Sanierung der ehemaligen Klosteranlage St. Michael - Konventbau Gerüstarbeiten Dekontamination Referenznummer der Bekanntmachung: 6A-232-040/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt.bamberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung der ehemaligen Klosteranlage St. Michael - Konventbau Gerüstarbeiten Dekontamination
Sanierung der ehemaligen Klosteranlage St. Michael - Konventbau Gerüstarbeiten Dekontamination
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Sanierung der ehemaligen Klosteranlage St. Michael - Konventbau Gerüstarbeiten Dekontamination Mit dem vorliegenden Leistungsverzeichnis werden Gerüstarbeiten für die Dekontamination des Dachraumes des Konventgebäudes der Klosteranlage St. Michael in Bamberg ausgeschrieben.Im Vorfeld der Dach- und Tragwerksinstandsetzung wird die im Dachraum verbaute alte Mineralwolle gemäß TRGS 521 ausgebaut, über ein Außengerüst mit Bauaufzug aus dem Dach abtransportiert und entsorgt. Des Weiteren werden Holz-Unterkonstruktionen und Estrichbeläge zurückgebaut, abtransportiert und entsorgt.Die ausgeschriebenen Gerüstarbeiten umfassen das aufbauen, vorhalten und abbauen folgender Gerüst- und Einrichtungsgegenstände:- Drahtgitterbauzaun- Gerüstturm Höhe ca. 18m, Fläche 4,5x4,5m- Treppenaufgang- Gerüstaufzug Tragfähigkeit 1500 kg, Bühne 2,60x1,40Die Vorhaltezeit beträgt ca. 22 Wochen.Vom Gerüstturm aus wird durch das Gewerk Zimmer- und Dachdeckungsarbeiten eine Ausstiegsgaube für den Zeitraum der Dekontaminationsarbeiten erstellt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Neusäß
NUTS-Code: DE276 Augsburg, Landkreis
Postleitzahl: 86356
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.