Sanierung der ehemaligen Klosteranlage St. Michael/Konventbau Dekontaminations- und Rückbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 6A-232-042/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt.bamberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung der ehemaligen Klosteranlage St. Michael/Konventbau Dekontaminations- und Rückbauarbeiten
Das 1015 gegründete Benediktinerkloster St. Michael war die erste Ansiedlung einer Ordensgemeinschaft auf einem der sieben Hügel in Bamberg. Die Klosteranlage ist Bestandteil des Weltkulturerbes und prägt das Stadtbild durch seine Größe und erhabenen Standort.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Dekontaminations- und Rückbauarbeiten Mit dem vorliegenden Leistungsverzeichnis werden Dekontaminations- und Rückbauarbeiten im Dachraum des Konventgebäudes der Klosteranlage St. Michael in Bamberg ausgeschrieben.Im Vorfeld der anstehenden Dach- und Tragwerksinstandsetzung wird die im Dachraum verbaute alte Mineralwolle gemäß TRGS 521 ausgebaut. Des Weiteren werden Holz- und Holzwerkstoffbodenbeläge, Estrichschichten und Innenputze mit Verkleidungen zurückgebaut, abtransportiert und entsorgt.Um Voruntersuchungen an den Holzkonstruktion durchführen zu können, werden zudem die Traufbereiche von Schutt beräumt und gesäubert.Über eine Transportgaube werden die Abbruchmaterialien auf ein vor der Fassade stehendes Lastenpodest mit Transportaufzug in die Entsorgungscontainer abtransportiert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Tutzing
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82327
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.