Sporthalle Aschau i. Chiemgau - Abbrucharbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 7-0452-3-1-mst-21-182
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aschau i. Chiemgau
NUTS-Code: DE21K Rosenheim, Landkreis
Postleitzahl: 83229
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sporthalle Aschau i. Chiemgau - Abbrucharbeiten
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Rückbau und das Planieren des Geländes als Vorbereitungsarbeiten für den Neubau einer Sporthalle.
Das Gelände ist hügelartig geformt und umfasst ca. 1000qm. An der höchsten Stelle erreicht die Erhöhung ca. 3,5m.
Das Gelände besteht aus Ablagerungen der Prien und einem Nagelfluh- Felsrücken.
Mit der Bebauung wurde das Gelände mit Auffüllung überdeckt. Die Auffüllungen reichen bis 2,40 m unter dem Gelände. Sie müssen ebenfalls entfernt und im weiteren Schritt verfüllt und tragfähig verdichtet werden.
Neben den Erdbauarbeiten müssen Teile der befestigten Flächen in der Größe von ca. 100 qm bestehend aus Asphalt und Betonpflasterflächen rückgebaut und sachgerecht entsorgt werden.
Aschau i. Chiemgau
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der komplette Rückbau der bestehenden Sporthalle. Die Sporthalle ist ein zweigeschossiges Bauwerk mit einem Kellergeschoss.
Im Erdgeschoss befindet sich eine Schwimmhalle, im 1.OG ist eine Turnhalle untergebracht. Das Kellergeschoss beinhaltet im Wesentlichen die entsprechende Schwimmbadtechnik, Heizung und Lüftungsanlage.
Die Abmessungen des Gebäudes sind im Grundriss ca. 25x32 m und an der höchsten Stelle, vom Keller gemessen, ca. 14,5 m hoch. Das Gesamtvolumen des Bauwerks beträgt ca. 9.950 m3.
Neben der Entkernung und dem Rückbau des Gebäudes umfasst die Ausschreibung die Transport- und Entsorgungsleistungen aller anfallenden Stoffe/ Abfälle.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
III.1.1.1) Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB oder § 124 GWB nicht vorliegen, ebenso für Nachunternehmer
III.1.1.2) Eigenerklärung, dass Sie in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden sind.
III.1.1.3) Eigenerklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, sowie sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß nachgekommen ist.
III.1.1.4) Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft
III.1.1.5) Eigenerklärung darüber, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde und ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde.
III.1.1.6) Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufsregister (Handelsregister, Handwerkskammer)
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
III.1.2.1) Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe
III.1.2.2) Mindestumsatz pro Jahr
zu III.1.2.1) Vorliegende Versicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 3.000.000 €, für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 300.000 €zu
III.1.2.2) Mindestumsatz pro Jahr € 300.000,-
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
III.1.3.1) Drei Referenzen mit Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind. Die Angabe dieser Referenzen müssen aus den letzten drei Geschäftsjahren stammen und jeweils die Bezeichnung der Leistung und Angabe des Auftraggebers aufführen.
III.1.3.2) Die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften gegliedert nach Berufs- bzw. Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
III.1.3.3) Qualifikationen für den Gebäuderückbau: Nachweis über Zulassung des Betriebes zur Durchführung der Asbestsanierungsarbeiten nach (GefStoffV), Anhang III, Nr. 2.4.2
III. 1.3.4) Qualifikationen für den Gebäuderückbau: Sachkundennachweis des vorgesehenen Aufsichtführenden und seines Stellvertreters nach TRGS 519
zu III.1.3.2) Mindestbeschäftigtenzahl (Mindestqualifikation): 5
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich
15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3
Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Tölz
Postleitzahl: 83646
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]