Sanierung Schloss Theuern - Elektroakustische Anlagen, Audio Video Referenznummer der Bekanntmachung: BIMO-2017-55
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Amberg
NUTS-Code: DE231 Amberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 92224
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Schloss Theuern - Elektroakustische Anlagen, Audio Video
Sanierung Schloss Theuern, Portnerstraße 1, 92245 Kümmersbruck-Theuern - Elektroakustische Anlagen, Audio Video
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Bei der geplanten Baumaßnahme handelt es sich um die Sanierung, Modernisierungund Nutzungsänderung des Kultur-Schlosses in Theuern in 3 Bauabschnitten. Neben dem Bergbau- und Industriemuseum Ostbayern ist im 1. Obergeschoss desSüdtrakts ein Veranstaltungsbereich mit zwei Sälen untergebracht.Das Gebäude steht unter Denkmalschutz und wird in Abstimmung mit demBayerischen Landesamt für Denkmalpflege saniert. Die Vorgaben sind zwingendeinzuhalten.In diesem 2. Bauabschnitt sollen unter anderem die Audio- Videotechnik im großenund kleinen Saal erneuert werden.Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um:Audio-/Videotechnik - Gesamtsystem für den wechselnden Veranstaltungsbetriebwelches ein hohes Maß an Flexibilität für die verschiedenen Anforderungen derVeranstaltungen aufweist.Audio- Videosystem mit fester Beschallung für den großen und mobiler Beschallungfür den kleinen SaalRück- und Frontalprojektion, Digitales Mischpult, komplettes Netzwerk undAudiotechnik Zubehör
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Heilbronn
NUTS-Code: DE117 Heilbronn, Stadtkreis
Postleitzahl: 74074
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.