Generalsanierung Walter-Höllerer-Realschule Sulzbach-Rosenberg - Sportboden BA 2 Referenznummer der Bekanntmachung: WHR-GS-69
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Amberg
NUTS-Code: DE231 Amberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 92224
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung Walter-Höllerer-Realschule Sulzbach-Rosenberg - Sportboden BA 2
Generalsanierung Walter-Höllerer-Realschule, Erlheimer Weg 10, 92237 Sulzbach-Rosenberg - Sportboden BA 2
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
ca. 1265 m2 Bodenabdichtung Bitumen-Schweißbahnca. 1324 m2 Bituminierte Ausgleichsschüttung d= 20 bis 25 mmca. 1324 m2 EPS- Wärmedämmung d= 40 bis 60 mmca. 1265 m2 Sportbodenkonstruktion EG Sporthalleca. 1265 m2 Oberbelag Linoleumca. 59 m2 Sportbodenkonstruktion mit Parkettbelag OG Konditionsraumca. 2550 m Spielfeldmarkierungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Stephanskirchen
NUTS-Code: DE21K Rosenheim, Landkreis
Postleitzahl: 83071
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.