Stadt Lindau: Neugestaltung der öffentlichen Beleuchtung Referenznummer der Bekanntmachung: 03315-16
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lindau (Bodensee)
NUTS-Code: DE27A Lindau (Bodensee)
Postleitzahl: 88131
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gtl-lindau.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Lindau: Neugestaltung der öffentlichen Beleuchtung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Betrieb der öffentlichen Straßenbeleuchtung, die grundsätzliche Bereitstellung der für den Betrieb erforderlichen Energie (Ökostrom) und die Netzentflechtung in der Stadt Lindau.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Betrieb der öffentlichen Straßenbeleuchtung und die grundsätzliche Bereitstellung der für den Betrieb erforderlichen Energie (Ökostrom) in der Stadt Lindau. Der Betreiber der öffentlichen Beleuchtung übernimmt diese Aufgabe umfassend. Er ist insbesondere für die technische Betriebsführung, die Instandhaltung, die Erneuerung, die Steigerung der Energieeffizienz, den Neu- und Rückbau der Beleuchtungsanlagen sowie die Energiebelieferung (vorbehaltlich aufsichtsrechtlicher Vorgaben, die ein Sonderkündigungsrecht der Stadt nach 5 Jahren vorsehen und der durch die Anlagenmodernisierung erfolgende Verringerung des mengenmäßigen Strombezugs) verantwortlich. Der Betreiber schuldet deswegen in Summe nicht eine rein anlassbezogene Tätigkeit, sondern den Beleuchtungs- und Erneuerungserfolg insgesamt.
Mit der Ausschreibung sollen kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen umgesetzt werden, um die öffentliche Beleuchtung bedarfsgerecht und auch aktiv an die umweltpolitischen Rahmenbedingungen heutiger und zukünftiger Stadtentwicklung anzupassen. Umweltwirksame Belastungen sollen dabei nach Maßgabe des Leitfadens zur Eindämmung der Lichtverschmutzung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz möglichst vermieden werden. Art. 11a des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) zum Schutz der Insektenfauna und Art. 9 des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes (BayImSchG) zu vermeidbaren Lichtemissionen sind zu beachten.
Der Betreiber soll darüber hinaus die Trennung des Straßenbeleuchtungsnetzes vom Netz der allgemeinen Versorgung herbeiführen und Schaltstellen oder Kabelverteiler außerhalb des Eigentums des Netzbetreibers des Stromnetzes der allgemeinen Versorgung neu errichten. Die Umstellung der Steuerung ist spätestens bis zum Ende des 2. Vertragsjahres und die Netzentflechtung der Schaltstellen spätestens bis zum Ende des 4. Vertragsjahres vorzunehmen.
Weitere Details sind der Allgemeinen Bieterinformation und ihrer Anlagen zu entnehmen.
Zunächst werden sämtliche Teilnahmeanträge auf Vollständigkeit geprüft. Dann wird geprüft, welche Bewerber grundsätzlich die Eignungsanforderungen anhand der nach III.1.1) bis III.1.3) der Bekanntmachung vorgelegten Unterlagen erfüllen.
Im Falle von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften gilt: Die Leistungsfähigkeit einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft muss insgesamt nachgewiesen werden, d. h. es werden die vorgenannten Nachweise der einzelnen Mitglieder in der Summe bewertet. Die Zuverlässigkeit wird für jedes einzelne Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft geprüft.
Für den Fall, dass mehr als fünf vollständige Teilnahmeanträge grundsätzlich geeigneter Bewerber vorliegen, findet eine Auswahl einer begrenzten Zahl von Bewerbern statt. Dabei finden - auf Basis der gemäß der Bekanntmachung einzureichenden Unterlagen - folgende Kriterien Anwendung:
a) finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (30%)
b) technische und berufliche Leistungsfähigkeit (70%).
Für die Bewertung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit werden betrachtet: Die Höhe der Umsätze des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit sie Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Für die Bewertung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind maßgeblich: Qualität und Grad der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Die Stadt Lindau bewertet jeden Teilnahmeantrag in jedem dieser beiden Kriterien im Wege eines Vergleichs aller form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge. Sie vergibt dabei jeweils eine Bepunktung von 1 (unterdurchschnittlich), 2 (durchschnittlich) oder 3 (überdurchschnittlich).
Sofern die Zahl geeigneter Bewerber geringer ist als drei, findet keine Begrenzung statt, sondern es werden alle geeigneten Bewerber am weiteren Verfahren beteiligt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Vorlage einer Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB nicht gegeben sind. Eine einheitliche Europäische Eigenerklärung (§ 50 VgV) wird akzeptiert.
- Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate am Ende der Teilnahmefrist)
- Vorlage einer Unternehmensdarstellung, aus der insbesondere die bisherige Geschäftstätigkeit im Bereich der öffentlichen Beleuchtung, die Mitarbeiteranzahl, die Gesellschaftsstruktur, ggf. die Konzernzugehörigkeit, etwaige Niederlassungen und Beteiligungen an anderen einschlägigen Unternehmen hervorgehen.
- Eigenerklärung zum Umsatz (gerundet auf volle [Betrag gelöscht] EUR) des Bewerbers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018-2020);
- Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung eines Versicherers mit einer Versicherungssumme von mind. 10 Mio. EUR für Personen- sowie Sachschäden. Ausreichend ist auch der Nachweis einer unwiderruflichen Deckungszusage eines Versicherers (nicht Maklers), dass im Auftragsfall eine Versicherung mit den oben genannten Mindestsummen geschlossen werden wird.
- Erfahrungen in den Bereichen Betrieb, Instandhaltung, Erneuerung, Neu- und Umbau von Beleuchtungsanlagen, sowie verwandte Tätigkeiten;
- Referenzprojekte für ganz oder teilweise vergleichbare Leistungen der letzten 1-3 Jahre mit Angabe der jeweiligen Auftraggeber sowie Ausführungen zu Leistungsgegenstand, -umfang und - zeit;
- Angaben zu der dem Bewerber für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehenden personellen und sachlichen Mittel, mit Ausführungen zur Qualifikation des verantwortlichen Personals. Bezieht sich der Bewerber bei der Darlegung seiner Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers, so muss eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorlegen, wonach ihm dessen sachliche und/oder personelle Mittel im Fall einer Auftragserteilung zur Verfügung stehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMJR4K0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Der Antrag ist unter anderem dann unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen die Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 10 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird. Auch ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Auf die weiteren Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html