Grundstückskaufvertrag mit Bauverpflichtung nebst Betrieb einer Kindertagesstätte Referenznummer der Bekanntmachung: 6062 Gemeinde Schapen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schapen
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48480
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grundstückskaufvertrag mit Bauverpflichtung nebst Betrieb einer Kindertagesstätte
Gegenstand der Ausschreibung ist der Erwerb eines Grundstückes und der Neubau einer weiteren Kindertagesstätte. Das Grundstück, auf welchem die Kindertagesstätte errichtet werden soll, muss der/ die Bieter/in von der Gemeinde Schapen käuflich erwerben. Der Neubau der Kindertagesstätte erfolgt unter eigener
Regie des Bieters/ der Bieterin im Sinne eines Investors/ einer Investorin. Nach Fertigstellung des Gebäudes wird die neu errichtete Kindertagesstätte für eine Dauer von mindestens 15 Jahren (anschließend zweimalige Verlängerungsoption um je 5 Jahre) betrieben. Der/ die Bieter/in übernimmt zugleich die Trägerschaft der
Kindertagesstätte und gewährleistet den Betrieb der Kindertagesstätte über die gesamte Laufzeit (einschl. optionaler Verlängerungen).
Auftraggeberin ist die Gemeinde Schapen, gelegen im Emsland als Teil der Samtgemeinde Spelle. Die Gemeinde liegt im Osten der Samtgemeinde und grenzt unmittelbar an das Land Nordrhein-Westfalen. Die Bevölkerungszahl innerhalb der Gemeinde steigt seit Jahren, sodass die Gemeinde derzeit rund 2.500
Einwohner hat.
Um der starken Nachfrage nach Kinderbetreuungsplätzen gerecht zu werden, möchte die Gemeinde das Angebot an Kinderbetreuungsplätzen ausbauen und plant den Neubau einer weiteren Kindertagesstätte, bestehend aus 2 Kinderkrippengruppen für Kinder im Alter zwischen 1-3 Jahren. Es sollen insgesamt 30
Krippenplätze mit Außenanlagen für Kinder zwischen 1 und 3 Jahren auf der Grundlage des Gesetzes Tageseinrichtungen für Kinder (KitaG) entstehen, wobei es zu beachten gilt, dass ein Gruppenraum, anders als
gesetzlich (45 m2) geregelt, mind. 54 m2 betragen soll, um hierdurch eine Ausstattung für zukünftige Betreuung von integrativen Kindergartengruppen zu gewährleisten.
Das Grundstück muss von dem/ der jeweiligen Investor/in – welche/r mit dieser Ausschreibung gesucht wird - käuflich von der Gemeinde Schapen erworben und in einem nächsten Schritt nach eigener Regie unter Einhaltung der Vorschriften des KiTaG und der DVO-KitaG Niedersachsen errichtet und unterhalten werden
(schlüsselfertiger Neubau). Hierbei wünscht die AG Ihre Einbindung lediglich durch das Sichten und ggf. Freigeben der Entwurfsplanung (Bestellbau).
Nach Fertigstellung des schlüsselfertigen Neubaus der Kindertagesstätte wird das Gebäude für zunächst 15 Jahre (anschließend zweimalige Verlängerungsoption um jeweils weitere 5 Jahre) von dem/ der Bieter/in/ Investor/in betrieben. Da der/ die Bieter/in/ Investor/in zugleich die Trägerschaft übernimmt, verpflichtet
er/sie sich den Betrieb der Kindertagesstätte für einen Zeitraum von mindestens 15 Jahre (im Falle der Optionsausübung entsprechend länger) zu garantieren.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist daher der Abschluss eines Betriebsträgerschaftsvertrages über die noch seitens des Bieters/ der Bieterin/ des Investors/ der Investorin zu errichtende Kindertagesstätte auf dem von der Gemeinde mit der Ausschreibung zugleich zu erwerbenden Grundstück ([Betrag gelöscht] EUR/m2). Weiterhin verpflichtet sich der Bieter/ die Bieterin /der Investor /die Investorin über eine Dauer von zunächst 15 Jahren die KiTa zu betreiben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.