Generalsanierung Arche-Noah-Schule - HLS Referenznummer der Bekanntmachung: VGV-ANS-HLS
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neustadt an der Aisch
NUTS-Code: DE25A Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim
Postleitzahl: 91413
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.diakonie-neustadt-aisch.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung Arche-Noah-Schule - HLS
Die Arche-Noah-Schule besteht aus zwei Baukörpern unterschiedlicher Baujahre. Die ursprüngliche Pastorius-Grundschule (BT1) wurde 1984 unter Trägerschaft der Diakonie Neustadt/ Aisch zur privaten Schule für Sprachbehinderte mit SVE umgebaut und um den Bereich der heutigen heilpädagogischen Tagesstätte mit integrativem Hort erweitert (BT2).
Das gesamte Gebäude ist als Split-Level konzipiert. Dabei liegt die SVE (BT2) ein halbes Geschoß tiefer als die Klassenräume (BT1).
Der Bauherr beabsichtigt das bestehende Schulgebäude zu sanieren. Es ist vorgesehen, das Gebäude energetisch sowie technisch auf den aktuellen Stand der Technik zu bringen.
Es ist beabsichtigt, das Bauvorhaben in 2 Bauabschnitte aufzuteilen. Hierbei ist die Schnittstelle zwischen Klassenzimmern/Lehrerzimmer (BT1) und SVE/Verwaltung (BT2) vorgesehen. Der erste Bauabschnitt soll angrenzend an die Technikzentrale (Pastorius-Schule)
Neustadt a. d. Aisch
Für das Projekt Generalsanierung der Arche-Noah-Schule werden Grundleistungen nach HOAI im
Bereich der Fachplanung technische Ausrüstung (HLS) gemäß HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 2
§ 53 Anlagengruppen 1, 2, und 3 benötigt.
Es werden Leistungen der Leistungsphasen 4 bis 9 (Leistungsphase 4 nur für Anlagengruppe 1)
vergeben. inkl. besonderer Leistung.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt:
• Stufe 1: Leistungsphasen 4 – 5, inkl. der o.g. besonderen Leistungen
• Stufe 2: Leistungsphasen 6 – 7
• Stufe 3: Leistungsphasen 8 – 9
Der Auftraggeber wird mit Zuschlagerteilung zunächst nur die Grundleistungen der Leistungsphase
4 und 5 beauftragen. Der AG behält sich vor, die Übertragung der weiteren Leistungsstufen zu beschränken. Der AG ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht
Objektplanung (Gebäudeplanung, gem. HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 1, §§ 33-37) benötigt.
Für das Projekt Generalsanierung der Arche-Noah-Schule werden Grundleistungen nach HOAI im
Bereich der Fachplanung technische Ausrüstung (HLS) gemäß HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 2
§ 53 Anlagengruppen 1, 2, und 3 benötigt.
Es werden Leistungen der Leistungsphasen 4 bis 9 (Leistungsphase 4 nur für Anlagengruppe 1)
vergeben. inkl. besonderer Leistung.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt:
• Stufe 1: Leistungsphasen 4 – 5, inkl. der o.g. besonderen Leistungen
• Stufe 2: Leistungsphasen 6 – 7
• Stufe 3: Leistungsphasen 8 – 9
Der Auftraggeber wird mit Zuschlagerteilung zunächst nur die Grundleistungen der Leistungsphase
4 und 5 beauftragen. Der AG behält sich vor, die Übertragung der weiteren Leistungsstufen zu beschränken. Der AG ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.