbesonderegegen die Gesetzestreue und Zuverlässigkeit sprechen, mittlerweile jedoch geeignete Maßnahmen zursog. Selbstreinigung im Sinne des § 142
i. V. m. § 125 GWB getroffen hat, so hat der BI (bzw. das MB)die Nachweise gemeinsam mit dem Angebot einzureichen. 4) Für BI/MB Angabe von vollst Firmennamen,Anschrift Hauptsitz, vollst Namen des Ansprechp. für alle Rückfragen der VSt an den BI (Fax, E-Mail). Bei Bietergemeinschaften (BG) zusätzlich Angabe der Rechtsform der BG (derzeit u ab Beginn derLeistungserbringung), Erklärung über gesamtschuldn Haftung, Angabe eines bevollmächtigten Vertreterssowie Ansprechp. für alle Rückfragen der VSt. zur BG o. deren Mitgl. (Einzelperson) mit Telefon/Telefax/E-Mail. 5) Erkl zu Einverständnis mit der Speicherung/Verarbeitung der mitgeteilten personenbez Daten fürdas Vergabeverfahren, erf Einwilligungen von Dritten müssen auf Anforderung des AG belegt werden. 6)Verpflichtung zur Vertraulichkeit. II. Für die Angaben sind die Formblätter in den herunterzuladenden VU zuverwenden. Angaben/Erklärungen/Nachweise(AEN), die von BI nicht bis zum Ablauf der Frist vorgelegt wurden,können bis zum Ablauf einer vom AG zu bestimmenden Nachfrist bei BI angefordert werden. Reicht der BI diegeforderten AEN nicht innerhalb einer vom AG verbindl gesetzten Nachfrist ein, so wird BI ausgeschlossen. AGist nicht verpflichtet, BI Gelegenheit zur Ergänzung seiner Angaben nach Ablauf der Angebotsfrist zu geben,dazu aber iRd gesetzl Regelungen berechtigt. Die Anforderungen an die Eignung gelten entspr für einen NU/einverbundenes UN, der/das wesentliche Leistungsanteile erbringen soll bzw. im Fall der Eignungsleihe, für dieseAnteile; von diesem ist eine Verpflichtungserkl mit entspr Angaben auf dem Formbl in den VU beizubringen(bei Unzumutbkt der Einreichung bereits mit dem Angebot Einreichung für NU auf Aufforderung der VSt vorabschl Wertung). III. Weitere Anforderungen unter Ziff. III.1.2 und III.1.3 gelten auch hier, soweit sie sich aufdie Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oderHandelsregister beziehen.
I. 1) Angabe zum Umsatz (Umsatz allgemein und Umsatz mit vergleichbaren Aufträgen) der letzten 3 Geschäftsjahre jew. für 2018, 2019, 2020 (netto; nur Bieter allein, nicht Konzern/verbundene Unternehmen). Angaben zur Dauer des Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch), für das die vorstehenden Angaben gemacht wurden, sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2018).
Verpflichtung, auf Anforderung des Auftraggebers unverzüglich Bilanzen/Bilanzauszüge für die beiden letzten Geschäftsjahre vorzulegen, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem der Bieter ansässig ist, vorgeschrieben ist. 2) Angaben zur Anzahl der jahresdurchschnittlich Beschäftigten jew. für 2018, 2019, 2020. 3) Angabe der Normen, nach denen der Bieter insbesondere bezüglich Qualität und Umweltschutz zertifiziert ist (z.B. ISO 9001, SCC, ISO 14001, ISO 50001, Vorgaben nach RoHS, REACH-Verordnung). 4) Der Bieter (bzw. das Mitglieder der Bietergemeinschaft) bestätigt durch Abgabe seines Angebotes, dass er die Bestimmungen nach RoHS-2 Richtlinie 2011/65/EU in der umgesetzten Form sowie der REACH-Verordnung (EG) 1907/2006 in der jeweils geltenden Fassung einhält. 5) Auf Anforderung des Auftraggebers legt der Bieter (bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft) innerhalb der vom Auftraggeber vorgegebenen Frist das entsprechende Zertifikat vor. Der Auftraggeber hat auch das Recht, diesen Status auf Online-Plattformen abzufragen. II. Die Vorgaben gem. III.1.1) Ziff. II gelten entspr. III. Weitere Anforderungen unter Ziff. III.1.1 und III.1.3 gelten auch hier, soweit sie sich auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit beziehen.
Mindestanforderung für die Berücksichtigung des Angebotes ist ein durchschnittlicher Umsatz des Bieters über die angegebenen drei Jahre in der Spalte „Umsatz allgemein in Euro (netto)“, der mindestens doppelt so hoch ist wie der geschätzte jährliche Wert des Rahmenvertrages (Gesamtmenge von EUR 216.000,00 in einem durchschnittlichen vollen Vertragsjahr (entspr. weniger in Teiljahren)). Gefordert ist also ein durchschnittlicher Umsatz des Bieters im Durchschnitt der letzten 3 Jahre in Höhe von mindestens EUR 432.000,00. Diese Mindestanforderung stellt lediglich eine formale Untergrenze und trifft keine Aussage über die angemessene Unternehmensgröße eines Vertragspartners.
Mindestanforderung ist, dass der Bieter über eine zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Zertifizierung nach ISO 9001 sowie nach ISO 14001 verfügt oder im Einzelnen darlegt, dass er vergleichbare inhaltliche Anforderungen einhält, auch wenn er nicht über die formale, aktuell gültige Zertifizierung verfügt.
I. Angabe von einer oder mehreren Referenzen, die mit der zu vergebenden Leistung nach der Aufgabenstellung vergleichbar sind. Vergleichbar ist eine Leistung, wenn sie nach Art, Umfang und Komplexität dem ausgeschriebenen Auftrag u nachfolgenden Anforderungen entspricht. In den eingereichten Referenzen müssen alle Anforderungen nach Ziff. 1.1 bis Ziff. 1.3 erfüllt werden. Die Anforderungen gelten kumulativ, jede Zeile ist also zu erfüllen. Dies kann in einer einheitlichen Referenz für einen Auftrag oder eine Rahmenvereinbarung mit Einzelaufträgen oder mehreren Aufträgen/Rahmenvereinbarung erfolgen. In den Referenzen muss unter „Beschreibung von Art und Umfang der eigenen Leistungen“ durch Wiedergabe der jeweiligen Anforderungen jeweils beschrieben werden, welche Anforderungen nach Ziff. 1.1 bis Ziff. 1.3 erfüllt werden. Gewertet werden nur Referenzen, die ganz oder teilweise in den Kalenderjahren 2018-2020 erbracht wurden und bei denen dies auch unter „Zeitpunkt/Zeitraum der Leistungserbringung“ so angegeben ist. Verfügt der Bieter über mehrere Niederlassungen, so muss sich die Referenz auf die Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Der Bieter erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit Ansprechpartnern mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Die Angabe eines Ansprechpartners bereits im Angebot ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung des Referenzauftraggebers zu belegen, die Vorlage einer Bescheinigung anstelle des vollständig ausgefüllten Formulars genügt jedoch nicht. Falls der Bieter keine eigenen Referenzen, sondern Referenzen anderer Unternehmen nennt, muss er unter „Bemerkungen“ erläutern, warum er sich auf die Referenz berufen kann. Dies gilt auch für Referenzen von Konzernunternehmen/Unternehmen, mit denen der Bieter gesellschaftsrechtlich verbunden ist. Fehlen solche Ausführungen oder sind diese nicht nachvollziehbar, kann die Referenz nicht berücksichtigt werden. Angaben des Bieters zu den einzelnen Referenzen: Referenzauftraggeber (ReferenzAG) (voller Name) und Art des Auftraggebers, Zeitpunkt/Zeitraum der Leistungserbringung; Name des Auftragnehmers (AN) der Referenz (insbes. bei Bietergemeinschaften), Beschreibung von Art und Umfang der eigenen Leistungen des Bieters bzw. des Nachunternehmers, der diese Referenz erbracht hat (ggf. in Abgrenzung zu Leistungen anderer Unternehmen in dem Auftrag, z. B. hier nicht einbezogene Nachunternehmer, ARGE- Partner) sowie weitere Angaben zur Vergleichbarkeit, Besonderheiten des Auftrags, ggf. Bemerkungen; Ansprechpartner des Auftraggebers (Name) einschl. Telefon und ggf. Fax, E-Mail für Rückfragen. II. Die Vorgaben gem. III.1.1) Ziff. II gelten entspr. III. Weitere Anforderungen unter Ziff. III.1.1 und III.1.2 gelten auch hier, soweit sie sich auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit beziehen.
1.1. Lieferung mindestens folgender Produktgruppen:
Mikrorohre und Mikrorohrverbände erdverlegbar, im Einzelnen mindestens:
• Einzel-Mikrorohre erdverlegbar
• Rohrverbände erdverlegbar
o Rohrverbände (Mikrorohre gleicher Durchmesser innerhalb eines Verbandes)
o Kombinierte Rohrverbände (Mikrorohre unterschiedlicher Durchmesser innerhalb eines Verbandes)
• Form- und Anbauteile (Muffen, Abdichtungen, Fixierungen, Kennzeichnungen, Hauseinführungen)
Mikrorohre und Mikrorohrverbände für vorhandene Schutzrohre (Rohr in Rohr), im Einzelnen mindestens:
• Einzel-Mikrorohre
• Rohrverbände für unterschiedliche Schutzrohr-Durchmesser
• Form- und Anbauteile (Muffen, Abdichtungen, Fixierungen, Kennzeichnungen)
Mikrorohre indoor, im Einzelnen mindestens:
• Einzel-Mikrorohre
• Form- und Anbauteile (Muffen, Abdichtungen, Fixierungen, Kennzeichnungen)
1.2 Lieferung mindestens folgender Mengen (in Metern, bei Anbauteilen in Stück):
Mengen erdverlegbar Rohr in Rohr Indoor
Einzel-Mikrorohr 12000 25000 2000
Rohrverband 16000 5000 ---
Form- und Anbauteile 8000 50 500
1.3 Lieferung unterschiedlicher Farbcodes:
Lieferung von
• unterschiedlichen Farbcodes für Mikrorohrverbände (nach DIN, Gabocom) gem. nachfolgender Tabelle (mindestens 6 von den 12 genannten
Codes je Liste)
Rohr-Nr. DIN EN 60794-1-1 Gabocom
1 Rot schwarz
2 Grün braun
3 Blau rot
4 Gelb orange
5 Weiß gelb
6 Grau grün
7 Braun blau
8 Violett violett
9 Türkis grau
10 Schwarz weiß
11 Orange türkis
12 Rosa bzw. Pink pink
• unterschiedlichen Farben für Mantel Mikrorohrverband (z. B. orange, schwarz, schwarz-orange)
• komplementären Baugruppen (Werkzeuge, Kugelmarker)
Umsetzung der Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus nach dem einheitlichen
Materialkonzept des Bundes (Version > 4.0)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachungerkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachungbenannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalbvon 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei derVergabekammer einzureichen.