Longleif SeniorenWohnen Altes Finanzamt - VE 15 Trockenbauarbeiten und Innentüren Referenznummer der Bekanntmachung: VE 15
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Garmisch-Partenkirchen
NUTS-Code: DE21D Garmisch-Partenkirchen
Postleitzahl: 82467
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Longleif SeniorenWohnen Altes Finanzamt - VE 15 Trockenbauarbeiten und Innentüren
Longleif SeniorenWohnen Altes Finanzamt - VE 15 Trockenbauarbeiten und Innentüren
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Leistungen in dieser Ausschreibung umfassenfolgende Arbeiten im Neubau und Altbau desBauvorhabens.Neubau:- Trockenbauwände als Montage- und Installationswände(ca. 1050 m²) und als Vorsatzschale (ca. 350 m²)- Abhangdecken mit glatter (ca. 300 m²) und gelochterBeplankung (ca. 110 m²)- Mobiles Trennwandsystem bestehend aus sechsEinzelelementen- Sanitärtrennwände als Zweier- und Dreierkabinen (2Stück) und Schamwände- Innentüren bestehend aus Stahlzarge und Holztürblattmit unterschiedlichen Anforderungen (ca. 45 Stück)- Wohnungseingangstüren bestehend aus Stahlzarge undHolztürblatt mit unterschiedlichen Anforderungen (ca.27 Stück)Altbau:- Trockenbauwände als Montage- und Installationswände(ca. 180 m²) und als Vorsatzschale (ca. 50 m²) mitAnschlüssen an den Bestand- Abhangdecken mit glatter Beplankung (ca. 75 m²)- Trockenestrichplatten mit linienförmigen Tragsystem(ca. 60 m²)- Brandschutzbekleidung (ca. 100 m²)- Sanitärtrennwände als Einserkabinen (2 Stück)- Innentüren bestehend aus Holzzarge und Holztürblattmit unterschiedlichen Anforderungen (ca. 7 Stück)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.