Gemeinde Maitenbeth_Teilsanierung Schule_Objektplanung Gebäude und Innenräume Referenznummer der Bekanntmachung: 122/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Maitenbeth
NUTS-Code: DE21G Mühldorf a. Inn
Postleitzahl: 83558
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.maitenbeth.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinde Maitenbeth_Teilsanierung Schule_Objektplanung Gebäude und Innenräume
Die Gemeinde Maitenbeth plant die Sanierung der Grundschule Maitenbeth inklusive Mehrzweckhalle.
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Gegenstand dieses Auftrags sind die Leistungsphasen 3-9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 Abs. 3 i.V.m. Anl. 10 Nr. 10.1 HOAI sowie die Besonderen Leistungen der Mitwirkung bei der Abrechnung von Fördermitteln sowie die Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
Grundschule Maitenbeth Schulstraße 1 83558 Maitenbeth Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Die Gemeinde Maitenbeth plant die Sanierung der Grundschule Maitenbeth inklusive Mehrzweckhalle. In ersten Überlegungen war auch noch die Errichtung eines Horts enthalten, diese soll jedoch im Rahmen dieses Auftrags nicht mit verwirklicht werden. Die bisher hierfür erstellten Unterlagen befinden sich jedoch auch in den Unterlagen. Der geplante Hort ist dergestalt zu berücksichtigen, dass eine Erweiterung durch den Hort auch nach erfolgter Sanierung problemlos möglich ist. Die Anschlüsse etc. sollen bereits berücksichtigt werden. Die Vorplanung ist vorhanden, diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
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Insbesondere soll bezüglich der Mehrzweckhalle und der Schule ein barrierefreier Zugang durch Bau eines Aufzugs erreicht werden. Der Umbau des übrigen Kraftraumes in eine Garderobe soll stattfinden. Auch ist die Sanierung der Duschen und Toiletten infolge von Austausch bestehender Leitungen im Haus, vor allem im Bereich der Sporthalle, geplant sowie der Austausch des Estrichs und Fußbodenheizung in den Sanitäranlagen. Auch eine bauliche Lösung für den Abluft aus der Essensausgabe ist zu finden.
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Im Bereich des Schulgebäudes soll eine Änderung der Treppenhausverglasung im Altbau erfolgen. Außerdem soll der Zugang zum Altbau über Treppen und Geländer erneuert werden. Für den Austausch der Leitungen ist auch ein Ab- und Aufbau der Decken vorgesehen. Der Fluchtweg aus dem Erdgeschoss (Türe statt Fenster) und 1. Stock SO-Seite (Computerraum) durch Außentreppe ist zu verwirklichen. Ferner soll eine Erneuerung aller Eingangstüren, sowie der Türen zum Innenhof erfolgen. Auch ein Austausch der Brandschutzvorrichtungen an den Rauchschutztüren ist notwendig. Insgesamt sollen Malerarbeiten im gesamten Innen- und Außenbereich stattfinden.
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Für den Außenbereich ist der Abschluss im Innenhofbereich zur Beseitigung von Niederschlagswasser, eventuell doch eine Kiesausschüttung geplant. Auch die Erneuerung des Parkplatzes mit Entwässerungsrinne ist vorgesehen, ebenso ein Mülltonnenkonzept (Häuschen/Container) aus Brandschutzgründen.
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Eine konkretere Aufgabenbeschreibung ist im Erläuterungsbericht zur Vorplanung, der ebenfalls den Vergabeunterlagen beigefügt ist, zu entnehmen.
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Eine Containeranlage ist aktuell nicht vorgesehen, es soll eine Verlagerung der Klassen erfolgen.
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Die geschätzten Gesamtkosten dieser Maßnahmen liegen bei etwa 3,5 Mio. EUR brutto (Stand April 2020). Die Maßnahme ist in den Kosten getrennt nach Schule und Mehrzweckhalle aufzugliedern.
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Die Maßnahme wird gefördert, zwingend ist aus diesem Grund die Fertigstellung der Sanierungsmaßnahme bis Ende 2023. Bis 31.12.2023 muss die Maßnahme vollständig abgenommen und abgerechnet sein. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn liegt vor.
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Für die Leistungsphasen 3 und 4 ist ein Zeitraum von etwa 4 Monaten angesetzt, für die Leistungsphasen 5-7 etwa 6 Monate. Die Ausführungszeit wird auf 12 Monate geschätzt.
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Seitens der Fachplanungen sind die Leistungsphasen 1 und 2 abgeschlossen.
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Gegenstand dieses Auftrags sind die Leistungsphasen 3-9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 Abs. 3 i.V.m. Anl. 10 Nr. 10.1 HOAI sowie die Besonderen Leistungen der Mitwirkung bei der Abrechnung von Fördermitteln sowie die Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
Stufenweise Beauftragung:
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Stufe 1: Leistungsphasen 3 u. 4
Stufe 2: Leistungsphasen 5, 6 u. 7
Stufe 3: Leistungsphasen 8 u. 9
In der oben aufgeführten Vertragslaufzeit ist die Lph. 9 nicht enthalten. Diese ist jedoch vom Auftrag umfasst.
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Weitere Unterlagen werden mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
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Die Maßnahme wird gefördert, zwingend ist aus diesem Grund die Fertigstellung der Sanierungsmaßnahme bis Ende 2023. Bis 31.12.2023 muss die Maßnahme vollständig abgenommen und abgerechnet sein. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn liegt vor.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Isen
NUTS-Code: DE21A Erding
Postleitzahl: 84424
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYRFQJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/02857/
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.