Generalsanierung Dreifachturnhalle Gewerk Lüftung
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kelheim
NUTS-Code: DE226 Kelheim
Postleitzahl: 93309
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kelheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung Dreifachturnhalle Gewerk Lüftung
Erneuerung der kompletten Lüftungsanlage in fünf Bauabschnitten.
Beginn der Maßnahme April 2022
Ende der Maßnahme Juni 2027
Bayern Kelheim
Demontage von ca. 2000m² eckiger Lüftungskanäle
Montage von 2 St. RLT-Geräte mit je 25000m³/h mit WRG und adiabater Kühlung
Montage von 1 St. RLT-Gerät 9800m³/h mit WRG
Montage von 1 St. RLT-Gerät 4500m³/h mit WRG
Montage von 1 St. RLT-Gerät 3500m³/h mit WRG
Montage von ca. 1200m² Lüftungskanäle
Montage von ca. 700m runde Luftleitungen DN100 bis DN700
Montage von ca. 40 St. Volumenstromregler
Montage von ca. 90 St. Drallauslässe
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=229540
Registereintragungen
Ich bin / Wir sind
im Handelsregister eingetragen.
für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen.
bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen.
zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=229540
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=229540
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Abschnitt IV: Verfahren
93309 Kelheim; Ludwigsplatz 16 (Rathaus)
nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
„Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“