Miete von Lehrerdienstgeräten (Convertibles) über 3 Jahre inklusive der für den störungsfreien Betrieb notwendigen Dienstleistungen und Services
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97074
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-wuerzburg.de
Adresse des Beschafferprofils: www.landkreis-wuerzburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Miete von Lehrerdienstgeräten (Convertibles) über 3 Jahre inklusive der für den störungsfreien Betrieb notwendigen Dienstleistungen und Services
Miete von Lehrerdienstgeräten (Convertibles) über 3 Jahre inklusive der für den störungsfreien Betrieb notwendigen Dienstleistungen und Services
Würzburg
Miete von Lehrerdienstgeräten (Convertibles) über 3 Jahre inklusive der für den störungsfreien Betrieb notwendigen Dienstleistungen und Services
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung im Handelsregister
Abschnitt IV: Verfahren
Die Beschaffung der Lehrerdienstgeräte erfolgt durch ein Förderprogramm des Freistaates Bayern. Aufgrund weiterer Förderprogramme war bis vor kurzem unklar, ob neue pädagogische Software zur Unterstützung von iOS-Geräten beschafft werden soll oder nicht. Diese Entscheidung war aber Voraussetzung für technische Konfiguration der Lehrerdienstgeräte und konnte erst kurzfristig unter Einbeziehung aller Schulen getroffen werden. Da der Förderbescheid die Vergabe zwingend bis zum 31.12.2021 vorsieht, ist bei Zugrundelegung der regulären Fristen für ein offenes Verfahren eine rechtzeitige Zuschlagserteilung nicht möglich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Ort: Ansbach
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf Antrag kann bei der Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden.
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als10 Kalendertage bei Absendung per
Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr.
4 GWB).
Ort: Ansbach
Land: Deutschland