Entsorgung des Klärschlamms der Kläranlage der Stadt Viechtach
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Viechtach
NUTS-Code: DE229 Regen
Postleitzahl: 94234
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kubus-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entsorgung des Klärschlamms der Kläranlage der Stadt Viechtach
Entsorgung von Klärschlamm der Kläranlage der Stadt Viechtach;
Entwässerung und thermische Verwertung Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit der Entwässerung, dem Transport und der ordnungsgemäßen Entsorgung des Klärschlamms, ca . 7.000 m 3 Klärschlamm pro Jahr für die kommenden 2 Jahre, inkl. einer optionalen Vertragsverlängerung um 1 Jahr.
Die Entwässerung und Entsorgung hat 4 x pro Jahr ca. alle 3 Monate zu erfolgen.
Entsorgung von Klärschlamm der Kläranlage der Stadt Viechtach;
Entwässerung und thermische Verwertung Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit der Entwässerung, dem Transport und der ordnungsgemäßen Entsorgung des Klärschlamms, ca . 7.000 m 3 Klärschlamm pro Jahr für die kommenden 2 Jahre, inkl. einer optionalen Vertragsverlängerung um 1 Jahr.
Die Entwässerung und Entsorgung hat 4 x pro Jahr ca. alle 3 Monate zu erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Entsorgung des Klärschlamms der Kläranlage der Stadt Viechtach
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuötting
NUTS-Code: DE214 Altötting
Postleitzahl: 84524
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen zwingender Ausschlussgründe nach § 123 GWB (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“),
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen fakultativer Ausschlussgründe nach § 124 GWB (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“),
— Eigenerklärung zu gewerblichen Schutzrechten (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“),
— Erklärung der Bietergemeinschaft, sofern einschlägig (gemäß Formblatt „Erklärung der Bietergemeinschaft“),
— weitere Unterlagen gemäß Ziffer 11 bis 13 der Bewerbungsbedingungen, sofern einschlägig.
Um in diesem Vergabeverfahren Bieterfragen stellen, deren Beantwortungen erhalten und ein Angebot abgeben zu können, ist eine kostenfreie einmalige Registrierung auf der elektronischen Vergabeplattform Subreport Elvis unter https://www.subreport-elvis.de erforderlich. Für die Registrierung wird ein gültiger E-Mail-Account benötigt.
Damit sichergestellt ist, dass erbetene zusätzliche Informationen ggf. auch den anderen Interessenten noch rechtzeitig bekannt gegeben werden können, müssen Rückfragen spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Auskünfte werden ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem Subreport Elvis gegenüber allen Bietern erteilt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach§ 134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).