Vermessung TGA Bestandsgebäude Referenznummer der Bekanntmachung: KB.7031.004
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80337
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.muenchen-klinik.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vermessung TGA Bestandsgebäude
München KIinik Bogenhausen, Prioritäre Bestandssanierung - Prio1 Nord
München Klinik Bogenhausen Englschalkinger Straße 77 81925 München
Der Auftragnehmer (AN) erhält die Aufgabe, die Technische Gebäudeausrüstung mit der zugehörigen Infrastruktur vor Ort zu vermessen. Die Messergebnisse sind im Maßstab M 1:100, 3-Dimensional und 2-Dimensional nach Gewerken in eine CAD-Planstruktur (einzelne 2D-Pläne je Gewerk der jeweiligen Anlagengruppe) einzuarbeiten.
Dafür ist im Vorfeld ein Vermessungskonzept auf Basis von Bestandsplänen und einer Ortsbesichtigung zu erstellen. Der AG stellt dafür die vorhandenen Planunterlagen zur Verfügung, die u.a. zum Abgleich mit der Realität vor Ort verwendet werden müssen.
Für das Aufmaß sind weitere Begehungen vor Ort im Bestand bei laufendem Betrieb der Klinik notwendig. Details zu Begehungen zwecks Aufmaß, Sicherheitsanforderungen, Terminabstimmung, Teilnehmer sind jeweils im Vorfeld mit dem Technischen Betrieb der Klinik abzustimmen.
Sämtliche Gebäudetechnische Anlagen des Bestandsgebäudes werden vermessungstechnisch in horizontaler und vertikale Richtung vom AN anhand von gekennzeichneten Planunterlagen des AG erfasst und mit der Gebäudestruktur im direkten angrenzenden Bauteilen verortet:
o Zugängliche Anlagen in den Technikgeschossen, - flächen und Steigschächten
o Leitungsführungen vom Erzeuger bis zum Verbraucher, Trassen in kabelgeführten Medien
o sämtliche Räume, Gänge, Treppen, Türen, Fenster, Aufzüge, Steig-Schächte an der Schnittstelle zum Verbraucher
Siehe bspw. gesammelte Anlagen Bestandspläne: Grundrisse, TGA, Übersichten
Bereits vorhandene Bestandspläne (pdf-Bild-Dateien, aktuelle Aufmaßpläne) werden dem AG zur Verfügung gestellt und können zur Vervollständigung der Planunterlagen verwendet werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind vom Bieter (im Falle von Bietergemeinschaften von jedem Mitglied) vorzulegen:
1) Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister, in der Handwerksrolle und/oder bei der Industrie- und Handelskammer oder einer anderen Stelle, bei der Eintragungspflicht besteht; alternativ Eigenerklärung über eine nicht bestehende Eintragungspflicht. Falls sein Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter zur Bestätigung seiner Erklärung auf Verlangen vorzulegen: Nachweis der Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Nachweis der Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
2) Eigenerklärung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Falls sein Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für ihn zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
3) Eigenerklärung zum Vorliegen von Ausschlussgründen
Mit dem Angebot sind vom Bieter (im Falle von Bietergemeinschaften von jedem Mitglied) vorzulegen:
1) Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters
a) mit Deckungssummen von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden je Schadensfall und von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden je Schadensfall;
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen muss,
Bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Sollte bisher kein Versicherungsschutz bestehen oder im Falle von geringeren Deckungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a) - b) genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird bzw. die Versicherung an vorstehende Anforderungen unter a) - b) angepasst werden wird.
2) Eigenerklärung über den Jahresumsatz des Bieters jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018-2020), soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
s. vorstehend Nr. 1) und 2).
Nimmt ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, so haben er und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung zu haften.
Mit dem Angebot sind vom Bieter (im Falle von Bietergemeinschaften von jedem Mitglied) vorzulegen:
1) Eigenerklärungen über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Vergleichbar sind Leistungen, die den ausgeschriebenen Leistungen nach Art, Umfang, Inhalt und Auftragssumme im Wesentlichen entsprechen.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter drei Referenznachweise über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen:
Ansprechpartner des Auftraggebers der Referenzleistung; Art, Umfang, Inhalt und Auftragssumme der ausgeführten Leistung; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsinhalts, -umfanges und -wertes einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung. Angaben in Anlehnung an das Formblatt 444 Referenzbescheinigung.
2) Eigenerklärung, dass dem Bieter die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal, anzugeben.
s. vorstehend Nr. 1) und 2). Eine Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen für die berufliche Befähigung oder die berufliche Erfahrung (vorstehend 1)) ist nur möglich, wenn diese Unternehmen die Arbeiten ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
siehe Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y32RF3Q
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig,
soweit:
1) die Antragstellerin/ der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von
10 Kalendertagen gerügt hat, oder
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
der Auftraggeberin gerügt werden, oder
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
oder
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]