Neubau 5-zügige Grundschule Brunecker Straße, Nürnberg - Fachplanung ELT Referenznummer der Bekanntmachung: 001-06568-07-04
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90471
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]93
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wbg.nuernberg.de
Adresse des Beschafferprofils: www.tender24.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau 5-zügige Grundschule Brunecker Straße, Nürnberg - Fachplanung ELT
Fachplanungsleistung ELT gemäß §55 HOAI Teil 4, Abschnitt 2, LPH 1-9
Nürnberg
Projektumfang:
Die WBG KOMMUNAL GmbH betreut im Auftrag der Stadt Nürnberg in dem Planungsgebiet Hasenbuck Süd in der Brunecker Straße eine ca. 7.500 m² BGF große 5-zugige Grundschule mit Nachmittagsbetreuungsangebot und einer zugehörigen ca. 1.700 m² BGF großen 2-fach Sporthalle [gesamt ca. 9.200 m² BGF]. Das zu bebauende Grundstück mit einer Größe von insgesamt 13.936 m²,
in dem neuen Stadtteil "Lichtenreuth", ist in dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 4635 (Hasenbuck Süd) vom 09.10.2019 als Gemeindebedarfsfläche [Schule - GB1] ausgewiesen.
Auf dem Areal des ehemaligen Südbahnhofs zwischen dem Hasenbuck und dem Volkspark Dutzendteich, werden zusätzlich neue Wohneinheiten, Nahversorgungseinrichtungen, Kindertagesstätten und ein Quartierspark entstehen. Die neue Technische Universität Nürnberg wird hier ebenfalls zukünftig Ihren Standort haben. Die Maßnahmen sind jedoch nicht Gegenstand dieses Verfahrens.
Terminschiene:
Planungsbeginn II/2022
Ausführung III/2023 - III/2025
Kostenrahmen:
Der Auftraggeber hat für vorgenannte Maßnahme Kosten in Höhe von 26 Mio. Euro "netto" KG 200-700 und 18,9 Mio. EUR netto KG 300-400 veranschlagt. Bei angenommener Verteilung zwischen KG 300 und 400 von 70% zu 30% ergeben sich bei der Ermittlung des HOAI-Fachplanerhonorars TGA 5,68 Mio. EUR netto anrechenbare Kosten.
Leistungsumfang:
Die ausgeschriebene Leistung der Fachplanung ELT gemäß §55 HOAI werden stufenweise beauftragt. Mindestens vergeben werden die Leistungen der Stufe 1. Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen erfolgt im Falle ihrer Beauftragung ganz oder teilweise, in folgenden Stufen:
Stufe 1: HOAI Leistungsphase 1 - 2
Stufe 2: HOAI Leistungsphase 3 - 4
Stufe 3: HOAI Leistungsphase 5 - 7
Stufe 4: HOAI Leistungsphase 8 - 9
Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer Leistungen bzw. der Stufe 2 bis 4 [ganz oder teilweise] besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine zusätzlichen Honorar- oder Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
1) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: max. 50 von 500 Punkten.
2) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: max. 150 von 500 Punkten
3) Fachliche Eignung - Referenzliste: max. 300 von 500 Punkten
Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungsunterlagen dargestellten Wertungsmatrix.
Hinweis Losverfahren: Die Höchstzahl der zur Angebotsabgabe
aufzufordernden Bewerber beträgt 5. Falls die aufzufordernden
Bewerber wegen Punktgleichstand nicht zweifelsfrei bestimmt
werden können, wird die Rangfolge in diesem Bereich im
Losverfahren bestimmt. Falls die Zahl der Bewerber, die die
Bedingungen erfüllen und eine entsprechende Punktzahl
erreichen, die aufzufordernde Höchstzahl überschreitet (durch
Punktgleichstand), wird der Bewerber, der an 6. Stelle
angenommen werden soll, durch Losverfahren (unter den
Bewerbern mit Punktgleichstand) ausgewählt.
Hinweis Nachnominierung: Im Falle einer Absage eines
Teilnehmers der Vergabeverhandlung behält sich die
Vergabestelle vor, der Rangfolge des Auswahlverfahrens
entsprechend das nächstplatzierte Büro zur Teilnahme an der
Vergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese
sogenannte Nachnominierung besteht aber nicht. Eine
Nachnominierung wird wenn, dann jedoch nur bis spätestens
zehn Kalendertage vor dem Verhandlungstermin
ausgesprochen. Diese Regelung soll einem nachnominierten
Teilnehmer eine Mindestvorbereitungszeit und somit die
Gleichbehandlung aller Teilnehmer sicherstellen.
Bewerbungen sind ausschließlich über die Verwendung des Bewerbungsbogens zugelassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123
Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen bzw. Nachweis der erfolgreichen
Selbstreinigung nach § 125 (strafrechtliche Verurteilung)
2) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123
Abs. 4 GWB vorliegen bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2
GWB (Steuern & Abgaben)
3) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124
GWB vorliegen bzw. Nachweis der erfolgreichen
Selbstreinigung nach § 125 (Insolvenz)
4) Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante
Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt,
§73 Abs. 3 VgV
5) Eigenerklärung, dass kein Interessenkonflikt nach § 6 VgV vorliegt
6) Eigenerklärung, dass Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist
Eigenerklärung, dass als Berufsqualifikation der Beruf des Ingenieurs vorliegt (Projektleitung)
Durchschnittlicher Jahresumsatz:
Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020). Bei Bietergemeinschaften sind die Zahlen der jeweiligen Büros zu addieren.
(unter [Betrag gelöscht] EUR = 0 Punkte,
ab [Betrag gelöscht] EUR = 10 Punkte,
ab [Betrag gelöscht] EUR = 20 Punkte,
ab [Betrag gelöscht] EUR = 30 Punkte,
ab [Betrag gelöscht] EUR = 40 Punkte,
ab [Betrag gelöscht] EUR = 50 Punkte; maximal 50 Punkte möglich)
-alle Angaben in EUR netto-
Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine
Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird für
Personenschäden mind. 3,0 Mio. EUR und zusätzlich für
sonstige Schäden mind. 1,5 Mio. EUR.
Dies hat durch eine für das Objekt geeignete Berufshaftpflicht
zu erfolgen. Im Bewerbungsverfahren kann der Bewerber zum
Nachweis seiner Versicherungswürdigkeit auch eine schriftliche
Erklärung der Versicherung vorlegen, in der die
Versicherungsabsicht für o. a. Leistungen für den Auftragsfall
bestätigt wird. Bei Bietergemeinschaften ist eine
Zusammenrechnung der Versicherungssummen der beteiligten
Mitglieder möglich. Liegt diese nicht vor, ist die Bewerbung
auszuschließen (Ausschlusskriterium).
1) Erklärung über die Berufserfahrung des Projektleiters
Angabe der Berufserfahrung in Jahren als "Ingenieur" (max. 50
Punkte möglich)
<3 = 0 Punkte
>= 3 = 20 Punkte
>= 5 = 30 Punkte
>= 8 = 40 Punkte
>= 10 = 50 Punkte
2) Erklärung über die Berufserfahrung des stellvertretenden
Projektleiters
Angabe der Berufserfahrung in Jahren (max. 50
Punkte möglich)
<2 = 0 Punkte
= 2 = 20 Punkte
= 3 = 30 Punkte
= 4 = 40 Punkte
>= 5 = 50 Punkte
3) Auflistung/Erklärung über die durchschnittliche jährliche
Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner
Führungskräfte in den letzten drei Geschäftsjahren (2018,
2019, 2020) (max. 50 Punkte möglich)
>1 = 0 Punkte
= 1 = 10 Punkte
= 2 = 20 Punkte
= 3 = 30 Punkte
= 4 = 40 Punkte
>= 5 = 50 Punkte
4) Referenzliste
Anzahl der auszuwertenden Referenzprojekte: 3 (je Referenz
max. 100 Punkte)
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte
Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste.
Eine geeignete/vergleichbare Referenz liegt vor, wenn folgende
Mindestanforderungen erfüllt sind:
Mindestanforderungen (je Referenz 50 Punkte)
-ELT-Planung § 55 HOAI, LPH 2-8 vollständig erbracht
-Mindest abzudeckende Anlagengruppen 4, 5, 6
-Mindesthonorarzone II oder höher
-Projektfertigstellung mit Inbetriebnahme in den letzten zehn
Jahren (nach 01.01.2011)
REFERENZ 1:
Für folgende Punkte werden Zusatzpunkte vergeben:
Höhe der anrechenbaren Herstellkosten (in EUR netto) (je
Referenz max. 20 Punkte):
< 0,5 Mio. EUR = 0 Punkte
>= 0,5 Mio. EUR = 4 Punkte
>= 1,0 Mio. EUR = 8 Punkte
>= 1,5 Mio. EUR = 12 Punkte
>= 2,0 Mio. EUR = 16 Punkte
>= 2,5 Mio. EUR = 20 Punkte
Projektfertigstellung/Inbetriebnahme (je Referenz max. 10
Punkte)
> 7 Jahre (vor dem 01.01.2014) = 0 Punkte
6 - 7 Jahre (nach 01.01.2014 bis 31.12.2015) = 5,0 Punkte
0 - 5 Jahre (nach 01.01.2016 bis Zeitpunkt der Veröffentlichung) = 10 Punkte
Vergleichbarkeit des Referenzprojektes (max. 20 Zusatzpunkte)
Referenzobjekt enthält:
-Angabe Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner; Tel.) = 5 Zusatzpunkte
-Referenzbeschreibung mit Bildnachweis = 5 Zusatzpunkte
-Bildungs- und Kulturgebäude =10 Zusatzpunkte
REFERENZ 2:
Für folgende Punkte werden Zusatzpunkte vergeben:
Höhe der anrechenbaren Herstellkosten (in EUR netto) (je
Referenz max. 20 Punkte):
< 0,5 Mio. EUR = 0 Punkte
>= 0,5 Mio. EUR = 4 Punkte
>= 1,0 Mio. EUR = 8 Punkte
>= 1,5 Mio. EUR = 12 Punkte
>= 2,0 Mio. EUR = 16 Punkte
>= 2,5 Mio. EUR = 20 Punkte
Projektfertigstellung/Inbetriebnahme (je Referenz max. 10
Punkte)
> 7 Jahre (vor dem 01.01.2014) = 0 Punkte
6 - 7 Jahre (nach 01.01.2014 bis 31.12.2015) = 5,0 Punkte
0 - 5 Jahre (nach 01.01.2016 bis Zeitpunkt der Veröffentlichung) = 10 Punkte
Vergleichbarkeit des Referenzprojektes (max. 20 Zusatzpunkte)
Referenzobjekt enthält:
-Angabe Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner; Tel.) = 5 Zusatzpunkte
-Referenzbeschreibung mit Bildnachweis = 5 Zusatzpunkte
-Bildungs- und Kulturgebäude =10 Zusatzpunkte
REFERENZ 3:
Für folgende Punkte werden Zusatzpunkte vergeben:
Höhe der anrechenbaren Herstellkosten (in EUR netto) (je
Referenz max. 20 Punkte):
< 0,5 Mio. EUR = 0 Punkte
>= 0,5 Mio. EUR = 4 Punkte
>= 1,0 Mio. EUR = 8 Punkte
>= 1,5 Mio. EUR = 12 Punkte
>= 2,0 Mio. EUR = 16 Punkte
>= 2,5 Mio. EUR = 20 Punkte
Projektfertigstellung/Inbetriebnahme (je Referenz max. 10
Punkte)
> 7 Jahre (vor dem 01.01.2014) = 0 Punkte
6 - 7 Jahre (nach 01.01.2014 bis 31.12.2015) = 5,0 Punkte
0 - 5 Jahre (nach 01.01.2016 bis Zeitpunkt der Veröffentlichung) = 10 Punkte
Vergleichbarkeit des Referenzprojektes (max. 20 Zusatzpunkte)
Referenzobjekt enthält:
-Angabe Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner; Tel.) = 5 Zusatzpunkte
-Referenzbeschreibung mit Bildnachweis = 5 Zusatzpunkte
-Bildungs- und Kulturgebäude =10 Zusatzpunkte
Soweit unter III.1.1) bis III.1.3) lediglich Angaben/
Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der
Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln
entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise
nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt,
sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung
mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen gültig
sein. Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten
Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen. Die Aufteilung der
Leistungsbereiche ist anzugeben. Will ein Bewerber (auch als
Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) sich auf die
Leistungsfähigkeit Dritter berufen (z. B. Nachunternehmer,
Gesellschafter), so ist der Nachweis zu führen, dass dem
Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung
steht. Nachweise sind unaufgefordert vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge sind rechtsgültig zu
unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen,
Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der
Bewerbungsfrist über die Vergabeplattform www.tender24.de
einzureichen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht
eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose Bewerbungen
werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen
ausschließlich in schriftlicher Form über die Vergabeplattform
www.tender24.de zu richten.
c) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim
Auftraggeber und werden nicht zurückgesandt.
d) Geforderte Nachweise sind in Kopie, nichtdeutschsprachige
Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung
beizulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des
Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von
30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht
später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu
machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
EUAmtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein
Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung
nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen die
Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren
erkannt hat, sind gegenüber dem
Auftraggeber innerhalb von zehn Kalendertagen nach Kenntnis
zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt
unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland