Rahmenvereinbarung Digitalmarketing-Dienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: B-2-2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tvabs.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Digitalmarketing-Dienstleistungen
Rahmenvereinbarung Digitalmarketing-Dienstleistungen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Rahmenvereinbarung Digitalmarketing-Dienstleistungen für das Allgäu und Bayerisch-Schwaben
Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Vertragsunterzeichnung und endet am 31.12.2022. Die Vereinbarung verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Auftraggeber den Vertrag nicht unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer ordentlich kündigt. Der Auftrag endet spätestens am 31.12.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Nach Prüfung der eingegangenen Teilnahmeanträge werden die drei besten Bewerber, welche zudem eine Mindestpunktzahl von 60 % der erreichbaren Punkte erzielt haben müssen, zum Angebot aufgefordert.
Neben der Erfüllung von Mindestanforderungen (Eigenerklärung Formblatt L 1240 EU + Haftpflichtversicherung mit 500 T€ f. Personenschäden sowie 500 T€ f. Sachschäden u. sonst. Schäden + durchschnittl. Mindestumsatz im Auftragsbereich i.H.v. 500 T€ p.a.), werden 5 Referenzen bewertet (30 Punkte erreichbar) sowie der durchschnittliche Umsatz im Tätigkeitsbereich (20 Punkte erreichbar). Detaillierte Beschreibung in der Leistungsbeschreibung ersichtlich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung Formular L1240
Haftpflichtversicherung (je 500 T€ für Person und Sachschäden), durchschnittl. Mindestumsatz 500 T€ p.a.
5 Referenzen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.