Erweiterung und Sanierung der Grund- und Mittelschule Isen; Holzbau Bauabschnitt 1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Isen
NUTS-Code: DE21A Erding
Postleitzahl: 84424
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.markt-isen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung und Sanierung der Grund- und Mittelschule Isen; Holzbau Bauabschnitt 1
Erweiterungsbau als Holzständerbau über zwei Etagen, ca. 70 x 7,5 Meter; Dachstuhl als Pultdach; Trennwände in Holzständerbauweise, Decken als Holz- Beton- Verbunddecken:
Isen, Bräuanger 1
Erweiterungsbau als Holzständerbau über zwei Etagen, ca. 70 x 7,5 Meter; Dachstuhl als Pultdach;
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Holzbauarbeiten Bauabschnitt 1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Remptendorf
NUTS-Code: DEG0K Saale-Orla-Kreis
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.holzbau-pfeiffer.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de
nach GWB § 160, Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.