Vergabe von Personenbeförderungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/S 163-429172
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Schwandorf
NUTS-Code: DE239 Schwandorf
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-schwandorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Personenbeförderungsleistungen
Vergabe von Bedarfspersonenbeförderungsleistungen gemäß § 43 PBefG im Landkreis Schwandorf.
Insgesamt wurden 12 Rufbus-Linien als Ergänzung zum bestehenden ÖPNV vergeben.
Rufbusverkehr auf der Linie 8401 im Sektor Trausnitz - Wernberg-Köblitz - Pfreimd
Landkreis Schwandorf
Durchführung eines Rufbusverkehrs gemäß § 42 PBefG auf der Linie 8401 im Sektor (Trausnitz - Wernberg-Köblitz - Pfreimd), gemäß dem zugehörigen Fahrplan.
Der Auftraggeber hat die Optionen, Zu- und Abbestellungen von Fahrten, sowie eine Ausweitung der Besetztzeiten der Dispositionszentrale im
Rahmen der Beschreibungen in den Vergabeunterlagen vorzunehmen.
Rufbusverkehr auf der Linie 8402 im Sektor Gleiritsch - Guteneck - Altendorf - Schwarzach - Nabburg
Landkreis Schwandorf
Durchführung eines Rufbusverkehrs gemäß § 42 PBefG auf der Linie 8402, im Sektor Gleiritsch - Guteneck - Altendorf - Schwarzach - Nabburg, gemäß dem
zugehörigen Fahrplan
Der Auftraggeber hat die Optionen, Zu- und Abbestellungen von Fahrten, sowie eine Ausweitung der Besetztzeiten der Dispositionszentrale im
Rahmen der Beschreibungen in den Vergabeunterlagen vorzunehmen.
Durchführung eines Rufbusverkehrs auf der Linie 8403 im Sektor Weiding - Stadlern - Schönsee - Teunz - Oberviechtach
Landkreis Schwandorf
Durchführung eines Rufbusverkehrs gemäß § 42 PBefG auf der Linie 8403 im Sektor Weiding - Stadlern - Schönsee - Teunz - Oberviechtach, gemäß dem
zugehörigen Fahrplan
Der Auftraggeber hat die Optionen, Zu- und Abbestellungen von Fahrten, sowie eine Ausweitung der Besetztzeiten der Dispositionszentrale im
Rahmen der Beschreibungen in den Vergabeunterlagen vorzunehmen.
Durchführung eines Rufbusverkehrs auf der Linie 8404 im Sektor Stulln - Nabburg - Schmidgaden - Fensterbach -Schwarzenfeld
Landkreis Schwandorf
Durchführung eines Rufbusverkehrs gemäß § 42 PBefG im Sektor 4 (Stulln - Nabburg - Schmidgaden - Fensterbach -Schwarzenfeld), gemäß dem zugehörigen Fahrplan
Der Auftraggeber hat die Optionen, Zu- und Abbestellungen von Fahrten, sowie eine Ausweitung der Besetztzeiten der Dispositionszentrale im
Rahmen der Beschreibungen in den Vergabeunterlagen vorzunehmen.
Durchführung eines Rufbusverkehrs auf der Linie 8405 im Sektor Schwarzach - Schwarzenfeld - Schwandorf
Landkreis Schwandorf
Durchführung eines Rufbusverkehrs gemäß § 42 PBefG im Sektor 5 (Schwarzach - Schwarzenfeld - Schwandorf) gemäß dem zugehörigen Fahrplan
Der Auftraggeber hat die Optionen, Zu- und Abbestellungen von Fahrten, sowie eine Ausweitung der Besetztzeiten der Dispositionszentrale im
Rahmen der Beschreibungen in den Vergabeunterlagen vorzunehmen.
Durchführung eines Rufbusverkehrs auf der Linie 8406 im Sektor Neunburg vorm Wald - Schwarzhofen - Altendorf -Niedermurach - Oberviechtach
Landkreis Schwandorf
Durchführung eines Rufbusverkehrs gemäß § 42 PBefG im Sektor 6 (Neunburg vorm Wald - Schwarzhofen - Altendorf -Niedermurach - Oberviechtach) gemäß dem zugehörigen Fahrplan.
Der Auftraggeber hat die Optionen, Zu- und Abbestellungen von Fahrten, sowie eine Ausweitung der Besetztzeiten der Dispositionszentrale im
Rahmen der Beschreibungen in den Vergabeunterlagen vorzunehmen.
Durchführung eines Rufbusverkehrs auf der Linie 8407 im Sektor Neunburg vorm Wald - Dieterskirchen - Thanstein - Winklarn -Oberviechtach
Landkreis Schwandorf
Durchführung eines Rufbusverkehrs gemäß § 42 PBefG auf der Linie 8407 im Sektor Neunburg vorm Wald - Dieterskirchen - Thanstein - Winklarn -Oberviechtach, gemäß dem zugehörigen Fahrplan.
Der Auftraggeber hat die Optionen, Zu- und Abbestellungen von Fahrten, sowie eine Ausweitung der Besetztzeiten der Dispositionszentrale im
Rahmen der Beschreibungen in den Vergabeunterlagen vorzunehmen.
Durchführung eines Rufbusverkehrs auf der Linie 8408 im Sektor Teublitz - Burglengenfeld - Maxhütte-Haidhof
Landkreis Schwandorf
Durchführung eines Rufbusverkehrs gemäß § 42 PBefG auf der Linie 8408 im Sektor Teublitz - Burglengenfeld - Maxhütte-Haidhof, gemäß dem zugehörigen Fahrplan.
Der Auftraggeber hat die Optionen, Zu- und Abbestellungen von Fahrten, sowie eine Ausweitung der Besetztzeiten der Dispositionszentrale im
Rahmen der Beschreibungen in den Vergabeunterlagen vorzunehmen.
Durchführung eines Rufbusverkehrs auf der Linie 8409 im Sektor Neunburg vorm Wald - Bodenwöhr - Wackersdorf -Schwandorf
Landkreis Schwandorf
Durchführung eines Rufbusverkehrs gemäß § 42 PBefG auf der Linie 8409 im Sektor Neunburg vorm Wald - Bodenwöhr - Wackersdorf -Schwandorf, gemäß dem zugehörigen Fahrplan
Der Auftraggeber hat die Optionen, Zu- und Abbestellungen von Fahrten, sowie eine Ausweitung der Besetztzeiten der Dispositionszentrale im
Rahmen der Beschreibungen in den Vergabeunterlagen vorzunehmen.
Durchführung eines Rufbusverkehrs auf der Linie 8410 im Sektor Nittenau - Bruck i. d. Opf. - Steinberg am See - Schwandorf
Landkreis Schwandorf
Durchführung eines Rufbusverkehrs gemäß § 42 PBefG auf der Linie 8410 im Sektor Nittenau - Bruck i. d. Opf. - Steinberg am See - Schwandorf, gemäß dem zugehörigen Fahrplan
Der Auftraggeber hat die Optionen, Zu- und Abbestellungen von Fahrten, sowie eine Ausweitung der Besetztzeiten der Dispositionszentrale im
Rahmen der Beschreibungen in den Vergabeunterlagen vorzunehmen.
Durchführung eines Rufbusverkehrs auf der Linie 8411 im Sektor Neukirchen-Balbini - Bodenwöhr - Neunburg vorm Wald
Landkreis Schwandorf
Durchführung eines Rufbusverkehrs gemäß § 42 PBefG auf der Linie im Sektor Neukirchen-Balbini - Bodenwöhr - Neunburg vorm Wald, gemäß dem zugehörigen Fahrplan
Der Auftraggeber hat die Optionen, Zu- und Abbestellungen von Fahrten, sowie eine Ausweitung der Besetztzeiten der Dispositionszentrale im
Rahmen der Beschreibungen in den Vergabeunterlagen vorzunehmen.
Durchführung eines Rufbusverkehrs auf der Linie 8412 im Sektor Bodenwöhr - Bruck i. d. Opf. - Nittenau - Maxhütte-Haidhof
Landkreis Schwandorf
Durchführung eines Rufbusverkehrs gemäß § 42 PBefG auf der Linie 8412 im Sektor Bodenwöhr - Bruck i. d. Opf. - Nittenau - Maxhütte-Haidhof, gemäß dem zugehörigen Fahrplan
Der Auftraggeber hat die Optionen, Zu- und Abbestellungen von Fahrten, sowie eine Ausweitung der Besetztzeiten der Dispositionszentrale im
Rahmen der Beschreibungen in den Vergabeunterlagen vorzunehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Durchführung von Rufbusverkehren auf den Linien 8401 - 8412 (Lose 1-12)
Ort: Burglengenfeld
NUTS-Code: DE239 Schwandorf
Land: Deutschland
Ort: Schwarzenfeld
NUTS-Code: DE239 Schwandorf
Land: Deutschland
Ort: Stadlern
NUTS-Code: DE239 Schwandorf
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
§ 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder er Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist
beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer(§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.