Abfuhr von Altholz, Altmetall und Restsperrmüll auf Abruf einschl. Verwertungsleistungen (Los 1) sowie mobile Problemstoffsammlung einschl. Transport- und Verwertungsleistungen (Los 2)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE257 Erlangen-Höchstadt
Postleitzahl: 91052
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.erlangen-hoechstadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abfuhr von Altholz, Altmetall und Restsperrmüll auf Abruf einschl. Verwertungsleistungen (Los 1) sowie mobile Problemstoffsammlung einschl. Transport- und Verwertungsleistungen (Los 2)
Das Leistungsspektrum ist in der Leistungsbeschreibung näher ausgeführt.
Es umfasst im Wesentlichen bei Los 1:
— die Erstellung der sog. Sperrmüllabrufkarten und Hinweisblätter für den Landkreis,
— die Bearbeitung eingehender Abrufe für Sperrmüllabholungen und Zusammenstellung geeigneter Abholtouren (Abholung binnen 4 Wochen) einschl. Terminvorgabe,
— die termingerechte Abholung mit geeigneten Fahrzeugen grds. gesondert für Altholz, Altmetall und Sperrmüll,
— die Anlieferung und Verwiegung des erfassten Restsperrmülls beim Zweckverband,
— den Transport der erfassten Altmetalle und Altholz zu den vom Auftragnehmer benannten Verwertungsanlagen,
— die dortige ordnungsgemäße Verwertung,
— jeweils in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden Rechtsvorschriften und behördlichen Genehmigungen und
— nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Teil II).
Die Leistungen bei Los 2 schließen insbesondere ein:
— die Erstellung und Abstimmung des Tourenplan für die Sammeltage und -zeiten in den vorgegebenen Gemeinden mit dem Auftraggeber,
— die Durchführung der mobilen Sammlung laut Plan mit einem nach TRGS 520 geeigneten Problemstoffmobil sowie qualifiziertem Personal,
— Zuführen der erfassten Mengen zu einer ordnungsgemäßen Verwertung, soweit nicht eine Erfassung über Rücknahmesystemen erfolgt,
— Sicherstellen/Durchführung bzw. Unterstützung des Begleitschein-/Nachweisverfahrens in Koordinierung mit dem Auftraggeber,
— ebenfalls nach näheren Maßgaben der Leistungsbeschreibung und der geltenden rechtlichen Anforderungen.
Abfuhr von Altholz, Altmetall und Restsperrmüll auf Abruf einschl. Transportleistungen, Verwertung des Altholzes und Altmetalls sowie Anlieferung von Restsperrmüll beim Zweckverband ER-ERH
Landkreis Erlangen-Höchstadt
Das Leistungsspektrum bei Los 1 umfasst im Wesentlichen:
— die Erstellung der sog. Sperrmüllabrufkarten und Hinweisblätter für den Landkreis,
— die Bearbeitung eingehender Abrufe für Sperrmüllabholungen und Zusammenstellung geeigneter Abholtouren (Abholung binnen 4 Wochen) einschl. Terminvorgabe,
— die termingerechte Abholung mit geeigneten Fahrzeugen grds. gesondert für Altholz, Altmetall und Sperrmüll,
— die Anlieferung und Verwiegung des erfassten Restsperrmülls beim Zweckverband,
— den Transport der erfassten Altmetalle und Altholz zu den vom Auftragnehmer benannten Verwertungsanlagen,
— die dortige ordnungsgemäße Verwertung,
— jeweils in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden Rechtsvorschriften und behördlichen Genehmigungen und
— nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Teil II).
Die in der Vergangenheit erfassten Mengen sind in der Leistungsbeschreibung ausgewiesen. Künftig und für Zwecke der Wertung wird mit einer Masse an Sperrmüll von insgesamt ca. 1 300 Mg/Jahr +/- 25 % gerechnet,
— davon Altholz im Umfang von durchschnittlich rund 700 Mg pro Jahr,
— davon Altmetall im Umfang von durchschnittlich rund 80 Mg pro Jahr,
— davon Restsperrmüll im Umfang von durchschnittlich 520 Mg pro Jahr.
Erklärt zum 31.12.2025 keiner der Vertragspartner seine Kündigung zum 31.12.2026, verlängert sich der Vertrag grds. um ein Jahr bis zum 31.12.2027. Entsprechendes gilt für die Folgejahre: Der Vertrag endet erst, wenn er von einem der Partner gekündigt wird. Die Kündigung ist jährlich zum 31.12. mit Vorlauf von einem Jahr möglich.
Als Nebenangebot kann der Bieter Alternativen bei Los 1 dazu anbieten, wie die getrennte Erfassung der 3 Teilströme mit geringerem Fahrzeugeinsatz bei Beachtung der Anforderungen an eine korrekte eichrechtliche Verwiegung möglich ist. In diesem Fall hat er dennoch 3 gesonderte Erfassungspreise anzubieten, die anhand des vorgesehenen Wertungssystems gewertet werden können.
Mobile Problemstoffsammlung in den Gemeinden des Landkreises einschl. Transport- und Verwertungsleistungen
Erlangen-Höchstadt
Die Leistungen bei Los 2 schließen insbesondere ein:
— die Erstellung und Abstimmung des Tourenplan für die Sammeltage und -zeiten in den vorgegebenen Gemeinden mit dem Auftraggeber,
— die Durchführung der mobilen Sammlung laut Plan mit einem nach TRGS 520 geeigneten Problemstoffmobil sowie qualifiziertem Personal,
— Zuführen der erfassten Mengen zu einer ordnungsgemäßen Verwertung, soweit nicht eine Erfassung über Rücknahmesystemen erfolgt,
— Sicherstellen/Durchführung bzw. Unterstützung des Begleitschein-/Nachweisverfahrens in Koordinierung mit dem Auftraggeber,
— ebenfalls nach näheren Maßgaben der Leistungsbeschreibung und der geltenden rechtlichen Anforderungen.
Bei Los 2 wird von insgesamt max. 12 Einsatztagen für das Jahr 2022 ausgegangen. Die anhand seiner Tourenplanung benötigten Einsatztage hat der Bieter im Angebot neben dem pro Einsatztag vorgesehenen Preis anzubieten. Dieser wird als Wichtungsfaktor bei der Angebotswertung angesetzt. Für Zwecke der Wertung der Preis- und Erlösangebote für die Verwertungsleistungen wiederum wird hins. der künftigen Mengen mit Wichtungsfaktoren ausgehend von durchschnittlichen Erfahrungswerten der Vergangenheit gerechnet.
Erklärt zum 31.12.2025 keiner der Vertragspartner seine Kündigung zum 31.12.2026, verlängert sich der Vertrag grds. um ein Jahr bis zum 31.12.2027. Entsprechendes gilt für die Folgejahre: Der Vertrag endet erst, wenn er von einem der Partner gekündigt wird. Die Kündigung ist jährlich zum 31.12. mit Vorlauf von einem Jahr möglich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abfuhr von Altholz, Altmetall und Restsperrmüll auf Abruf einschl. Transportleistungen, Verwertung des Altholzes und Altmetalls sowie Anlieferung von Restsperrmüll beim Zweckverband ER-ERH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Büchenbach
NUTS-Code: DE25B Roth
Postleitzahl: 91186
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.hofmann-denkt.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mobile Problemstoffsammlung in den Gemeinden des Landkreises einschl. Transport- und Verwertungsleistungen
Ort: Büchenbach
NUTS-Code: DE25B Roth
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123 und 124 GWB beurteilt die Vergabestelle gem. §§ 42, 48 VgV anhand der für
— Bieter und
— Mitglieder einer Bietergemeinschaft.
Grds. mit dem Angebot einzureichenden Eigenerklärungen gemäß Formular 1 und 2 zum Angebotsvordruck in Teil III.
Für vorgesehene Unterauftragnehmer sowie sonstige zur Eignungsleihe eingesetzte Dritte sind Erklärungen nach den Formularen 1 und 2 erst auf Aufforderung der Vergabestelle zu übermitteln.
Treffen Ausschlussgründe zu und hat das Unternehmen zwischenzeitlich Selbstreinigungsmaßnahmen i. S. v. § 125 GWB ergriffen, hat es auch dazu Angaben zu machen. Hierfür sehen die Formulare 1 und 2 entsprechende Fragen vor.
Für den oder die Bieter, der bzw. die den Zuschlag erhalten soll/en, fordert die Vergabestelle vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung (§ 21 AEntG). Sollte ein Bieter (z. B. aus einem anderen Mitgliedstaat der EU) dort nicht erfasst sein, wird von diesem die Vorlage einer entsprechenden Auskunft aus einem öffentlichen Register oder einer Stelle des Herkunftslandes verlangt.
Im Übrigen behält sich die Vergabestelle vor, bei begründeten Zweifeln an der Belastbarkeit der Eigenerklärungen nach den Formularen 1 und 2 Bestätigungen der zuständigen Sozialversicherungsträger sowie der zuständigen Finanzämter bei den Unternehmen anzufordern und die Vorlage eines Bundeszentralregisterauszuges zu verlangen.
Die Vergabestelle akzeptiert als vorläufigen Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von § 50 VgV (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Die Bieter können eine bereits bei einer früheren Auftragsvergabe verwendete Einheitliche Europäische Eigenerklärung wiederverwenden, sofern sie bestätigen, dass die darin enthaltenen Informationen weiterhin zutreffend sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle bei der Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern kann, sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 bis 49 VgV geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Vor einer Zuschlagserteilung wird der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an den er den Zuschlag erteilen will, auffordern, die geforderten Unterlagen beizubringen (vgl. § 50 Abs. 2 VgV).
Soweit der Bieter bereits bei Angebotsabgabe den Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt, hat er im Formular 4 zum Angebotsschreiben (Teil III) anzugeben, welche Leistungen bzw. Leistungsteile an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen und die dafür in Aussicht genommenen Unterauftragnehmer anzugeben, soweit bereits bekannt. Dabei ist dem Auftraggeber bewusst, dass insbesondere bei Los 1 eine Vielzahl von Verwertern je nach Marktlage und Art des Abfalls in Betracht kommen kann und der Bieter zwischen diesen wechselt. Zur Absicherung der Entsorgungssicherheit sind jedoch für jeden Abfallstrom in Formular 4 zumindest ein Verwerter zu benennen, der für die Verwertung während der Vertragslaufzeit zur Verfügung steht.
Eignungsnachweise sind für Unterauftragnehmer jedoch erst auf Aufforderung zu übermitteln, wenn der Bieter in die engere Wahl kommt. In diesem Fall werden grds. auch sog. Verpflichtungserklärungen des/der Unterauftragnehmer/s abgefragt. Für diese Verpflichtungserklärung ist dem Angebotsvordruck (Teil III) ein Formular beigefügt (Formular 5).
Soweit der Bieter für die Entsorgung von Problemstoffen in Los 2 die Verwertungsanlagen der GSB Sonderabfall-Entsorgung Bayern GmbH zu nutzen beabsichtigt, ist diese zwar ebenfalls als Unterauftragnehmer in Formular 4 zu benennen, die Vergabestelle kann aber auf die Vorlage von Eignungsnachweisen verzichten.
Dem Bieter steht es frei, sich im Rahmen von § 47 VgV zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen. Bei diesen kann es sich um Unterauftragnehmer im o. g. Sinne handeln als auch um Unternehmen, die dem Bieter auf andere Weise ihre Fähigkeiten oder Ausrüstung zur Verfügung stellen. Soweit der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist und nur der Unterauftragnehmer Eignungsanforderungen erfüllt (z. B. über die Ausrüstung verfügt) oder sich der Bieter zum Ausgleich eigener Eignungsdefizite auf andere Dritte (z. B. Konzernunternehmen) stützt, ist mit deren Einsatz eine sog. Eignungsleihe i. S. v. § 47 VgV verbunden.
Bei einer Eignungsleihe zum Ausgleich von Defiziten des Bieters bei der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit im Sinne z. B. von Referenzen oder technischer Ausrüstung muss der Dritte diese Leistungen nach § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV auch tatsächlich erbringen (indem er z. B. zugleich als Unterauftragnehmer eingesetzt wird). In diesem Fall ist auf Aufforderung der Vergabestelle eine Verpflichtungserklärung nach Formular 5 in Teil III einzureichen, mit der die Unternehmen verbindlich bestätigen, dass sie dem Bieter für den Fall der Zuschlagserteilung die bezeichneten Fähigkeiten und Mittel zur Verfügung stellen bzw. die Leistung erforderlichenfalls selbst erbringen.
Soweit der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt, haftet er gemeinsam mit diesem Unternehmen für die Auftragsausführung. Die Vergabestelle verlangt insoweit eine gemeinsame Haftung auch des Unternehmens, welches die Eignungsleihe bietet, in dem Umfang, wie dieses seine Eignung zur Verfügung stellt. Auf Aufforderung der Vergabestelle hat dieses Unternehmen ebenfalls eine Verpflichtungserklärung einschließlich Erklärung über die gemeinsame Haftung zusammen mit dem Bieter für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe nach Formular 5 in Teil III (Angebotsvordruck) abzugeben.
Alle Erklärungen und Nachweise zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bieters nach Ziff. III.1.1) und III.1.2) brauchen auch bei Abgabe eines Angebotes auf beide Lose jeweils nur einmal für das Angebot insgesamt eingereicht zu werden, da sie sich insoweit auf die angebotsunabhängige Eignung des Unternehmens beziehen.
Die Erklärungen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.3) sind dagegen spezifisch für jedes angebotene Los hochzuladen.
Bieter und Bietergemeinschaften sowie weitere Beteiligte aus EU-Ländern, in denen die geforderten Nachweise nicht erteilt werden, haben auf Aufforderung gleichwertige Nachweise bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine amtlich anerkannte Übersetzung übermitteln.
Beigebrachte Nachweise/Bescheinigungen müssen gültig sein. Soweit sie keine bestimmte Gültigkeitsdauer aufweisen, dürfen sie, gerechnet bis zum Ablauf der Angebotsfrist, nicht älter als 6 Monate sein. Eigenerklärungen müssen konkret für das vorliegende Vergabeverfahren abgegeben werden, dies gilt auch für eine EEE, es sei denn, das Unternehmen verfügt über eine EEE, in der dieselben Angaben enthalten sind, welche im vorliegenden Verfahren abgefragt werden.
Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen grundsätzlich für jedes Mitglied vorzulegen. Die Erklärungen und Nachweise nach Ziff. III.1.1) werden für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert bewertet. Die weiteren Nachweise und Angaben zu den Mitgliedern der Bietergemeinschaft hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und fachlichen Leistungsfähigkeit nach Ziff. III.1.2) und III.1.3) werden dagegen in der Summe bewertet.
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Bitte beachten Sie für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages die Voraussetzungen insbesondere des § 160 GWB. Insofern weisen wir insbesondere darauf hin,
— dass ein Antrag nach § 160 Abs. 3 GWB bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und bei der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wurde, ebenso wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,
— dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist,
— dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens mit Akteneinsichtsrechten aller Beteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die die Vergabekammer nach § 165 Abs. 2 GWB veranlassen können, die Einsicht in die Akte zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Fall an die Vergabekammer wenden.
Ort: Ansbach
Land: Deutschland