Nerianerinstitut - Stiftung in Aufhausen, vertr. d. d. KWS_Instandsetzung Wallfahrtskirche Maria Schnee_Tragwerksplanung mit Teilleistungen Objektplanung Gebäude Referenznummer der Bekanntmachung: 156/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aufhausen
NUTS-Code: DE238 Regensburg, Landkreis
Postleitzahl: 93089
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.pfarrei-aufhausen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Nerianerinstitut - Stiftung in Aufhausen, vertr. d. d. KWS_Instandsetzung Wallfahrtskirche Maria Schnee_Tragwerksplanung mit Teilleistungen Objektplanung Gebäude
Das Nerianerinstitut in Aufhausen möchte die Wallfahrtskirche Maria Schnee instandsetzen.
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Vorliegend geht es nur um die Außenrenovierung.
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Vergeben werden sollen die Leistungsphasen 4 - 6 des Leistungsbildes Tragwerksplanung gemäß §§ 49, 51 Abs. 6 HOAI i. V. m. Anl.14 Nr. 14.1 (als Stufe 1).
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Als Besondere Leistungen sollen in einer 2. Stufe (Leistungsphase 8) vergeben werden:
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- die Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks
- die Ingenieurtechnische Kontrolle der Baubehelfe
- die Mitwirkung bei der Überwachung der Ausführung der Tragwerkseingriffe bei Umbauten
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Darüber hinaus sollen stufenweise vergeben werden die Leistungen der Objektplanung Gebäude gemäß § 34 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anl. 10 Nr. 10.1 (Leistungsphasen 4-9), wie folgt:
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- Stufe 1: Leistungsphase 4 bis 7
- Stufe 2: Leistungsphase 8 und 9
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Als Besondere Leistung wird vergeben, die Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist im Rahmen der Leistungsphase 9.
Wallfahrtskirche Maria Schnee Hofmark 2 93089 Aufhausen Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Das Nerianerinstitut in Aufhausen möchte die Wallfahrtskirche Maria Schnee instand setzen.
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Die in den Jahren 1736-1746 nach Plänen des Architekten Johann Michael Fischer errichtete katholische Wallfahrtskirche Maria Schnee in Aufhausen gehört zu den barocken Meisterwerken europäischer Sakralbaukunst. Der rechteckige Kirchenbau mit 35 m Länge und 22 m Breite ist nach Norden ausgerichtet. Das Kirchenschiff bildet ein achteckiger Hauptraum, dem sich eine Vorhalle mit breitem Mitteljoch anordnet. Der Hauptraum wird von einer Flachkuppel überspannt. Die seitlichen Altarnischen besitzen Tonnengewölbe, der Chor eine Hängekuppel.
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Die auf ein Minimum reduzierte Architektur und die weitgespannte Kuppel stellten von Anfang an höchste Ansprüche an die Statik des Gebäudes, sodass bereits wenige Jahre nach Abschluss der Bauarbeiten erste Schäden zu verzeichnen waren.
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Auch die in den Jahren 1979-1982 erfolgte Dachsanierung konnte die Schadensursache nicht hinreichend beheben. Das Auflager der Kuppel ist weiterhin nachgiebig. Zum Schutz der Kirche und der Besucher vor herabstürzenden Stuckteilen wurde unterhalb der Kuppel ein engmaschiges Netz eingebaut.
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Die Gesamtbaumaßnahme bestehend aus der statisch-konstruktiven Instandsetzung des Kirchenbaus wurde in enger Abstimmung mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege entwickelt und findet dort uneingeschränkte Zustimmung.
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Hierfür wurde eine Vor- und Entwurfsplanung inklusive einer Kostenberechnung erstellt, die vorliegt und den Bewerbern auch zur Verfügung gestellt wird.
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Vorliegend geht es nur um die Außenrenovierung.
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Vergeben werden sollen die Leistungsphasen 4 - 6 des Leistungsbildes Tragwerksplanung gemäß §§ 49, 51 Abs. 6 HOAI i. V. m. Anl.14 Nr. 14.1 (als Stufe 1).
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Als Besondere Leistungen sollen in einer 2. Stufe (Leistungsphase 8) vergeben werden:
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- die Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks
- die Ingenieurtechnische Kontrolle der Baubehelfe
- die Mitwirkung bei der Überwachung der Ausführung der Tragwerkseingriffe bei Umbauten
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Darüber hinaus sollen stufenweise vergeben werden die Leistungen der Objektplanung Gebäude gemäß § 34 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anl. 10 Nr. 10.1 (Leistungsphasen 4-9), wie folgt:
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- Stufe 1: Leistungsphase 4 bis 7
- Stufe 2: Leistungsphase 8 und 9
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Als Besondere Leistung wird vergeben, die Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist im Rahmen der Leistungsphase 9.
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Die erforderlichen Eingriffe in die denkmalgeschützte Bausubstanz, insbesondere bei der Ertüchtigung der Holztragwerke des Daches und der Decken sowie der statischen Sicherung des Mauerwerkes bis hin zur Gründung, greifen in die Leistungen der Objektplanung Gebäude Architektur und der Tragwerksplanung sehr eng verzahnt ineinander ein. Sie sind für diese Bereiche nicht voneinander zu trennen. Es wird davon ausgegangen, dass vor allem bei der Tragwerksplanung keine Bearbeitung strikt nach den Grundleistungen der HOAI erfolgen kann, da weder Regelberechnungen noch standardisierte Nachweise unter Umständen geführt werden können. Erfahrungswerte spielen eine entscheidende Rolle. Umfassende Nachweise zu Lastumlagerung unter besonderer Berücksichtigung der Bauteilverformungen können erforderlich werden.
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Aus diesem Grund ist zwischen Objektplanung Gebäude unter Tragwerksplanung für die beschriebenen Bereiche eine enge Abstimmung erforderlich, d.h. es muss eine enge Kopplung dieser beiden Bereiche bestehen. Federführend dürften hier die Leistungen der Tragwerksplanung sein, da sich die notwendigen Leistungen der Objektplanung Gebäude zum Einen auf die Außenhülle beschränken, zum Anderen letztendlich Zimmerer- und Baumeisterarbeiten im Rahmen der geplanten Außensanierung den Schwerpunkt bilden.
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Aufgrund dessen sind die Planungsleistungen mit diesem Verfahren zur gemeinsamen Beauftragung beabsichtigt.
Stufenweise Beauftragung:
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Tragwerksplanung:
Stufe 1: Lph. 4, 5 und 6
Stufe 2: nur Besondere Leistungen (Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks, Ingenieurtechnische Kontrolle der Baubehelfe, Mitwirkung bei der Überwachung der Ausführung der Tragwerkseingriffe bei Umbauten)
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Objektplanung Gebäude:
Stufe 1: Lph. 4, 5, 6 und 7
Stufe 2: Lph. 8 und 9 sowie Besondere Leistung (Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist)
Nachdem die Fertigstellung des Bauvorhabens bereits für 2026 vorgesehen ist, soll die Angebotsfrist gem. § 17 Abs. 7 VgV auf 15 Tage verkürzt werden, um den Auftrag noch Anfang Oktober 2021 erteilen zu können.
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Weitere projektbezogene Unterlagen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
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In der oben aufgeführten Vertragslaufzeit ist die Lph. 9 (Objektplanung Gebäude) nicht enthalten. Diese ist jedoch vom Auftrag umfasst.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kelheim
NUTS-Code: DE226 Kelheim
Postleitzahl: 93309
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYRFQE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/02871/
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
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1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
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3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
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4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.