Umbau der Kläranlage in Grafenau - Standort Furth
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Grafenau
NUTS-Code: DE225 Freyung-Grafenau
Postleitzahl: 94481
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.grafenau.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau der Kläranlage in Grafenau - Standort Furth
Der Auftrag umfasst die Planungsleistungen Ingenieurbauwerke nach § 41 ff HOAI in Verbindung mit Anlage 12 zusammen mit Planungsleistungen Technische Ausrüstung nach § 53 ff HOAI, Anlagengruppe 7 in Verbindung mit Anlage 15 HOAI, Leistungsphasen 1-9 für den Umbau der Kläranlage in Grafenau.
94481 Grafenau / Furth
Die Stadt Grafenau muss die Abwasserreinigung sowie die Schlammbehandlung der Kläranlage genehmigungsrechtlich neu aufstellen. Dazu wurde im Vorfeld bereits ein Neubau der Sanierung gegenübergestellt, wobei man zu dem Schluss gekommen ist, eine bestehende Anlage zu sanieren. Mögliche verschiedene Standorte wurden weiter betrachtet. Dabei wird der Standort Furth favorisiert. In den ersten Leistungsphasen muss der tatsächlich erforderliche Umfang der Umbaumaßnahmen untersucht werden. Leistungen für das Kanalnetz sowie die Mischwasserbehandlung wurden separat beauftragt.
Aktuell liegt die Genehmigung der bestehenden Anlage bei 7.000 EW. Die tatsächliche Belastung liegt circa bei der Hälfe und die zu erwartende
Gesamtbelastung liegt bei circa 15.000 EW. Aktuell werden Intensivmessungen durchgeführt.
Stufenweise Beauftragung
Stufe 1
— LPH 1-2 Ingenieurbauwerke nach § 41 HOAI;
— LPH 1-2 Technische Ausrüstung nach § 53 HOAI.
Stufe 2
— LPH 3-4 Ingenieurbauwerke nach § 41 HOAI;
— LPH 3-4 Technische Ausrüstung nach § 53 HOAI.
Stufe 3
— LPH 5-7 Ingenieurbauwerke nach § 41 HOAI;
— LPH 5-7 Technische Ausrüstung nach § 53 HOAI.
Stufe 4
— LPH 8-9 Ingenieurbauwerke nach § 41 HOAI;
— LPH 8-9 Technische Ausrüstung nach § 53 HOAI.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst für die Stufe 1. Es ist beabsichtigt, weitere Stufen zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die
Übertragung der Stufen 2-4 besteht jedoch nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe,
- der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Grafenau
Postleitzahl: 94481
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]