Sicherheitsdienst (24/7) Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber in Senden ab 01.01.2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 14.2-45_SHD_SE_01/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86152
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienst (24/7) Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber in Senden ab 01.01.2022
Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen (24/7) in der Gemeinschaftsunterkunft Senden, Römerstraße 1-3, 89250 Senden
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Es werden die Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen für die Gemeinschaftsunterkunft Senden, Römerstraße 1-3, 89250 Senden ausgeschrieben.Der Dienstleistungsauftrag umfasst u.a. die Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft einschließlich der Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung, Zufahrts- und Zugangskontrollen, Schutz der Asylbewerber, Brandschutzwache etc.Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, dem Dienstleistungsvertrag und allen weiteren Ausschreibungsunterlagen, die Bestandteil der Vertragsunterlagen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Langenselbold
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63505
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.