LV 012 Metallbau / Stahlbauarbeiten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Haßfurt
NUTS-Code: DE267 Haßberge
Postleitzahl: 97437
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.waldorfschule-hassfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
LV 012 Metallbau / Stahlbauarbeiten
Metallbau und Stahlbauarbeiten für den Ersatzneubau
Der Verein Gründungskreis Waldorfschule Mainfranken e. V. plant einen Schul-Neubau für die Freie Waldorfschule in den Mainauen für die Klassen 1 bis 8 inkl. einiger Fachräume sowie Küche u. Mensa.
Auf dem Grundstück am Ziegelbrunn 10 u. 16 (rd. 5 300 m2 innerhalb v. Haßfurt) soll ein Schulneubau (ca. 3 400 m2 BGF) für die Waldorfschule als Ersatz des bestehenden Schul-Altbaus entstehen. Während der Bauphase wird im Altbau weiter unterrichtet; der Abbruch des Schul-Altbaus erfolgt nach Fertigstellung des Ersatzneubaus. Die Oberstufe mit weiteren Fachräumen ist in einem bestehenden, separaten Gebäude auf dem selben Grundstück untergebracht und wird nicht abgebrochen.
Bei der Maßnahme werden Fördermittel der Reg. v. Ufr. in Anspruch genommen.
Geplant ist ein Baubeginn im Herbst 2020 und die Fertigstellung der Baummaßnahme bis Sommer 2022.
Am Ziegelbrunnen 10 und 16 97437 Haßfurt
Das Bauvorhaben ist ein Schulneubau, 3-geschossig, jedoch ohne Unterkellerung. Die wesentlichen Höhenangaben sind:
— OK FFB EG: +/- 0.00 m = 221,15 m ü NN,
— OK FFB 1. OG: + 3,495 m,
— OK FFB 2. OG: + 6,99 m Kurzbeschreibung Stahl- und Metallbauarbeiten:
— Geländer inne: ca. 30 m,
— 1-läufige Stahltreppe außen: ca. 10 m2,
— 2-läufige Stahltreppe außen: ca. 16 m2,
— Stahl-Verbindungsrampe mit zwei Rampen, außen: ca.15 m2,
— Rand- bzw. Deckeneinfassung außen: 26 m.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Metallbau / Stahlbauarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kleinwenkheim
NUTS-Code: DE265 Bad Kissingen
Postleitzahl: 97702
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabeportal unter https://www.staatsanzeiger-eservices.de zur Verfügung gestellt. Bieter, die die abrufbaren Formblätter direktunter der angegebenen URL heruntergeladen haben, werden darauf hingewiesen, dass ihnen nur nach Registrierung etwaige Bieterfragen, Bieterinformationen und etwaige Änderungen an den Formblättern mitgeteilt werden können.
b) Fragen sind elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen. Der Fragen- und Antworten-Katalog wird auf der Seite https://www.staatsanzeiger-eservices.de unter dem jeweiligen Vergabeverfahren veröffentlicht. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Bieterfragen absehen, die nicht über das Vergabeportal eingereicht werden.
c) Für das Angebot sind die hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden, die über das Vergabeportal abgerufen werden können.
d) Rückfragen zu dieser Vergabebekanntmachung werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur in Textform und anonymisiert beantwortet. Der Auftraggeber behält sich vor eingehende Fragen nicht mehr zu beantworten, welche nicht Fristgerecht gestellt wurden.
e) Angebote sind nach Vorgabe in den Vergabeunterlagen elektronisch in Textform über die E-Vergabeplattform https://www.staatsanzeiger-eservices.de einzureichen. Die Abgabe von Angeboten mittels E-Mail oder postalisch ist nicht zulässig.
f) Allgemeine Verfahrenshinweise für die unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Bedingungen:
— die unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Angebote bei der Vergabestelle einzureichen,
— soweit auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Für die Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 155 ff. GWB verwiesen.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die Behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber Dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.