Gerüstbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: Verg_EU-079_21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80802
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gerüstbauarbeiten
Leistungsumfang mit Massenangaben:
- Folienabdeckung unter Gerüstflächen, ca. 120 m2
- Standgerüst als Fassadengerüst am Bestandsgebäude, ca. 850 m2 einschl. Gerüstvorhaltung
- Seitenschutz mit Innengeländern, ca. 250 m einschl. Vorhaltung,
- Fußgängertunnel im Gehwegbereich (=öffentliche Verkehrsfläche), ca. 21 m einschl. Vorhaltung
- Treppenaufgang einläufig einschl. Vorhaltung
- Etagenleitern, ca. 7 Stk. einschl. Vorhaltung
- Belagsverbreitung ca. 36 cm und 60 cm, je ca. 32 m einschl. Vorhaltung
- Dachfanggerüst, ca. 50 m einschl. Vorhaltung
- Gerüstbekleidung m. Gerüstschutznetzen, ca. 250 m2 einschl. Vorhaltung
- Gerüstturm zweiläufig am Erweiterungsbau über 6 Geschosse (UG bis 4. OG) einschl. Vorhaltung
- Ausführungsbeginn: KW 50/2021
- Ausführungsende: KW 22/2022
München
Leistungsumfang mit Massenangaben:
- Folienabdeckung unter Gerüstflächen, ca. 120 m2
- Standgerüst als Fassadengerüst am Bestandsgebäude, ca. 850 m2 einschl. Gerüstvorhaltung
- Seitenschutz mit Innengeländern, ca. 250 m einschl. Vorhaltung,
- Fußgängertunnel im Gehwegbereich (=öffentliche Verkehrsfläche), ca. 21 m einschl. Vorhaltung
- Treppenaufgang einläufig einschl. Vorhaltung
- Etagenleitern, ca. 7 Stk. einschl. Vorhaltung
- Belagsverbreitung ca. 36 cm und 60 cm, je ca. 32 m einschl. Vorhaltung
- Dachfanggerüst, ca. 50 m einschl. Vorhaltung
- Gerüstbekleidung m. Gerüstschutznetzen, ca. 250 m2 einschl. Vorhaltung
- Gerüstturm zweiläufig am Erweiterungsbau über 6 Geschosse (UG bis 4. OG) einschl. Vorhaltung
- Ausführungsbeginn: KW 50/2021
- Ausführungsende: KW 22/2022
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
KAU - Neu- u. Umbau des Marie-Antonie-Hauses / Gerüstbauarbeiten
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung-oberbayern.de
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von10Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt
werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, übe
rdie Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine
Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder
elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist
beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Ort: München
Land: Deutschland