Personalentwicklung Referenznummer der Bekanntmachung: 2149/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80337
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.muenchen-klinik.de
Adresse des Beschafferprofils: www.muenchen-klinik.de
Abschnitt II: Gegenstand
Personalentwicklung
Die München Kliniken gGmbH beabsichtigen einen Dienstleister für Personalentwicklung zu beauftragen.
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Details entnehmen Sie der Anlage 1 der Vergabeunterlagen.
München Klinik gGmbH Thalkirchner Straße 48 80337 München
Die München Klinik gGmbH ist Deutschlands zweitgrößter kommunaler Krankenhausverbund mit über 7.000 Beschäftigten, rund 3.300 Betten und vier Häusern der Maximalversorgung. Mit den Kliniken in Bogenhausen, Harlaching, Neuperlach, Schwabing und Thalkirchner Straße bietet die München Klinik eine umfassende Versorgung auf höchstem medizinischem und pflegerischem Niveau. Die Arbeit ist geprägt von der engen Zusammenarbeit mit den Münchner Universitäten.
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Jährlich lassen sich im Durchschnitt rund 135.000 Menschen stationär behandeln - aus München und aus der Region. In der Notfallmedizin ist die München Klinik die Nr. 1 der Region. Über 40 Prozent aller Notfälle der Landeshauptstadt werden in den vier Notfallzentren aufgenommen.
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Das Team der Personalentwicklung benötigt einen krankenhauserfahrenen Sparringpartner, der bei strategischen Themen (z.B. Aufbauorganisationen, Prozessverbesserungen, Change Management etc.), in der Projektaussteuerung sowie in der operativen Maßnahmengestaltung unterstützt. Der Dienstleister wird dabei als Partner auf Augenhöhe gesehen. Es wird ein proaktiver und nachvollziehbarer Informationsfluss zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer erwartet. Die Form dieses Informationsflusses ist gemeinsam zu gestalten. Es wird erwartet, dass der Dienstleister sehr fundierte Kenntnisse im Bereich des Krankenhauswesens vorweisen kann und aus seiner Expertise heraus praxisnahe Handlungsempfehlungen abgibt.
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Einzelheiten sind der Anlage 1 zu diesen Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Auftraggeber fordert die drei geeigneten Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe auf. Dazu wertet die Vergabestelle die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. A-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Vergabestelle im Hinblick auf die B-Kriterien aus. B-Kriterien sind als solche gekennzeichnet.
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Die Punktzahlen ermittelt der Aufraggeber (bei Losvergaben im jeweiligen Los) wie folgt:
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1) Auswahlkriterium 1: Durchschnittlicher jährlicher Umsatz des Bewerbers in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen, vgl. Ziffer C. II 2 Nr. 3 im Dokument
"MüK_PE_Vergabeunterlagen.pdf" gemäß Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung.
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2) Auswahlkriterium 2: Anzahl und Qualität der vergleichbaren Referenzen nach Ziffer C II Nr. 8 im Dokument "MüK_PE_Vergabeunterlagen.pdf" gemäß Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung.
a. Qualität der Referenzen nach Muster aus Anlage 3.1:
Die Vergabestelle legt max. fünf Referenzen zugrunde, die mit den Ziffern 1-5 entsprechend gekennzeichnet sind. Sollte ein Bieter mehr als fünf Referenzmuster der Anlage 3.1 einreichen und diese nicht mittels Nummerierung gekennzeichnet haben, wählt die Vergabestelle aus den Unterlagen die ersten fünf Referenzen in der Reihenfolge des übermittelten Antrags aus.
b. Qualität der Referenzen nach Muster aus Anlage 3.2:
Die Vergabestelle legt max. drei Referenzen zugrunde, die mit den Ziffern 1-3 entsprechend gekennzeichnet sind. Sollte ein Bieter mehr als drei Referenzmuster der Anlage 3.2 einreichen und diese nicht mittels Nummerierung gekennzeichnet haben, wählt die Vergabestelle aus den Unterlagen die ersten drei Referenzen in der Reihenfolge des übermittelten Antrags aus.
c. Qualität der Referenzen nach Muster aus Anlage 3.3:
Die Vergabestelle legt max. drei Referenzen zugrunde, die mit den Ziffern 1-3 entsprechend gekennzeichnet sind. Sollte ein Bieter mehr als drei Referenzmuster der Anlage 3.3 einreichen und diese nicht mittels Nummerierung gekennzeichnet haben, wählt die Vergabestelle aus den Unterlagen die ersten drei Referenzen in der Reihenfolge des übermittelten Antrags aus.
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Es werden mindestens die drei geeignetsten Unternehmen zur Angebotsabgabe zugelassen. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den Punktzahlen in der Eignungsprüfung. Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf demselben Rang, werden diese zugelassen, bis mindestens drei Bewerber zugelassen sind.
Sofern optionale Leistungen Gegenstand der Beschaffung sind, werden diese im Rahmen der Verhandlungen sichtbar und spätestens mit Aufforderung zur Angebotsabgabe des finalen Angebotes für alle Bieter gleichermaßen festgelegt.
A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform DTVP zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen.
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B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.
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C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG , § 21 SchwarzArbG und nach Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung Vom 29. Oktober 1996 Nr. 476-2-151 (AllMBl. S.701, StAnz. Nr. 44) vorliegen (s. Anlage 2 Eigenerklärungen Eignung).
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D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das Formblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt.
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E) Das Formblatt Eignung (Anlage 2F2.1) ist auch zu verwenden von Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV). Nachunternehmen müssen lediglich die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 2F2.1.) abgeben. Drittunternehmen müssen ebenfalls die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abgeben. Darüber hinaus sind Angaben zu denjenigen Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nehmen will.
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F) Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 10. Kalendertag vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabeportals zu stellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat mit seinem Teilnahmeantrag mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
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1) Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 44 Abs. 1 VgV)
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2) Auf Nachfrage der Vergabestelle: Darstellung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen des Bewerbers
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Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern.
3) Erklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV)
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4) Mindestanforderung:
Der Bewerber weist mindestens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einen Nettoumsatz mit vergleichbaren Leistungen in Höhe von 0,5 Mio. Euro auf. Der Bieter muss diesen Umsatz auf Nachfrage der Vergabestelle durch entsprechende Referenzen nachweisen.
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5) Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV). Nachweis der aufgeführten Versicherungen durch Eigenerklärung nach Anlage 2F2.4 oder Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend). Im Einzelnen:
- Personenschäden [Betrag gelöscht] Euro
- Sach- und Umweltschäden [Betrag gelöscht] Euro
- Allmählichkeitsschäden [Betrag gelöscht] Euro
- Obhut- und Bearbeitungsschäden [Betrag gelöscht] Euro
- Schlüsselrisiko [Betrag gelöscht] Euro
(2 fache Jahresmaximierung der Versicherungssumme).
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6) Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV). Nachweis einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 3,0 Mio. EUR p.a. (zweifach maximiert) durch Eigenerklärung nach Anlage 2F2.4 oder Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
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7) Auf gesonderte Anforderung: Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist.
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Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern.
4) Mindestanforderung:
Der Bewerber weist mindestens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einen Nettoumsatz mit vergleichbaren Leistungen in Höhe von 0,5 Mio. Euro auf. Der Bieter muss diesen Umsatz auf Nachfrage der Vergabestelle durch entsprechende Referenzen nachweisen.
8) Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) durch Eigenerklärung des Bieters: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form eines Nachweises nach Anlage 3 der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen.
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9.1 a) Mindestanforderung:
Erfahrung aus mindestens 8 Projekten (mit Projektstart ab 2014 ff) als externer Berater oder Inhouse-Berater in Personal-/Organisationsentwicklungs-Projekten bei Krankenhäusern im deutschsprachigen Raum.
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9.1 b) Mindestanforderung:
Konzeptionierung von Organisations-/ Personalentwicklungsmaßnahmen und deren Implementierung in mindestens 5 Kliniken ab 450 Betten (darunter mindestens 3 Häuser der Maximalversorgung)
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9.1 c) Expertise in der Entwicklung von Personalentwicklungstool insbesondere für den ärztlichen Dienst
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9.1 d) Expertise in der Planung und Umsetzung von Organisationsentwicklungsmaßnahmen in der Pflege
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9.1 e) Expertise im Projektmanagement von Organisationsentwicklungsvorhaben (externe Steuerung, Kommunikation mit Kunden und Übernahme der PMO-Rolle)
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9.1 f) Expertise bei der Change-Begleitung von Digitalisierungsvorhaben
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9.2 a) Geeignete Referenzen zur Qualifikation und Erfahrung Berater
Mindestanforderung: Mehrjährige Berufserfahrung als externer Berater oder Inhouse-Berater Organisations-/Personalentwicklungsprojekten bei Krankenhäusern im deutschsprachigen Raum,
mindestens 8 Projekte (mit Projektstart ab 2014 ff.)
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9.2 b) Expertise in der berufsgruppenübergreifenden Arbeitsgestaltung
Mindestanforderung: darunter 3 der Maximalversorgung
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9.2 c) Expertise in der Umsetzung berufsgruppenübergreifenden Arbeitsgestaltung
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9.2 d) Digital- und Prozesskompetenz im Gesundheitswesen
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9.3 a) Qualifizierte Ausbildung als Business Coach
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9.3 b) Zertifizierung durch und/oder Mitgliedschaft in einem nationalen oder internationalen Coaching-Verband
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9.3 c) Berufserfahrung als Senior Coach (für oberes Management: Geschäftsführung, Klinikleitung, Geschäftsbereichsleitung)
Mindestanforderung: <=5 Jahre Ausschluss
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9.3 d) Anzahl der geleisteten Coachingstunden im Klinikkontext in den letzten 5 Jahren im oberen Management (Geschäftsführung, Klinikleitung, Geschäftsbereichsleitung)
>100 Ausschluss
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9.3 e) Expertise in der Begleitung von Karriereschritten (Persönlichkeitscoaching)
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9.3 f) Expertise im Bereich des Strategiecoachings
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9.3 g) Coaching im Gesundheitswesen auf Ebene Klinikvorstand, Klinikdirektoren, Vorstände und Geschäftsführung
Mindestanforderung: mindestens 3 Referenzen (mit Projektstart ab 2014 ff.)
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10) Falls Leistungen nicht vom Auftragnehmer selbst, sondern von Dritten (sog. Nachunternehmer oder Subunternehmer) ausgeführt werden sollen: Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern nebst Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers
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11) Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss der Eignungsleihende Nachunternehmer sein, nimmt der Bieter für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die
Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben).
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12) Nachweis nach DIN ISO 9001:2015 (Qualitätsmanagementsystem) oder vergleichbar durch Eigenerklärung des Bieters
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13) Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV) durch Eigenerklärung des Bieters: Der Bewerber weist einen Personalstamm nach, der die Durchführung der mit diesem Projekt verbundenen Aufgaben sicherstellt. Der Nachweis der erforderlichen Personalkapazität- und -fachlichkeit ist durch geeignete Nachweise zu erbringen.
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14) Eigenerklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV). Angaben, inwiefern der Bieter eine eigene, zertifizierte Serviceorganisation vorhält, so
dass Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten eigenständig vom Bieter durchgeführt werden können und eine Erreichbarkeit der Hotline rund um die Uhr (24/7) besteht.
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Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern.
9.1 a) Mindestanforderung:
Erfahrung aus mindestens 8 Projekten (mit Projektstart ab 2014 ff) als externer Berater oder Inhouse-Berater in Personal-/Organisationsentwicklungs-Projekten bei Krankenhäusern im deutschsprachigen Raum.
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9.1 b) Mindestanforderung:
Konzeptionierung von Organisations-/ Personalentwicklungsmaßnahmen und deren Implementierung in mindestens 5 Kliniken ab 450 Betten (darunter mindestens 3 Häuser der Maximalversorgung)
***
9.2 a) Geeignete Referenzen zur Qualifikation und Erfahrung Berater
Mindestanforderung: Mehrjährige Berufserfahrung als externer Berater oder Inhouse-Berater Organisations-/Personalentwicklungsprojekten bei Krankenhäusern im deutschsprachigen Raum,
mindestens 8 Projekte (mit Projektstart ab 2014 ff.)
***
9.2 b) Expertise in der berufsgruppenübergreifenden Arbeitsgestaltung
Mindestanforderung: darunter 3 der Maximalversorgung
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9.3 c) Berufserfahrung als Senior Coach (für oberes Management: Geschäftsführung, Klinikleitung, Geschäftsbereichsleitung)
Mindestanforderung: <=5 Jahre Ausschluss
***
9.3 d) Anzahl der geleisteten Coachingstunden im Klinikkontext in den letzten 5 Jahren im oberen Management (Geschäftsführung, Klinikleitung, Geschäftsbereichsleitung)
>100 Ausschluss
***
9.3 g) Coaching im Gesundheitswesen auf Ebene Klinikvorstand, Klinikdirektoren, Vorstände und Geschäftsführung
Mindestanforderung: mindestens 3 Referenzen (mit Projektstart ab 2014 ff.)
15) Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB)
16) Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB)
17) Erklärung zur Selbstreinigung (§ 125 GWB) - falls zutreffend -
18) Erklärung zur Einhaltung des MiLoG
19) Auszug aus dem Gewerbezentralregister (falls vorliegend)
20) Eigenerklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung
21) Scientology-Schutzerklärung
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Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A. Nutzung der Vergabeplattform
Die Vergabestelle stellt diese Vergabeunterlagen für die Durchführung des Verfahrens sowie die Erstellung des Teilnahmeantrages auf einer Vergabeplattform zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen können über das Vergabeportal DTVP bezogen werden. Die Registrierung auf der Plattform und die Vergabeunterlagen sind für interessierte Unternehmen kostenfrei. Interessierte Unternehmen können auch ohne Registrierung die Vergabeunterlagen unter DTVP herunterladen. Weitere Einzelheiten können dem Leitfaden zur Vergabeplattform entnommen werden. Sofern sich ein Bewerber nicht auf der Plattform registriert, müssen sich die Bewerber stets über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren. Eventuelle Fristverlängerungen, Bewerberfragen mit den entsprechenden Antworten oder sonstige Aktualisierungen und Änderungen zu diesem Vergabeverfahren können insofern ausschließlich über das e-Vergabeportal DTVP abgerufen werden. Nachrichten an die Vergabestelle sind ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP unter dem Bereich "Kommunikation" zu stellen. Anonymisierte Antworten zu rechtzeitig gestellten Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, können unter DTVP unter Beachtung der dort genannten Nutzungsbedingungen heruntergeladen werden. Soweit sich interessierte Unternehmen nicht registrieren lassen, obliegt ihnen die Verpflichtung, diesen Link regelmäßig einzusehen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen sind ungültig.
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B. Rügeerfordernis
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in diesen Teilnahmeunterlagen für diesen Teilnahmewettbewerb oder den Vergabeunterlagen zur Abforderung sogenannter Erster Angebote erkennbar sind, von den Bewerbern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Abgabe erster Angebote gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang
des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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C. Zahlungsbedingungen
gemäß des zu verhandelnden Vertrags.
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D. Hinweise
Veränderung der Vergabeunterlagen
Nur der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin, dass die Komplexität des Beschaffungsgegenstandes bedingt, dass der Auftraggeber die Anforderungen in diesem Stadium des Verfahrens noch nicht abschließend festlegen kann. Der Auftraggeber wird die Mindestanforderungen, d.h. alle Anforderungen im Lastenheft, die bei Nichteinhaltung zum Angebotsausschluss führen (Ausschlusskriterien, Mindestkriterien, Mindestanforderungen) spätestens mit der Aufforderung zur Abgabe des finalen Angebotes festlegen. Damit sieht der Auftraggeber die Rechtsauffassung des OLG München, Beschl. v. 21.04.2017 - Verg 1/17 als beachtet an. Ein Verhandeln über Mindestanforderungen ist damit ausgeschlossen, vgl. § 17 Abs. 10 9 / 10 VgV, § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV, vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 28.3.2018 - VII Verg 54/17. Sofern der Bieter hier anderer Auffassung ist, muss er einen etwaigen Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen rügen bzw. spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung seines Teilnahmeantrags gegenüber dem Auftraggeber rügen, vgl. § 160 GWB. Erst mit Aufforderung zur Abgabe des finalen Angebotes übergibt der Auftraggeber damit ein finales Lastenheft nach § 121 GWB. Alle Unterlagen des Verhandlungsverfahrens sind daher bis zur Aufforderung zur Abgabe des finalen Angebotes abänderbar in den vergaberechtlich zulässigen Grenzen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YL5RFNG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten.
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3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]