Biplane Angiographie-Anlage
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95445
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 9214000
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum-bayreuth.de
Abschnitt II: Gegenstand
Biplane Angiographie-Anlage
Der zu erteilende Auftrag umfasst den Abbau und Übernahme der Altanlage sowie die Lieferung, Einbringung und Inbetriebnahme einer Biplanen Angiographieanlage in der Klinik Hohe Warte.
Klinikum Bayreuth GmbH; Betriebsstätte Klinik Hohe Warte; Hohe Warte 8; 95445 Bayreuth
Gefordert wird ein biplanes Angiographiesystem mit Flachdetektor und digitaler Bildverarbeitung für neuroradiologische Diagnostik und Intervention für das Institut für Radiologie und Neuroradiologie der Klinikum Bayreuth GmbH am Standort Hohe Warte. Haupteinsatzgebiete sind die Thrombektomie und zerebrale Gefäßdiagnostik.
Gefordert ist ein Neugerät
Minimaler Platzbedarf für freien Zugang zu beatmeten Patienten, modernsten Maßnahmen zur Reduktion der Patientendosis, neueste Software- und Hardware-Version, höchster technologischer Entwicklungsstand, hohe Ortsauflösung (zerebrale Angiographie).
Wirtschaftlichkeit bei Betrieb und Wartung; möglichst lange garantierte Ersatzteilversorgung.
Der zukünftige Lieferant soll die Einbringung und Geräteinstallation übernehmen.
Für die Biplane Angiographie-Anlage wird ein Wartungsvertrag für zunächst 96 Monate abgeschlossen. Nach Ablauf dieser Zeit ist das Gerät neu zu bewerten und ein neuer Wartungsvertrag abzuschließen.
Der Auftraggeber fordert die geeigneten Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe auf. Dazu wertet die Vergabestelle die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, inwieweit der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung erfüllt. Bewerber, deren Teilnahmeanträge die Mindestanforderungen nicht erfüllen, nehmen an dem weiteren Vergabeverfahren nicht teil.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=232793
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Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die vom Auftraggeber bereitgestellten Formulare zu verwenden. Diese können über den Download (vgl. Ziffer I.3) abgerufen werden.
Bewerberfragen können nur über die Vergabeplattform https://staatsanzeiger-eservices.de gestellt werden und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet. Bewerberfragen die nach dem 13.12.2021, 12:00 Uhr eingehen können nicht mehr beantwortet werden. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen unter Angabe einer E-Mail-Adresse im Falle von Bewerberfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig beim Auftraggeber registriert haben. Interessierte Bewerber werden daher gebeten, sich auf der Vergabeplattform https://staatsanzeiger-eservices.de registrieren zu lassen.
Soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bewerber sind selbst dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung von Auskunftsersuchen trägt der anfragende Bewerber.
Die Teilnahmeanträge sind fristgerecht (vgl. Ziffer IV.2.2) und ausschließlich elektronisch, verschlüsselt über die Vergabeplattform https://staatsanzeiger-eservices.de einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§134 und §160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.