Requirement Engineering Smart Mobility Service Hub (SMSHub) Referenznummer der Bekanntmachung: SV-DBÖ-210120-001
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80992
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.swm.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.swm.de/einkauf/bekanntmachungen
Abschnitt II: Gegenstand
Requirement Engineering Smart Mobility Service Hub (SMSHub)
Requirement Engineering Smart Mobility Service Hub (SMSHub)
Im Rahmen des Projekts Smart Mobility Service Hub (SMS-Hub) beabsichtigt der AG die Entwicklung eines neuen Vertriebshintergrundsystems für die schnelle und standardisierte Durchführung von Kundenservice und Abrechnung für verschiedene Produkte und Dienstleistungen des AG bzw. dritten Anbietern über eine einheitliche App, d. h. im Omni-Channel-Prozess. Bei den vorgenannten Produkten und Dienstleistungen handelt es sich vorwiegend um Dienstleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs sowie sonstige Mobilitätsprodukte des AG oder Kooperationspartner des AG.
Zum Zwecke der Umsetzung des Projekts sind folgende Leistungen, die werkvertraglich abgebildet werden sollen, erforderlich:
— eigenverantwortliche Vorlage von Fachkonzepten und Leistungsbeschreibungen auf Basis der Anforderungen der definierten fachlichen Ansprechpartner für Forderungsmanagement, Deliktverfolgung, Abo-Verwaltung, Abrechnungsprozesse, Anpassung/Erweiterungen der Mobilitätsapplikationen. Hierzu wird der Auftragnehmer ein Sammelpostfach einrichten, auf welches lediglich der Brückenkopf des Auftragnehmers Zugriff hat,
— fortlaufende Pflege der Fachkonzepte mit Blick auf den Einsatz als fachliche Dokumentation,
— Dokumentation in der Notation BPMN und UML.
Die Konzepte sollen einfließen in die technische Konzeption, die Software-Entwicklung, dienen als Basis für die Testfälle, die Übergabe in den Betrieb und die Dokumentation. Die Fortschreibung der Konzepte ist in diesen Phasen zu gewährleisten.
Der AG beabsichtigt, diese Leistungen nicht selbst durchzuführen, sondern diese werkvertraglich zu vergeben. Er richtet hierzu ein Qualifizierungssystem ein.
Im Falle einer Beauftragung eines Werkvertrags unter diesem Qualifizierungssystem schuldet der Auftragnehmer die erstellten, durch den Auftraggeber abgenommenen Dokumente.
Als Technologie für den SMSHub sind S4HANA on Premise derzeit in der Version 1909 mit den Modulen BRIM, FI/CA und CM gesetzt. Die Customer Management Prozesse werden durch Fiori Apps (Eigenentwicklung) unterstützt.
Die Lieferung aus dem Vertrag soll über mehrere Gewerk-Verträge je Arbeitspaket geschehen und in einem Zeitraum von bis zu 3 Jahren abgeschlossen werden.
Die Durchführung der einzelnen Ausschreibungen unter diesem Qualifizierungssystem ist ab dem 1.2.2021 geplant.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).