Fachplanung Technische Ausrüstung - Küchenplanung, LPH 2-9 Referenznummer der Bekanntmachung: 21D0287
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanung Technische Ausrüstung - Küchenplanung, LPH 2-9
Klinikum der Universität München – Neubau Campus Großhadern, 1. Bauabschnitt
Planung und bauliche Umsetzung des Realisierungsteils aus dem Wettbewerbsentwurf.
1. Bauabschnitt mit 68.096 m2 Nutzfläche
- Herz,- Lungen- und Gefäßzentrum (HLG)
- Onkologisches Zentrum (ONKO)
- Diagnostikum (DIAG)
- Übergeordnete Bereiche
zuzüglich der erforderlichen technischen Erschließung in deren Gebäuden sowie die zusätzlichen Flächen für den Haupteingangsbereich mit 1.012 m2 Nutzfläche.
Der Realisierungsteil bildet den Auftakt der Neustrukturierung des Klinikums. Dieser beinhaltet ein Herz-, Lungen- und Gefäßzentrum, ein Onkologisches Zentrum sowie als Gemeinschaftsprojekt mit der Ludwig-Maximilian-Universität den Neubau eines Diagnostikzentrums.
Das Projekt wird mit der BIM-Methode umgesetzt.
Siehe hierzu alle Informationen in der beiliegenden Anlage A_21_D_0287_Projekt- und Aufgabenbeschreibung
Marchioninistrasse 15, 81377 München
Es ist beabsichtigt Planungsleistungen - Grundleistungen und besondere Leistungen- des Leistungsbildes Technische Ausrüstung (Anlagengruppe NSA), Küchentechnische Anlagen, nach HOAI 2021 in den LPH 2-9 - aufgeteilt in Beschaffungsvarianten a bzw. b - zu vergeben. Siehe Vertragsentwurf und Anlagen Leistungsumfang.
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die bekannt gemachte Auswahlmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 500 Punkte erreichen kann. Siehe hierzu Anlage B_21_D_0287_Bewertungsmatrix.
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Bei der Bewertung wird der Auftraggeber ein Punktesystem anwenden.
Für einzelne Kriterien erfolgt eine Punktezuordnung von 0/x.
(x entspricht der Punktanzahl laut Bewertungsmatrix)
0 = Kriterium nicht erfüllt
X = Kriterium erfüllt
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Die Summe der erreichten Punkte ergibt die Gesamtbewertung. Es sind maximal 500 Punkte erreichbar.
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Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach objektiver Auswahl der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen.
Beabsichtigte stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 2 – 9 (ab Lph 5 unterschieden nach der noch nicht festgelegten Beschaffungsvariante - Totalunternehmer- bzw. Einzelgewerksvergabe) gemäß Vertragsentwurf mit Anlagen.
Siehe hierzu alle Informationen in VII-11_Vertragsentwurf_21_D_0287 im Ordner Vertrag und Anlagen zum Vertrag.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/218314
Die Eignungskriterien sind im Bewerberbogen (Unterlage III.6) aufgelistet.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.2.1 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers und/oder der Mitarbeiter des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen durch Nachweis der Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung „Ingenieur" gemäß der BayKaG, BayIngG und/oder durch Studiennachweise und Bescheinigungen.
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/218314
Die Eignungskriterien sind im Bewerberbogen (Unterlage III.6) aufgelistet.
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Ergänzend zu 4.2.1 des Bewerberbogens - "allgemeiner" Jahresumsatz-: -entfällt-
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Ergänzend zu 4.2.2 des Bewerberbogens - "spezifischer“ Jahresumsatz-:
Es ist der ("spezifische") Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR netto anzugeben. Die Bewertung erfolgt gemäß Anlage B_21_D_0287_Bewertungsmatrix.
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Ergänzend zu 4.2.4 des Bewerberbogens – Berufshaftpflichtversicherung-:
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von [Betrag gelöscht] EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von [Betrag gelöscht] EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/218314
Die Eignungskriterien sind im Bewerberbogen (Unterlage III.6) aufgelistet.
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Ergänzend zu 4.3.1 des Bewerberbogens -Liste geeigneter Referenzen:
Es sind geeignete Referenzen über die vom Bewerber in den Jahren 2016, 2017, 2018, 2019, 2020, 2021 erbrachten, abgeschlossenen Dienstleistungen aufzulisten.
Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen die letzte beauftragte Leistungsphase im genannten Zeitraum abgeschlossen wurde. Bei Leistungsphase 8 bedeutet das, dass auch die Überwachung der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel erfolgt ist.
Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind.
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Es werden nur die geforderten Angaben berücksichtigt:
− Empfänger (unter Angabe, ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Empfänger handelt)
− Daten (Erbringungszeitraum) und
− Beträge (Wert der erbrachten Leistung),
− Beschreibung (Aufgabe und Umfang der Leistung, Leistungsbild/er und Leistungsphase/n, Vertragsverhältnis).
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Es ist nicht die Anzahl der vorgelegten Referenzen ausschlaggebend, sondern deren Qualität, die besonderen Anforderungen und deren Vergleichbarkeit.
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Die Bewertung erfolgt gemäß Anlage B_21_D_0287_Bewertungsmatrix.
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Für den Nachweis der Referenzen ist die Anlage C_21_D_0287_Referenzen in erforderlicher Anzahl zu verwenden und zu nummerieren. Die Eintragung ist mittels Einfügen von Textfeldern möglich.
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Über die Angaben im Bewerberbogen und die dazu seitens des AG geforderten Erklärungen (C_Referenzen) hinaus (Nr. 4.3.1.1 bis 4.3.1.3) sind keine weiteren Unterlagen einzureichen.
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Es werden 3 Referenzen gewertet und diese sind für die Bewertung eindeutig zu benennen („Referenz 1 bzw. 2 bzw. 3“). Da die eingereichten Referenzen unterschiedlich gewichtet werden, sind diese vom Bewerber eindeutig zuzuordnen; andernfalls werden die Referenzprojekte mit „0 Punkten“ bewertet, da der Auftraggeber nicht darüber entscheiden darf, welche Referenzen an welcher Stelle gewertet werden sollen. Wird nur eine Referenz eingereicht, werden die fehlenden zwei Referenzen mit „0 Punkten“ bewertet, werden nur zwei Referenzen eingereicht, wird die fehlende dritte Referenz mit „0 Punkten“ bewertet.
Ergänzend zu 4.3.2 des Bewerberbogens -Technische Fachkräfte oder technische Stellen-:
-entfällt-
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Ergänzend zu 4.3.3 des Bewerberbogens -Maßnahmen zur Qualitätssicherung: -entfällt-
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Ergänzend zu 4.3.4 des Bewerberbogens -Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren-:
Erklärung des Bewerbers über das jährliche Mittel der in den letzten 3 Jahren Beschäftigten und die Anzahl der Führungskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen, die im Bereich der Fachplanung (Studienabschluss der Fachrichtung Versorgungs- bzw. Maschinentechnik oder vergleichbare Abschlüsse) tätig sind.
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Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl wird gemäß Bewertungsmatrix bewertet.
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Ergänzend zu 4.3.6 des Bewerberbogens -Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung: -entfällt-
BauKaG bzw. BayIngG, siehe hierzu III.1.1 dieser Auftragsbekanntmachung
siehe Auftrags- / Vergabeunterlagen
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/218314
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerberbogen (Unterlage III.6) und Nachweisen; sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) eingestellt.
Der Bewerberbogen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen_Antworten zu verwenden.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Teilnahmewettbewerben auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) unter: http://meinauftrag.rib.de/hilfe/index.html?teilnahmewettbewerbe.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]3
Fax: [gelöscht]1