PR790/21-01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aichach
NUTS-Code: DE275 Aichach-Friedberg
Postleitzahl: 86551
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klipa.de
Abschnitt II: Gegenstand
PR790/21-01
Versorgung des Auftraggebers mit Miet-Stationswäsche, Miet-Bereichskleidung und Miet-Bettwaren und der in verschiedenen Dienstarten beschäftigten Personen mit geeigneter Miet-Berufsbekleidung, weiterhin die Aufbereitung von kundeneigener Wäsche. Leistungsbeginn ist der 01.06.2022.
86551 Aichach
86316 Friedberg
Die in der Trägerschaft des Landkreises Aichach-Friedberg geführten Kliniken an der Paar bieten ihren Patienten ein breites medizinisches Spektrum mit 180 Betten in Friedberg und bis zu 140 Betten in Aichach.
Die Wäsche zur Versorgung der Patienten und des Personals ist drei Mal wöchentlich vorkommissioniert zentral anzuliefern.
Die Berufskleidungsversorgung ist grundsätzlich größenbezogen organisiert.
Kundeneigene Wäsche fällt nur in geringem Umfang an.
Folierung / Einschweißen der OP-Bereichskleidung in 5er Packeinheiten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vergabe der Wäscheversorgung Krankenhaus Friedberg und Krankenhaus Aichach
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (vgl. § 160 GWB). Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB . § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.