Abriss und Neuaufbau eines Schwimmbades – Dienstleistungen der Projektsteuerungen gem. HAV-KOM
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürstenfeldbruck
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Postleitzahl: 82256
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://stadtwerke-ffb.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Abriss und Neuaufbau eines Schwimmbades – Dienstleistungen der Projektsteuerungen gem. HAV-KOM
Abriss und Neuaufbau eines Schwimmbades – Gegenstand der Vergabe sind die Leistungen der
Projektsteuerung nach HAV-KOM, Projektstufen 1-5.
Ggf. werden darüber hinaus weitere besondere Leistungen beauftragt.
Fürstenfeldbruck
Die Stadtwerke Fürstenfeldbruck planen den Abriss und Neuaufbau eines Schwimmbades, da das bestehende Schwimmbad „Amperoase“ der Stadt Fürstenfeldbruck technisch veraltet und am Ende seiner Nutzungszeit ist.
Der Standort des alten Bades in der Klosterstraße 7 soll im Wesentlichen beibehalten, die Sauna soll im Außenbereich erweitert werden.
Das gegenüber befindliche Freibad und auch die daneben liegende Eisfläche sollen auch in der Bauphase erhalten und in Betrieb bleiben und technisch an das neue Gebäude angebunden werden. Zunächst muss das Bestandsgebäude des alten Hallenbades abgerissen werden.
Kurzbeschreibung Umfang:
Schwimmbecken 25 m mit 5 Bahnen, separates Lehrschwimmbecken, Kinderbecken, kleine Rutsche, Saunaerweiterung im Außenbereich
Wasserflächen: 487,5 m2
Geschossfläche: 4.660 m2
Gastronomie (ohne Vollküche): 150 m2
Der Budgetrahmen beträgt ca. 18 Mio. EUR. Fördergelder sollen beantragt werden, die Anforderungen dafür müssen erfüllt und in die Planungsphase einbezogen werden.
Gegenstand der Beschaffung sind:
— die Grundleistungen der Projektsteuerung nach HAV-KOM C.6, Projektstufen 1-5.
Ggf. werden besondere Leistungen beauftragt, wie z. B. die Durchführung von Vergabeverfahren (gem. VgV) für die Planungsbeteiligten, vertiefte Ermittlung von Nutzungskosten, und weitere.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
Ein Büro war bereits mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie beauftragt. Dieses Büro gilt als vorbefasster Bewerber. Sollte der Fall eintreten, dass sich das vorbefasste Büro bewerben und zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollte, so werden die Unterlagen vom Auftraggeber allen Teilnehmern der Vergabeverhandlung zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zu bringen.
Auch ohne Teilnahme des vorbefassten Büros, werden die Unterlagen den Bietern bestmöglich zur Verfügung gestellt.
Die Vergabeverhandlungen finden voraussichtlich im September 2021 statt, die Auftragsvergabe und der Leistungsbeginn des Projektsteuerers ist direkt im Anschluss, voraussichtlich für Oktober 2021 vorgesehen. Der Baubeginn ist für Mitte 2023 geplant und die Fertigstellung für das 3. bzw. 4. Quartal 2025 vorgesehen.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Frist für die Einreichung der Angebote (in der 2. Verfahrensstufe) gemäß § 17 Abs. 7 VgV zu verkürzen. Die Frist wird jedoch mindestens 10 Tage betragen, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Beabsichtigt ist eine stufenweise und evtl. bauabschnittsweise Beauftragung:
— Stufe 1: Projektvorbereitung gemäß § 5.3 des HAV-KOM-Vertrages,
— Stufe 2: Vorplanung, Entwurfs- und Genehmigungsplanung gemäß § 5.3 des HAV-KOM-Vertrages,
— Stufe 3: Ausführungsvorbereitung (Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe)
Gemäß § 5.3 des HAV-KOM-Vertrages,
— Stufe 4: Objektüberwachung und Projektabschluss gemäß §§ 5.4 und 5.5 des HAV-KOM-Vertrages.
Zunächst wird nur die Stufe 1 beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen bzw. Bauabschnitte besteht nicht.
Teilnahmeanträge und Honorarangebote dürfen ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform eingereicht werden. Eine Einreichung per E-Mail oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Rückfragen jedoch sind über Bietermitteilungen unverschlüsselt über die Vergabeplattform möglich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abriss und Neuaufbau eines Schwimmbades – Dienstleistungen der Projektsteuerungen gem. HAV-KOM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge (und später im Verfahren entsprechend auch die Angebote) sind
rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend
innerhalb der Einreichungsfrist ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen
Vergabeplattform einzureichen. Eine Einreichung per Email oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht
zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Nicht unterschriebene bzw. formlose Bewerbungen werden im
weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden
ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Absatz 1 Satz 1 VgV).
b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich elektronisch als Bewerberfragen-/
mitteilungen unverschlüsselt über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform bis spätestens 10
Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist an den AG zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als
Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der zuvor genannten
Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht.
c) Bewerbungsunterlagen können nur verschlüsselt elektronisch eingereicht werden und verbleiben beim AG.
Der AG bedient sich bei der Auswertung eines externen Verfahrensbetreuers, dem die Bewerbungsunterlagen
hierfür vertraulich bereitgestellt werden.
d) Geforderte Nachweise sind elektronisch, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten
Übersetzung, der Bewerbung beizulegen.
e) Informationspflicht des Bewerbers: Die Teilnehmer/die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich
bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Vergabeplattform zu informieren, ob
Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter
werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit
ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder
zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich
auf zuvor genannter Vergabeplattform veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten
Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die
veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten
folgende Regelungen: Ist der Teilnahmeantrag bereits elektronisch eingereicht worden, so ist dem Auftraggeber
bis zum Ende der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, sofern:
— der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird,
— der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird. Der neue
Teilnahmeantrag muss vor Ende der Teilnahmefrist elektronisch vorliegen,
— der alte Teilnahmeantrag -ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben
aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen
zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder
Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss,
— der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In diesem Fall wird darauf hingewiesen,
dass ein bereits eingereichter Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-, Aktualisierungs-
oder Änderungsschreiben angepasst werden muss. Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon
ausgegangen, dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechtgehalten wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt
bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein
Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber
innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist
binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland