Generalsanierung Walter-Höllerer-Realschule Sulzbach-Rosenberg - Prallwände und Ausbauelemente BA 2 Referenznummer der Bekanntmachung: WHR-GS-75
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Amberg
NUTS-Code: DE231 Amberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 92224
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung Walter-Höllerer-Realschule Sulzbach-Rosenberg - Prallwände und Ausbauelemente BA 2
Generalsanierung Walter-Höllerer-Realschule, Erlheimer Weg 10, 92237 Sulzbach-Rosenberg - Prallwände und Ausbauelemente BA 2
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
ca. 465 m2 Flächenelastische Prallwand-Konstruktion d= 20 bis 40 cmca. 465 m2 Brandabschottungenca. 465 m2 Prallwandbekleidung Birke-Multiplex-Paneeleca. 373 m2 Schallabsorption Lamellenstrukturca. 5 Stück Geräteraum- Tore 350 x 245 cmca. 6 Stück Sporthallen Rauchschutztür 1-flg. 135 x 216 cmca. 1 Stück Sporthalle-Zugangstür mit Seitenteilca. 2 Stück Sporthallen-Außentür 2-flg. 273 x 222 cmca. 1 Stück Sporthallenfenster Regieraum 205 x 151 cmca. 9 Stück Wandgeräteschränke verschiedene Größenca. 4 Stück Wandgerätetür 1-flg. 180° für Multimotioncenter
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Freilassing
NUTS-Code: DE215 Berchtesgadener Land
Postleitzahl: 83395
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.