Werbedisplay für LOTTO Bayern Referenznummer der Bekanntmachung: 2021SJU000012
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Werbedisplay für LOTTO Bayern
Kauf inkl. Lieferung von 4.000 Stück Werbedisplays (13 Zoll Monitor inkl. zugehörigem Netzteil und HDMI-Anschlusskabel)
Kauf inkl. Lieferung von 4.000 Stück Werbedisplays (13 Zoll Monitor inkl. zugehörigem Netzteil und HDMI-Anschlusskabel)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angabe des durchschnittlichen Jahresumsatzes (netto), bezogen auf den Auftragsgegenstand "IT-Hardware", in den letzten drei Jahren; wobei ein durchschnittlicher Netto-Jahresumsatz aus dem Bereich "IT-Hardware" von [Betrag gelöscht] Euro pro Geschäftsjahr erzielt worden sein muss
Angabe einer nachprüfbaren Referenz über eine in Art und Umfang vergleichbare Leistung (Mindestanforderungen an diese Referenz: Lieferung von IT-Hardware, Abschlusszeitraum < 3 Jahre, Auftragswert mind. 50.000 € netto)
- Einhaltung der Kernarbeitsnorm ILO
- Geheimhaltungsvereinbarung
- Scientology Schutzerklärung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.