SAP BRIM Smart Mobility Service Hub (SMSHub) Referenznummer der Bekanntmachung: SV-DBÖ-210105-001
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80992
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.swm.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.swm.de/einkauf/bekanntmachungen
Abschnitt II: Gegenstand
SAP BRIM Smart Mobility Service Hub (SMSHub)
SAP BRIM Smart Mobility Service Hub (SMSHub)
Im Rahmen des Projekts Smart Mobility Service Hub (SMS-Hub) beabsichtigt der AG die Entwicklung eines neuen Vertriebshintergrundsystems für die schnelle und standardisierte Durchführung von Kundenservice und Abrechnung für verschiedene Produkte und Dienstleistungen des AG bzw. dritten Anbietern über eine einheitliche App, d. h. im Omni-Channel-Prozess. Bei den vorgenannten Produkten und Dienstleistungen handelt es sich vorwiegend um Dienstleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs sowie sonstige Mobilitätsprodukte des AG oder Kooperationspartner des AG.
Zum Zwecke der Umsetzung des Projekts sind folgende Leistungen, die werkvertraglich abgebildet werden sollen, erforderlich:
— beim Einsatz und der Implementierung / Customizing von SAP S/4HANA in den Modulen BRIM, FI/CA und den hierfür benötigten Architekturen, Infrastrukturen, Standards und Techniken, Produkten bzw. Werkzeugen für die Anwendungsentwicklung und des Customizings,
— beim Einsatz und der Entwicklung von ABAP und den hierfür benötigten Architekturen, Infrastrukturen, Standards und Techniken, Produkten bzw. Werkzeugen für die Anwendungsentwicklung,
Darüber hinaus werden Konzepte und Empfehlungen für den Einsatz und die Entwicklungen von Schnittstellen (SAP-SAP oder SAP-non-SAP) in der SAP Process Orchestration benötigt. Diese Leistungen sollen als Beratungsleistungen angeboten werden.
Die Umsetzungskonzepte und -empfehlungen sollen einfließen in die technische Konzeption, die Erstellung, das Defekt-Management (Lösung von Defekts im Fachlichen-Integrations-Test [FIT] und Abnahme-Test), das Deployment (Einführung), die Übergabe in den Betrieb und die Migration von SAP-Anwendungen und der verwendeten Kommunikations-Middleware. Zusätzlich ist eine Stabilisierung der Umsetzung (nach erfolgreicher Produktivsetzung [Deployment]) von 4 Wochen zu gewährleisten.
Der AG beabsichtigt, diese Umsetzungen nicht selbst durchzuführen, sondern diese werkvertraglich zu vergeben. Er richtet hierzu ein Qualifizierungssystem ein.
Im Falle einer Beauftragung eines Werkvertrags unter diesem Qualifizierungssystem schuldet der Auftragnehmer die Umsetzung der jeweils ausgeschriebenen Anforderungen, ob diese in der Zielumgebung störungsfrei und ohne Wechselwirkungen funktioniert sowie die funktionale, sicherheitsunbedenkliche und technisch einwandfreie Funktionsfähigkeit auf alle Zielplattformen und Datenkonstellationen.
Als Technology für den SMSHub sind S4HANA on Premise derzeit in der Version 1909 mit den Modulen BRIM, FI/CA und CM gesetzt. Die Customer Management Prozesse werden durch Fiori Apps (Eigenentwicklung) unterstützt.
Die Lieferung aus dem Vertrag soll über mehrere Gewerk-Verträge je Arbeitspaket geschehen und in einem Zeitraum von bis zu 3 Jahren abgeschlossen werden. Der Betrieb der Applikationen verbleibt bei den SWM nach erfolgreicher Stabilisierungsphase. Die Umsetzung der Projekte erfolgt wahlweise als Agile (Hybrid) oder Wasserfall Methode.
Die Durchführung der einzelnen Ausschreibungen unter diesem Qualifizierungssystem ist ab dem 1.2.2021 geplant.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).