Wärme- und Stromversorgung einer studentischen Wohnanlage Referenznummer der Bekanntmachung: VN 2021-257
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stwno.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wärme- und Stromversorgung einer studentischen Wohnanlage
Vergabe der Wärme- und Stromversorgung der studentischen Wohnanlage in der Leonhard-Paminger-Straße Haus 23 bis 31, 94032 Passau im Rahmen einer Generalsanierung und Aufstockung.
Abschluss eines mehrjährigen Contracting Vertrages für eine KWK-Anlage.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Studentenwerk beabsichtigt die Wärme und Stromversorgung der Wohnanlage in der Leonhard-Paminger-Straße 23 – 31 in 94032 Passau im Rahmen eines Contracting-Vertrages zu beauftragen. Gegenstand des Contracting ist die Planung, der Bau, der Betrieb einer KWK Anlage in der Technikzentrale der Wohnanlage sowie die Lieferung von Wärme für Heizung und Brauchwasser und die Lieferung von Strom für einen Zeitraum von längstens 12 Jahren. Der Laufzeitbeginn der Vertragsdauer ist nach Fertigstellung der Gesamtbaumaßnahme festgelegt.
Der Vertrag soll für 10 Jahre geschlossen werden mit einer einmaligen Verlängerungsoption um weitere 2 Jahre. Der Laufzeitbeginn der Vertragsdauer ist nach Fertigstellung der Gesamtbaumaßnahme festgelegt. Er kann einmalig nach dem Willen der beiden Vertragsparteien um weitere 2 Jahre verlängert werden.
Die ersten 6 Monate gelten als Probezeit. Während der Probez
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
Postleitzahl: 93053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.