Neubau Druckleitungen und Pumpwerke zur Überleitung der Abwässer diverser Ortsteile zur geplanten Kläranlage Colmberg – Generalplanerleistungen, Lph 1-9
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Colmberg
NUTS-Code: DE256 Ansbach, Landkreis
Postleitzahl: 91598
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.colmberg.de
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av167b0e
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80993
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hitzler-ingenieure.de
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av167b0e
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80993
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hitzler-ingenieure.de
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av167b0e
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Druckleitungen und Pumpwerke zur Überleitung der Abwässer diverser Ortsteile zur geplanten Kläranlage Colmberg – Generalplanerleistungen, Lph 1-9
Der Markt Colmberg möchte gemeinsam mit den Gemeinden Geslau und Windelsbach eine gemeinsame Kläranlage unter Einbeziehung des Bestandskläranlagengeländes neu errichten.
Die Abwässer der Ortsteile Linden, Hornau, Preuntsfelden, Birkach, Cadolzhofen, Burghausen, Poppenbach und Windelsbach über Stettberg nach Geslau sollen zur neuen Kläranlagen übergeleitet werden. Hierfür sind Druckleitungen und Pumpwerke neu zu planen und zu errichten.
Terminlich ist folgender Ablauf (paralell zum geplanten Kläranlagenneubau) denkbar:
- Beginn Planung: Anfang März 2022,
- Baubeginn: Sommer/Herbst 2023,
- Fertigstellung: Anfang 2025.
Für die geplante Maßnahme werden hiermit folgende Leistungen ausgeschriebenen, die an einen Dienstleister vergeben werden sollen:
— Objektplanung Ingenieurbauwerke em. §§ 41 ff. HOAI,
— Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff. HOAI,
— Fachplanung Technische Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI.
Der Markt Colmberg möchte gemeinsam mit den Gemeinden Geslau und Windelsbach eine gemeinsame Kläranlage unter Einbeziehung des Bestandskläranlagengeländes neu errichten.
Die Abwässer der Ortsteile Linden, Hornau, Preuntsfelden, Birkach, Cadolzhofen, Burghausen, Poppenbach und Windelsbach über Stettberg nach Geslau sollen zur neuen Kläranlagen übergeleitet werden. Hierfür sind Druckleitungen und Pumpwerke neu zu planen und zu errichten.
Konkret handelt es sich um folgende Druckleitungen und Pumpwerke:
- Pumpwerk Geslau und Druckleitung nach Colmberg (ca. 6.000 m),
- Pumpwerk Stettberg und Druckleitung nach Geslau (ca. 2.000 m),
- Pumpwerk Linden Pumpwerk und Druckleitung nach Windelsbach (ca. 1.900 m),
- Pumpwerk Windelsbach,
- Pumpwerk Cadolzhofen und Druckleitung nach Stettberg (ca. 1.700 m),
- Pumpwerk Hornau und Druckleitung nach Cadolzhofen (ca. 1.400 m),
- Pumpwerk Preuntsfelden und Druckleitung nach Hornau (ca. 250 m),
- Pumpwerk Birkach und Druckleitung Richtung Cadolzhofen (ca. 1.900 m),
- Pumpwerk und Druckleitung Poppenbach (ca. 1.500 m).
Zudem sind die bestehenden (ca. 10) Pumpwerke hinsichtlich der MSR-Technik zu aktualisieren.
Terminlich ist folgender Ablauf (paralell zum geplanten Kläranlagenneubau) denkbar:
- Beginn Planung: Anfang März 2022,
- Baubeginn: Sommer/Herbst 2023,
- Fertigstellung: Anfang 2025.
Für die geplante Maßnahme werden hiermit folgende Leistungen ausgeschriebenen, die an einen Dienstleister vergeben werden sollen:
— Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. §§ 41 ff. HOAI,
— Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff. HOAI,
— Fachplanung Technische Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI.
Zunächst sollen in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1 + 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) für die vorgenannten Planungsdisziplinen beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen bzw. Beauftragungsstufen je Planungsdisziplin (vgl. II.2.11)) besteht nicht.
1. Erklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten 3 Jahren von 2018 bis 2020 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) – Wichtung 5 %.
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt:
— Gesamtumsatz ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a (5 Pkte.),
— Gesamtumsatz < [Betrag gelöscht] EUR/a und ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a (2,5 Pkte.),
— Gesamtumsatz < [Betrag gelöscht] EUR/a (0 Pkte.).
2. Angabe der durchschnittlich Beschäftigten der letzten 3 Jahre von 2018 bis 2020 für das gesamte Büro des Bewerbers und der im Themenbereich der ausgeschriebenen Planungsleistung arbeitenden Beschäftigten, aufgeteilt in Berufsgruppen (Führungskräfte, Ingenieure, sonstige Mitarbeiter) (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) – Wichtung 5 %.
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt:
— durchschnittl. ≥ 5Gesamtmitarbeiter (5 Pkte.),
— durchschnittl. < 5 Gesamtmitarbeiter und ≥ 2 Gesamtmitarbeiter (2,5 Pkt.),
— durchschnittl. < 2 Gesamtmitarbeiter (0 Pkte.).
3. Darstellung von max. 3 Referenzprojekten aus den letzten 3 Jahren, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ausnahmsweise auch länger zurückreichende Referenzen (ab 1.1.2016 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2 dieser Bekanntmachung) ebenfalls berücksichtigt werden. Referenzprojekte, die vor 2016 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. – Wichtung 90 %.
Für die maximale Bewertung sollten durch die Referenzprojekte folgende Anforderungen erfüllt sein:
— Bei dem Referenzprojekt wurden Druckleitungen mit einer Mindestgesamtlänge von 1.500 m umgesetzt (max. 6 Pkte.),
— bei dem Referenzprojekt wurden Pumpwerke / Pumpstationen umgesetzt (max. 6 Pkte.),
— bei dem Referenzprojekt wurden die Leistungen der Objektplanung für Ingenieurbauwerke, der Tragwerksplanung sowie der Technischen Ausrüstung erbracht (max. 6 Pkte.),
— das Referenzprojekt ist hinsichtlich der Größenordnung vergleichbar (Gesamtkosten (Kgr. 300+400) ≥ 3,0 Mio. € brutto) (max. 4 Pkte.),
— durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2-8 (gem. HOAI) erbracht (max. 4 Pkte.),
— derzeitiger Projektstand des Referenzprojektes ist mindestens die Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen (max. 4 Pkte.).
Es können 30 Punkte je Referenzprojekt erreicht werden. Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind 100 Punkte (max. 5 Pkt. für Gesamtumsatz + max. 5 Pkt. für Gesamtmitarbeiterzahl + 3 x max. 30 Pkt. für die Referenzprojekte). Die teilweise Erfüllung der Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
Eine Übersicht ist der „Vergabeunterlagen C – Kriterienkatalog“ zu entnehmen.
Die Beauftragung der nachstehenden Leistungen wie auch besonderer Leistungen je Planungsdisziplin ist optional möglich, ohne dass ein Rechtsanspruch darauf besteht.
— Leistungsphasen 3-4 gemäß HOAI,
— Leistungsphasen 5-7 gemäß HOAI (bzw. Leistungsphasen 5+6 für die Leistungen der Tragwerksplanung),
— Leistungsphasen 8-9 gemäß HOAI,
— Objektplanung Ingenieurbauwerke: ggf. Besondere Leistungen gem. Anlage 12 HOAI.
— Tragwerksplanung: ggf. Besondere Leistungen gem. Anlage 14 HOAI.
— Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1-8: ggf. Besondere Leistungen gem. Anlage 15 HOAI.
Die Beauftragung weiterer Leistungen bzw. Stufen besteht als Option ohne Anspruch darauf.
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorzugsweise elektronisch, vorrangig über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung des Bewerbungsbogens (siehe Vergabeunterlagen B) möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit zuftreffend),
2. Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht,
3. Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung "Ingenieur" zu tragen oder in Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 2 VgV),
4. Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen,
5a) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
5b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
5c) Erklärung über das kumulative Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AEntG und § 21 SchwArbG,
5c) Erklärung über das kumulative Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AEntG, § 98c Abs. 1 AufenthG und § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 SchwArbG,
6. Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des Teilnahmettbewerbs unter Verweis auf § 36 Abs 1. S. 1 VgV freiwillig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen,
7. Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
Nachweis der Versicherung über eine Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Bewerbungsunterlagen beiliegen.
Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV
In einem ersten Wertungsschritt wird anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren von 2018 bis 2020 erbrachten Leistungen die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswertes (= Kosten der Kgr. 300+400, DIN 276, brutto), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.
Die Leistungen sind folgendem Berufsstand im Bereich des europäischen Wirtschaftsraumes vorbehalten:
Natürlichen Personen, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Ingenieur" zu tragen. Ebenso natürlichen Personen, deren Listeneintrag in Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, der Planungsaufgabe entspricht und sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die vorstehenden Anforderungen erfüllt.
Einschläge Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 Abs. 2 VgV in Verbindung mit § 75 Abs. 3 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Seitens der beteiligten Kommunen ist beabsichtigt, zeitnah einen Abwasserzweckverband zu gründen. Dies wird voraussichtlich bei Abschluss des Vergabeverfahrens als Vertragspartner noch nicht vorllstädnig vollzogen sein. Der Bewerber/Bieter erklärt sich, nach Gründung des Abwasserzweckverbandes, zur entsprechenden Anpassung der Vertragsunterlagen bereit.
Die unter II.2.7. benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden.
Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag, je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. -angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/-angebote gelten auch mehrere Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.
Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform.
Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots.
Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfristauf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.
Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung gemäß Ziffer III.1.1. auch die weiteren gem. Ziffer III.1.1. bis III.1.3. geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 81669
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.abz-bayern.de