Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über das Linienbündel "Stadtbus Königsbrunn" als Gesamtleistung im Sinne des §8a Abs. 2 PBefG
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 203-531691)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.avv-augsburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über das Linienbündel "Stadtbus Königsbrunn" als Gesamtleistung im Sinne des §8a Abs. 2 PBefG
Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Absatz 2 der Verordnung 1370/2007 i.V.m. § 8a Absatz 2 PBefG für die Durchführung eines offenen Verfahrens gemäß § 15 VgV. Stadt Augsburg und Landkreis Augsburg beabsichtigen als zuständige Aufgabenträger, vertreten durch die Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (Schrannenstr. 3, 86150 Augsburg) die Verkehrsleistungen des Linienbündels "Stadtbus Königsbrunn" (Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG auf den AVV-Regionalbuslinien 810, 820, 830, 840, N798) als Gesamtleistung im Sinne des § 8a Absatz 2 PBefG mit Wirkung zum 10.12.2023 bis zum 10.12.2033 im Rahmen eines Vergabeverfahrens europaweit auszuschreiben.
1. Angaben von Unteraufträgen ist beabsichtigt: ja;
Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll: unbekannt
Kurze Beschreibung des Wertes/Anteils des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll: Der Einsatz von Sub-Unternehmern ist zulässig, muss dem Auftraggeber jedoch im Voraus schriftlich mitgeteilt werden
2. Menge der Dienstleistung
ca. 569.786,893 Nwkm (Musterfahrplanjahr)
Ein Musterfahrplanjahr besteht aus 250 Tagen Montag bis Freitag ohne Feiertage und Sonntage, davon 63 Tage nur an schulfreien Tagen und 187 Tagen nur an Schultagen; 51 Samstagen und 64 Sonn-und Feiertagen.
Des Weiteren wird auf den Liniensteckbrief "Stadtbus Königsbrunn" verwiesen.
Hinweis:
Gemäß § 12 Absatz 6 Satz 1, § 8a Absatz 2 Satz 2 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach dieser Vorabbekanntmachung bei der Regierung von Schwaben zu stellen
(Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Absatz 2 der Verordnung 1370/2007 i.V.m. § 8a Absatz 2 PBefG für die Durchführung eines offenen Verfahrens gemäß § 15 VgV. Stadt Augsburg und Landkreis Augsburg beabsichtigen als zuständige Aufgabenträger, vertreten durch die Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (Schrannenstr. 3, 86150 Augsburg) die Verkehrsleistungen des Linienbündels "Stadtbus Königsbrunn" (Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG auf den AVV-Regionalbuslinien 810, 820, 830, 840, N798) als Gesamtleistung im Sinne des § 8a Absatz 2 PBefG mit Wirkung zum 10.12.2023 bis zum 10.12.2033 im Rahmen eines Vergabeverfahrens europaweit auszuschreiben.
1. Angaben von Unteraufträgen ist beabsichtigt: ja;
Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll: unbekannt
Kurze Beschreibung des Wertes/Anteils des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll: Der Einsatz von Sub-Unternehmern ist zulässig, muss dem Auftraggeber jedoch im Voraus schriftlich mitgeteilt werden
2. Menge der Dienstleistung
ca. 569.786,893 Nwkm (Musterfahrplanjahr)
Ein Musterfahrplanjahr besteht aus 250 Tagen Montag bis Freitag ohne Feiertage und Sonntage, davon 63 Tage nur an schulfreien Tagen und 187 Tagen nur an Schultagen; 51 Samstagen und 64 Sonn-und Feiertagen.
Des Weiteren wird auf den Liniensteckbrief "Stadtbus Königsbrunn" verwiesen.
Hinweis:
Gemäß § 12 Absatz 6 Satz 1, § 8a Absatz 2 Satz 2 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach dieser Vorabbekanntmachung bei der Regierung von Schwaben zu stellen
(Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen)
(Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen)
Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Absatz 2 der Verordnung 1370/2007 i.V.m. § 8a Absatz 2 PBefG für die Durchführung eines offenen Verfahrens gemäß § 15 VgV. Stadt Augsburg und Landkreis Augsburg beabsichtigen als zuständige Aufgabenträger, vertreten durch die Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (Schrannenstr. 3, 86150 Augsburg) die Verkehrsleistungen des Linienbündels "Stadtbus Königsbrunn" (Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG auf den AVV-Regionalbuslinien 810, 820, 830, 840, N798) als Gesamtleistung im Sinne des § 8a Absatz 2 PBefG mit Wirkung zum 10.12.2023 bis zum 10.12.2033 im Rahmen eines Vergabeverfahrens europaweit auszuschreiben.
1. Angaben von Unteraufträgen ist beabsichtigt: ja;
Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll: unbekannt
Kurze Beschreibung des Wertes/Anteils des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll: Der Einsatz von Sub-Unternehmern ist zulässig, muss dem Auftraggeber jedoch im Voraus schriftlich mitgeteilt werden
2. Menge der Dienstleistung
ca. 565.882,333 Nwkm (Musterfahrplanjahr)
Ein Musterfahrplanjahr besteht aus 250 Tagen Montag bis Freitag ohne Feiertage und Sonntage, davon 63 Tage nur an schulfreien Tagen und 187 Tagen nur an Schultagen; 51 Samstagen und 64 Sonn-und Feiertagen.
Des Weiteren wird auf den Liniensteckbrief "Stadtbus Königsbrunn" verwiesen.
Hinweis:
Gemäß § 12 Absatz 6 Satz 1, § 8a Absatz 2 Satz 2 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach dieser Vorabbekanntmachung bei der Regierung von Schwaben zu stellen
(Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen)
(Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen)