Kanalinspektion EÜV 2022-2024
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marktoberdorf
NUTS-Code: DE27B Ostallgäu
Postleitzahl: 87616
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.marktoberdorf.de
Adresse des Beschafferprofils: www.staatsanzeiger-eservices.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kanalinspektion EÜV 2022-2024
Reinigung und TV-Inspektion
Reinigung und TV-Inspektion Zone 4 - 6
87616 Marktoberdorf
Los1:
Zone 4 (2022): Reinigung und TV-Inspektion von ca. 11,3 km Hauptkanal DN150-DN2000, ca. 2,1 km Anschlusskanäle inkl. georeferenzierter Lagebestimmung und ca. 535 Schächten
Zone 5 (2023): Reinigung und TV-Inspektion von ca. 11,3 km Hauptkanal DN150-DN2200, ca. 3,2 km Anschlusskanäle inkl. georeferenzierter Lagebestimmung und ca. 645 Schächten
Zone 6 (2024): Reinigung und TV-Inspektion von ca. 18,7 km Hauptkanal DN150-DN1600, ca. 3,5 km Anschlusskanäle inkl. georeferenzierter Lagebestimmung und ca. 855 Schächten
AZ Kanäle Reinigung und TV-Inspektion
87616 Marktoberdorf
Los2:
AZ-Kanäle (2022-2023): Reinigung und TV-Inspektion von ca. 3,8 km Hauptkanal DN250-DN800, ca. 90 m Anschlusskanäle inkl. georeferenzierter Lagebestimmung und ca. 55 Schächten
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=232965
- Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. oder Industrie- und Handelskammern
(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen.
- Einzureichende Unterlagen gemäß Formblatt 124 Vergabehandbuch:
Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen):
Falls mein(e)/unser(e) Bewerbung/Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung
meiner/unserer Erklärung auf gesondertes Verlangen vorlegen:
Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie-
und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise
Nur wenn das Unternehmen zur Eintragung verpflichtet ist.
-Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=232965
- Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder Industrie- und Handelskammern
(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen.
- Erklärung zur Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung
unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt haben (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen):
"Falls meine/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir
eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse,
eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen,
eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG,
sowie eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der
Lohnsummen vorlegen.
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Dienstleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsamen mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
-Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=232965
- Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V., Industrie- und Handelskammern (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen.
- Einzureichende Unterlagen:
Referenznachweise (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Wie in VHB124 definiert:
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir 3 Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorlegen:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten
maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige
Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Maßnahme
einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Maßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung
(Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des
Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
- Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Referenzen zu fordern.
- Angaben zu Arbeitskräften (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen):
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl gelangt, werde ich/werden wir
die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra
ausgewiesenem Leitungspersonal angeben.
Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die o. g. Angaben bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=232965
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Marktoberdorf
Bauverwaltung
Richard-Wengenmeier-Platz 1
87616 Marktoberdorf
Elektronische Vergabe
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Aus § 55 VgV resultiert, dass Bieter nicht zum Öffnungstermin zugelassen sind.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitte beachten Sie, dass die Vergabestelle Anfragen per E-Mail oder Fax nicht berücksichtigt oder per E-Mail beantwortet. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform www.staatsanzeiger-eservices.de.
Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantworten und Anfragen daher rechtzeitig an die Vergabestelle zu richten.
Die Vergabestelle wickelt all ihre Vergaben über die Vergabeplattform www.staatsanzeiger-eservices.de ab.
Die Einreichung der Angebote erfolgt elektronisch in Textform über das Vergabeportal. Schriftliche Angebote sind ausgeschlossen.
Für das Vergabeverfahren werden die Vergabeunterlagen unter der in Ziffer I.3 genannten URL zum freien Download zur Verfügung gestellt.
Die Angebote sind in einem allgemeingültigen Format einzureichen.
Die Allgemeingültigkeit wird erfüllt mit folgenden Formaten:
PDF-Datei: Portable Document Format, plattformunabhängiges Dateiformat für Dokumente
GAEB-X84-Datei: X84 Angebotsabgabe
Bekanntmachungs-ID: 232965
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Muenchen
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag
ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB):
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung einer Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen
werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den
Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. (§ 134 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Muenchen
Postleitzahl: 81669
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.abz-bayern.de