Neubau Senefelder-Schule Treuchtlingen - Prallwandarbeiten und Tore Geräteraum
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Treuchtlingen
NUTS-Code: DE25C Weißenburg-Gunzenhausen
Postleitzahl: 91757
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-wug.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Senefelder-Schule Treuchtlingen - Prallwandarbeiten und Tore Geräteraum
Gesamtmaßn.:Neubau (Neubau Bauteil I) und Umstrukturierung (Neubau/Abbr. Bauteil II und Bauteil III) der bisherigen Gesamtschule Senefelder-Schule Treuchtlingen in mehreren Bauphasen bei laufendem Schulbetrieb.
Im Rahmen der Umstrukturierung werden unter dem Dach der integrierten und differenzierten Gesamtschule die drei Schultypen Mittelschule, Realschule und Gymnasium in einem Baukörper vereint und mit flexiblen Räumen und Lernbereichen ausgestattet.
Da die Baumaßn. während des laufenden Schulbetriebs stattfinden, sind mehrere Bauabschnitte vorgesehen:
— Vorlauf: Teilabbr. Bestandsgebäude „Mensa“ für Neubaumaßnahme BT I;
— 1.Bauphase: dreigeschossiger Neubau BT I Schule Fachklassen auf dem östlichen Grundstück:
— 2.Bauphase: Abbr. Bestandsfachkraftklassen;
— Neubau Sporthalle BT II;
— 3.Bauphase: Abbr. Bestandssporthalle;
— dreigeschossiger Neubau Schule BT III:
Klassen/Verwaltung Lehrerzimmer – Nachlauf: Abbruch Bestandsklassenzimmertrakt und Mittagsbetreuung-
Herstellung Freianlage
91757 Treuchtlingen
13 Stck. Geräteraumtoranlage, 2 Stck. Sporthallen-Außentüre 1-flg. 2-flg., 12 Stck. Sporthallen-Haupteingang 520 m2 von Prallwand-Unterkonstruktion, Dämmung mit Akustikfilz, Wandverkleidung Multiplex-Paneele Mikroperforierte Lochung 1mm und T-Lochung 6-10mm Anarbeiten an Sportgeräte
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.